9.11.2021
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog zu erstellen, nach dem sich der Vor- und Ankauf von Immobilien durch die öffentliche Hand von privaten Immobilienunternehmen richtet, insbesondere im Rahmen der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts.
Der durch den Kriterienkatalog zu forcierende Kauf von Wohnungen soll dabei primär das Ziel verfolgen, das soziale Milieu in möglichst vielen Kiezen zu erhalten und mindestens zu einer Stabilisierung, letztendlich aber zur Absenkung des lokalen Mietspiegels beizutragen.
Der Senat wie auch die Bezirke werden aufgefordert, diesen Kriterienkatalog bei ihren Entscheidungen anzuwenden.
Der Kriterienkatalog soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Dieser Turnus soll bei der Verabschiedung bereits festgelegt werden.
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9.11.2021
Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.
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9.11.2021
Die SPD-Fraktion der BVV Mitte, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken darauf hinzuwirken, dass zur mittel- und langfristigen Sicherung der Wasserversorgung für die Bezirke relevanten Projekte und Einrichtungen der Freizeitgestaltung und direkten Privatentnahme die dafür benötigten Mengen in den Planungen des Senats, insbesondere im „Masterplan Wasser“ explizit berücksichtigt und aufgeführt werden. Weiterhin sollen das Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat zu einer parlamentarischen Versammlung „Wasser“ bestehend aus den Mitgliedern der Umweltausschüsse der ostdeutschen Landtage einladen, um die Bedürfnisse und Problemlagen der Länder für die Öffentlichkeit transparent darzulegen und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
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9.11.2021
1. Wir fordern zur Schaffung von mehr Transparenz die Entwicklung und Einführung eines Gewerbemietspiegels, mit folgenden Kriterien:
- Der Gewerbemietspiegel soll neben der Höhe der Gewerbemieten auch Auskunft über den Leerstand von Gewerberäumen geben. Leerstehende Gewerbeeinheiten sind derzeit überall sichtbar.
- Die Festlegung angemessener Gewerbemieten muss durch bezirks- und quartiersbezogenen Kriterien, die durch Beschlusslagen gesteuert werden können, erfolgen. Entsprechende Kriterien sind durch breite und repräsentative Beteiligungsprozesse zu definieren. Als leitende Kriterien sind Faktoren der Daseinsvorsorge und Angespanntheit der Gewerbemietentwicklung analog zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten zu verfolgen.
- Es soll eine inhaltliche Bestimmung von Gewerbequalität im Interesse der Wohnenden geben. Hierzu soll zusammen mit der Wohnbevölkerung Kriterien entwickelt werden, welche Gewerbeeinheiten bevorzugt zu schützen sind. Die Auflagen gegen Wettbüros und Spielhallen sind zu verschärfen.
2. Darüber hinaus fordern wir:
- Bei Gewerbemietenden sollen in Analogie zur Debatte des Nettoeinkommens für Wohnungsmietende geprüft werden, inwiefern der erwirtschaftete Umsatz und das Einkommen der Beschäftigten und Selbständigen in ein angemessenes Verhältnis zur Miethöhe gesetzt werden kann. Es bedarf einer Berücksichtigung der individuellen ökonomischen Situation des Gewerbetreibenden bei Miethöhe und Mieterhöhungen.
- Bei bereits länger leerstehenden Gewerbeimmobilien soll es klare zeitliche und inhaltliche Kriterien für eine neue Nutzungen geben. Priorisiert werden sollen Neuvermietungen an Träger mit sozialen Funktionen (z.B. Kitas).
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9.11.2021
Die SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, eine Grundlage zu schaffen, damit anerkannte gemeinnützige soziale Träger bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften prioritär als Mieter für Gewerbeflächen berücksichtigt werden.
Für Wohnimmobilien, zur Verwendung als Projektwohnungen, sollen anerkannte gemeinnützige Träger verstärkt berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Mietkosten die ortsüblichen Vergleichsmieten nicht übersteigen.
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