Antrag 303/I/2020 Ein Corona-Maßnahmen-Gesetz für Berlin

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden ersucht, sich für die Verabschiedung eines Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzusetzen und dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu verabschieden.

  • 80 Abs. 4 GG sieht die Möglichkeit vor, dass eine bundesrechtliche Verordnungsermächtigung, wie sie im Bundesinfektionsschutzgesetz enthalten ist, auch von den Landesparlamenten im Sinne eines förmlichen Gesetzes genutzt werden kann. Diese Möglichkeit soll genutzt werden, um die in den letzten Monaten erprobten Maßnahmen standardisiert gesetzlich zu regeln.
  • Gleichzeitig werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats beauftrag, eine Bundesratsinitiative für die Verabschiedung eines bundesweiten Pandemiegesetzes nach dem Vorbild des Berliner Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzubringen.
  • Im Rahmen der Debatte, soll der Rechtsweg gegen Eindämmungsmaßnahmen direkt vor dem Ober-Verwaltungsgericht (OVG) eröffnet werden. Das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll dem Vorbild Brandenburgs entsprechend angepasst werden.

 

 

Beschluss: Überweisung an FA III
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: