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Antrag 31/I/2024 Öffentliche Förderung des geplanten HOGA Campus nur mit entsprechender Beteiligung der Wirtschaft und Sozialpartnerschaft

21.04.2024

Eine öffentliche Förderung des von der DEHOGA Berlin geplanten „HOGA Campus“ durch das Land Berlin muss an klare Bedingungen geknüpft werden. Dazu gehören eine umfangreiche finanzielle Beteiligung des Hotel- und Gaststättenwesens, beispielsweise auch durch eine Ausbildungsplatzumlage. Bereits in den Entscheidungen bei der Planung, Umsetzung und späteren Steuerungsaufgaben des HOGA Campus muss eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen einer Sozialpartnerschaft gewährleistet sein. Hier sollen Vertreter der zuständigen Fachgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in den Gremien (Steuerungsgruppe, Kuratorium oder andere) stimmberechtigte Partner sein.

Antrag 30/I/2024 Nutzung des ICC (Internationales Congress Centrum)

21.04.2024

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das ICC im Rahmen des laufenden Konzeptverfahrens nachhaltig auch für die Nutzung durch die Freie Szene, die Kunstproduktion und Kulturpräsentation entwickelt wird.

 

Bei Vorlage der Bewerbungen aus dem Konzeptverfahren ist deshalb auf eine dauerhafte Mischung von Branchen/Akteur:innen der Kultur und der Kreativwirtschaft zu achten, diese dauerhaft zu sichern und ggfs. mit Förderinstrumenten des Bundes wie des Landes zu verzahnen. Die Sicherstellung der dargestellten Nutzungsmischung soll deshalb bereits bei der Erstellung der Bewertungsmatrix Berücksichtigung finden.

 

Bei der Nutzung des ICC steht dabei die Gemeinwohlorientiertheit und Offenheit für die Stadtgesellschaft im Vordergrund der Standortentwicklung und Programmatik. Kooperationen mit geeigneten Dritten wie Institutionen, Verbänden sowie Akteur*innen der Kulturlandschaft sind adäquat einzubeziehen und Prozesse transparent darzustellen. Einer gemeinwohlorientierten Nutzung ist in dem privatwirtschaftlichen Nutzungs­konzept insbesondere bei der Gestaltung der Mieten und der Auswahl von Mieter:innen ein maßgeblicher Stellenwert einzuräumen. Zudem soll eine Nutzung als Messe- und Kongressstandort weiterhin möglich bleiben.

 

Die vorhandenen Möglichkeiten zur Probe und Aufführung musikalischer Darbietungen zusätzlich zur Freien Szene, wie sie derzeit das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO) nutzt, sollen am Standort durch technische Modernisierung auch für die Zukunft gesichert werden.

 

Zugleich soll die kombinierte Nutzung durch die o.g. Dritten sowie die Nutzung für Akteur:innen der kultur- und kreativwirtschaftlichen Branchen und Unternehmen geprüft werden.

 

Über den Fortschritt der Maßnahmen soll eine regelmäßige Berichterstattung erfolgen.

Antrag 272/I/2024 Soziale Wärmewende jetzt!

21.04.2024

Präambel:

Ohne soziale Wärmewende keine Energiewende. Denn einerseits ist private Wärmeversorgung ein zentrales Handlungsfeld für den Klimaschutz, andererseits ist sie politisch herausfordernd, weil alle Menschen betroffen sind. Auf Bundesebene wurde das zielführende Gebäudeenergiegesetz (GEG) von der Regierung sehr schlecht kommuniziert. Vorher war die Wärmewende jahrzehntelang verschleppt worden. Beides darf sich in Berlin nicht wiederholen. Berlin will und muss deshalb seine Wärmeversorgung jetzt noch nachhaltiger und krisensicher machen. Dies muss schnell passieren, damit das Klima geschützt, die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden. Gleichzeitig muss die Wärmeversorgung insbesondere der Haushalte bezahlbar bleiben.

 

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine zentrale Säule der Wärmewende: erprobt, solide, bedarfsgerecht, partizipativ. Seit 01.01.2024 ist sie im Wärmeplanungsgesetz auch verbindlich vorgeschrieben und muss in Berlin bis Juni 2026 umgesetzt werden. Erfahrungen anderer Kommunen und Bundesländer zeigen: Die Anforderungen der KWP ermöglichen eine differenzierte, bedarfsgerechte und verbindliche Planung.

 

Die Wärmeplanung beruht auf einem für die jeweilige Stadt und ihrer Potenziale optimalen Mix an Technologien für Wärmeerzeugung und -versorgung. Sie sucht nicht nach EINER Lösung für die Wärmeversorgung von allen Quartieren, sondern nach einer optimalen Kombination von verschiedenen Techniken und Betreiberansätzen. Weder die klassische Fernwärme, noch Wärmepumpen, noch Niedertemperatur-Nahwärme kann Berlins Heizbedarf allein erbringen. Dafür steht in der Perspektive nicht ausreichend bezahlbare erneuerbare Wärme sowie grüner Wasserstoff zur Verfügung. Auch für eine individuelle Versorgung aller Gebäude mit dezentralen Wärmepumpen gäbe es Herausforderungen bei der Versorgung mit grünem Strom. Auch muss berücksichtigt werden, wie unterschiedlich die Berliner Stadtgebiete bzgl. Gebäudebestand und Wohndichte sind. Manche eignen sich besser für zentrale, andere für dezentrale Wärmeversorgungslösungen.

 

In Bezug auf Wasserstoff sind die Nutzungskonkurrenzen für dieses knappe und sehr teure Gut bereits heute massiv. Industrie, Schwerlastverkehr, aber auch andere Sektoren und Akteure setzen auf diesen Energieträger, für den bisher bei weitem keine ausreichenden Kapazitäten für Erzeugung, Versorgung und Handel geschaffen sind. Grüner Wasserstoff im Wärmebereich ist deshalb eine Technologie für die sogenannte „letzte Meile“ der Dekarbonisierung, und kein Ersatz für heute noch relativ günstig verfügbares, fossiles Erdgas.

 

Berlin braucht eigene Gestaltungskraft für eine erfolgreiche Wärmewende. Wir begrüßen deshalb die (Re)kommunalisierung des Fernwärmenetzes durch das Land Berlin. Berlin muss auch aus den Fehlern anderer kommunaler Versorger lernen und besonders auf effiziente Strukturen, fachliche Kompetenz und eine Priorisierung der erneuerbaren Versorgung achten.

 

Mit der Ausschreibung eines Wärmekatasters hat Berlin den ersten Schritt in Richtung Wärmeplanung getan. Es muss aber sehr schnell noch mehr in Angriff genommen werden. Deshalb sind aktuell dringend nötige Entscheidungen zu treffen.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, dafür einzusetzen:

 

1. Berlin muss die Wärmewende pro-aktiv gestalten.

  • Die Fernwärmeerzeugung und -versorgung muss zu 100% vom Land übernommen werden und in dessen Hand verbleiben. Zusätzliche privatwirtschaftliche Beteiligungen sind zu vermeiden, denn diese sind zwangsweise an Bedingungen geknüpft, die einer sozialen Preisgestaltung im Wege stehen könnten, wie uns das Beispiel Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vor Augen geführt hat. Die bestehende Regulierungsbehörde in Berlin sowie weitere zuständige Behörden müssen gestärkt und befähigt werden, eine soziale Preisgestaltung zu gewährleisten. Der gesetzliche Rahmen für die Regulierung ist weiter auszubauen.
  • Wir fordern den Ausbau der Berliner Stadtwerke zu einem Energiedienstleister im Sinne eines integrierten Stadtwerks, wie es im Wahlprogramm 2021 dargestellt ist.
  • Die Senatsverwaltung muss bis Juni 2025 ein Konzept für die KWP entwickeln, und mit zentralen und dezentralen Akteuren (Bezirken, Versorgern, Verbrauchervertreterinnen, Umweltverbänden, Energieagenturen, anerkannten Beratungsfirmen, SchornsteinfegerInnen) gemeinsam schärfen. Dadurch kann die darauf aufbauende Wärmeplanung in 2026 partizipativ gestaltet und gesetzeskonform vorgelegt
  • Alle drei großen Berliner Fernwärmenetze sollen offen sein – gesetzlich muss das Recht auf Dritteinspeisung garantiert und entsprechend vergütet werden. Damit dies ohne Nachteile bei Ausbau erneuerbarer Energien oder gerechter Preisgestaltung möglich ist, muss die bestehende Regulierungsbehörde ausgebaut werden.
  • Die Wärmeeinspeisung durch Drittanbieter in das kommunale Fernwärmenetz sollte administrativ erleichtert und so vergütet werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Entsprechend sollte der Anteil von Drittanbietern jährlich steigen. Hier ist die Mitarbeit aller Bezirke nötig.

 

2. Die Fernwärmeversorgung muss ökologischer, günstiger und bedarfsgerechter werden.

  • Die Fernwärme muss durch dezentrale Lösungen ergänzt werden, wo diese wirtschaftlich und technisch sinnvoller sind, oder erneuerbare Energien nicht hinreichend verfügbar sind. Daher muss die KWP nach Bezirken aufgeschlüsselt werden, um die lokalen Potentiale und Szenarien aufzuzeigen. Diese Potenziale sollten die Bereiche Einzelgebäudeversorgungen und leitungsgebundene Wärmeversorgung ebenso umfassen wie Gebäude- und Inselnetze im Quartier.
  • Im Berliner Wärmeplan muss u.a. ein Investitionsplan mit Zeitplanung für die Modernisierung / Absenkung der Vorlauftemperatur des Fernwärmenetzes bis 2026 vorgelegt werden. Dies ist entscheidend, damit Gebäudeeigentümerinnen die nötigen gebäudeseitigen Maßnahmen abschätzen können und somit die Fernwärme ihren Nutzen für die Klimaneutralität Berlins entfalten kann. Nur so können große Potenziale an erneuerbarer Wärme erschlossen und eingebunden werden. Es bedarf zudem einer Koordinierung, welche Liegenschaften an Vor- oder Rücklauf angeschlossen werden, um die Gesamteffizienz zu erhöhen. Dieser Fahrplan und Investitionsplan muss ebenfalls die Erschließung der großen Umweltwärmequellen beinhalten und auch thermische Speicher mitberücksichtigen.
  • Keine Versorgungslösung kann Effizienz ersetzen. Deshalb sind die im GEG vorgesehenen Energieeffizienz-Anforderungen für Neubauten unbedingt umzusetzen, damit die Fernwärme ihre Stärken für die Energiewende ausspielen kann. Auch der Gebäudebestand muss deutlich effizienter werden. Berlin muss hier Vorreiter werden.
  • Der Preis der Fernwärme-Versorgung sollte sich in Berlin an dem bundesdeutschen Heizspiegel orientieren. Der Heizspiegel für Deutschland bietet bundesweite Vergleichswerte für Heizkosten und den Heizenergieverbrauch. Wirtschaftliche und bezahlbare Preisgestaltung ist eine zentrale Säule der sozialen Wärmewende. Ein weitere ist der soziale Ausgleich. Mit der bestehenden berliner Regulierungsbehörde besteht bereits ein Instrument für eine faire Preisgestaltung. Die Behörde muss allerdings weiter gestärkt und ausgebaut werden.
  • Grundsätzlich müssen die Preise auch für Fernwärme transparent gestaltet Es muss unbedingt vermieden werden, dass alte, nicht mehr reparierbare Heizungen, die noch mit fossilen Energien (Öl und Gas) betreiben werden, durch neue, aber immer noch mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Heizungsanlagen ersetzt werden. Deshalb wird der Berlin Senat bedarfsgerechte Angebote an die Verbraucherinnen machen (zu prüfen wäre z. B. eine analog zum Pop-Up-Heizungsprogramm in Hannover gestaltete Initiative). Die Berliner Stadtwerke entwickeln hierzu zeitnah bis spätestens Juni 2025 ein Umsetzungsprogramm, das sich aus Bundesmitteln für die Wärmewende finanzieren wird.
  • Die bestehende Bundesförderung für den Heizungstausch kommt Einfamilienhausbesitzerinnen zu Gute. Für eine Mieterstadt wie Berlin ist dies zu wenig. Berlin muss auf Bundesebene fordern, dass der Geschwindigkeitsbonus auch für Vermietende von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gilt, damit diese ihren Wohnraum auch möglichst schnell mit erneuerbarer Wärme versorgen.
  • Die Berliner Senatsverwaltung sollte prüfen, inwiefern erneuerbare Wärmequellen aus dem Berliner Umland auch für die Fernwärme Berlin nutzbar wären (z. B. Tiefengeothermie außerhalb von Berlin):

 

Begründung:

  • Durch die Kommunalisierung des Fernwärme-Netzes kann Berlin die Wärmewende maßgeblich mit Außerdem wird so verhindert, dass privatwirtschaftliche Akteure natürliche Monopole auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger ausnutzen.
  • Die Fehler der Bundesregierung beim GEG dürfen nicht wiederholt werden. Die KWP muss „von unten“ ansetzen. Gemeinsam mit den Verbänden, Versorgern und Bürgerinnen müssen KWP-Konzepte erstellt werden. Unabhängig von der Technologie braucht es einen strategischen Mix aus Erzeugungs- und Verteiltechnologien.
  • Eine KWP ist nur so gut wie die Daten, auf denen sie fußt. Es braucht belastbare Daten auf Bezirksniveau zu Verbräuchen und Modellrechnungen. Nur wenn die Potenziale erneuerbarer Energien erkannt und gehoben werden, kann die Fernwärme in Berlin zu einer wirklichen Säule der Wärmewende werden.

 

3. Moderne Technologien für die Berliner Energiewende müssen nutzbar und bezahlbar werden .

  • Die Wärmeversorgung in Berlin muss ‚dekarbonisiert‘ werden. Die Potenziale der Geo-, Fluss- und Seethermie sowie Abwasserwärme müssen schneller und besser geprüft und erschlossen werden. Mögliche Varianten sind dahingehend zu prüfen, welche Kosten sie für die Wärmenutzer, insbesondere für die Mietenden nach sich ziehen. Es braucht neben Modellen und Szenarien in jedem Ortsteil mindestens ein Leuchtturmprojekt, das den Bürger*innen und Marktakteuren anschaulich vermittelt, wohin die Reise geht. Dazu bieten sich Mehrfamilienhäuser im Besitz einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
  • Die Abfallvermeidung muss im Kontext der Wärmewende neu und ambitionierter gedacht werden, damit die Abfallmengen zügig sinken und die Umweltbelastungen verringert werden.
  • Wir wollen die nicht mehr reduzierbaren Müllmengen effizient für die Wärmeerzeugung nutzen, indem z.B. bei der MVA Ruhleben Abwärme aus den Schornsteinen für die Wärmeerzeugung nutzbar gemacht wird.
  • Die Absenkung des Energieverbrauchs ist zentral, denn ohne Energieeffizienz keine Energiewende. Deshalb müssen Bundes- und Landesmittel für die Endverbraucherinnen noch effektiver genutzt und ausgebaut werden; das Berliner Wärmekataster muss in 2024 finalisiert werden, die Sanierung in besonders ineffizienten Gebäuden ist zu priorisieren.
  • Der Bau von Nah- und Fernwärmenetzen soll beschleunigt umgesetzt werden und die Bürokratie und Genehmigungsverfahren möglichst abgekürzt und vereinheitlicht Die Kosten von Infrastrukturmaßnahmen müssen durch Synergien gesenkt werden. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist, dass die Berliner Verwaltung die Abstimmung zwischen verschiedenen Infrastruktur-Unternehmen (z. B. bei Straßenerneuerung, Kanalisation) so koordiniert, dass ein Fernwärmeanschluss gleich geprüft und ggf. umgesetzt werden kann.
  • Die energetische Nutzung von Grundwasser für die Fernwärmeversorgung ist, auch unter Berücksichtigung steigender Grundwassertemperaturen, zu prüfen und mit den Berliner Wasserbetrieben abzustimmen.

Begründung

  • Das Berliner Hochtemperatur-Fernwärmenetz, wird bisher mit KWK-Anlagen auf fossiler Basis von Kohle (18%) und Gas (76%) betrieben. Spätestens bis 2030 soll die Kohle und bis 2045 Erdgas komplett ersetzt werden. Für den Ersatz der fossilen Energieträger stehen bereits für den heutigen Kundenbestand nicht ausreichend regenerative Energien gesichert zur Verfügung.
  • Die sicher verfügbaren alternativen Energiequellen, wie Abwasserwärme, Flusswärme, Abfallwärme (nur teilregenerativ), oberflächennahe Geothermie etc. haben überwiegend ein niedriges Temperaturniveau und können deshalb nur mit erheblichem zusätzlichem Energie- und Technikaufwand (z.B. Hochtemperatur-Wärmepumpen) in das bestehende Hochtemperatur-Fernwärmenetz eingebunden werden.
  • Die thermische Abfallverwertung nicht recycelbaren Abfalls in modernen Berliner KWK-Anlagen ist ebenfalls Teil der Wärmewende. Sie ist im Rahmen der Abfallverwertung nötig und dem Abfallexport in andere Länder vorzuziehen. Aber Müllverbrennung ist keine Wunschtechnologie für die nachhaltige Zukunft, sondern immer die zweitbeste Lösung. In jedem Fall sollte sie mit einer Abfallvermeidungsstrategie Hand in Hand gehen.

 

Antrag 73/I/2024 Hochschullehrende auch für Schulen – Mangel an Fachkräften überbrücken

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an Berliner Schulen auch Hochschullehrkräfte (ProfessorInnen) unterrichten und sie nach Bedarf einen Teil ihrer Arbeitszeit an Schulen verbringen können.

Antrag 40/I/2024 Für eine schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

21.04.2024

Die Berliner*innen haben das Volksbegehren ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ mit großer Mehrheit angenommen. Das war 2021. Bald sind drei Jahre vergangen und das Volksbegehren ist noch immer nicht in die Umsetzung gegangen, obwohl die SPD in Regierungsverantwortung ist. Auch hat mittlerweile eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz von Herta Daeubler-Gmelin getagt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtlich möglich.

 

Der Landesparteitag hatte zuletzt klare Maßgaben beschlossen, unter denen die Mehrheit des Parteitags eine Vergesellschaftung für sinnvoll erachtet. Diese werden hiermit erneut bekräftigt, aber um eine engere Zusammenarbeit mit der Partei und eine größere Transparenz zu schaffen, sollte sich der Landesvorstand mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens beschäftigen. Zudem soll dem Landesvorstand dargelegt werden, welche Maßnahmen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats einleiten, um die notwendige Datenlage zu den Eigentumsverhältnissen (Einträge im Grundbuch, Unternehmensregister, Steuerdaten, etc.) zusammenzuführen und für eine Vergesellschaftung nutzbar zu machen.

 

Zudem wollen wir uns in den nächsten Monaten eng mit der Initiative ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ austauschen und unterstützen die Idee eines Gesetzesvolksentscheids. Da die Umsetzung des Volksbegehrens so lange Zeit in Anspruch nimmt und die Umsetzung mit der CDU grundsätzlich in Frage steht, ist es richtig, alternative Wege zu gehen. Der Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es schnellstmöglich einer Veränderung bedarf.