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Antrag 17/II/2015 Gewerbemieterinnen und -mieter besser schützen

16.10.2015

Steigende Mieten betreffen nicht nur Wohnraum im Berlin. Auch im Gewerbebereich lässt sich zunehmend eine Verdrängung beobachten. Vor allem in bei Touristen sehr beliebten Kiezen kommt es zu einer Verknappung von Gewerbeflächen für Klein- und Einzelhandel sowie soziale Initiativen. Die vorhandenen Flächen werden zu Preisen angeboten, die nur sehr hochpreisiger Einzelhandel oder Gastronomie wieder einspielen kann. Nicht erst die Situation von „Bizim Bakkal“ im Wrangelkiez hat das deutlich gemacht. Auch viele sozial orientierte Initiativen haben Probleme angemessene, bezahlbare Gewerberäume in der Innenstadt zu finden.

Wir fordern deshalb die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und den Senat von Berlin auf, sich für eine gesetzliche Regelung von Gewerbemieten einzusetzen. Vorbild sollte die Bundesratsinitiative von Berlin und Brandenburg sein, die Mitte der 1990er Jahre bereits dieses Ziel verfolgt hat. Vergleichbar zu den Regelungen für Wohnraum sollte die Initiative folgende Kernpunkte enthalten:

  • Kündigung von Gewerbemietverträgen soll nur aus berechtigtem Interesse der VermieterInnen (Gründe für fristlose Kündigung, Unzumutbarkeit der Fortführung des Mietverhältnisses) möglich sein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung wird ausgeschlossen.
  • VermieterInnen dürfen nur noch angemessene Mieterhöhungen verlangen. Ein Mieterhöhung ist nur dann angemessen, wenn die Miete seit einem Jahr unverändert geblieben, die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten ist oder maximal eine Steigerung von 30 Prozent innerhalb von drei Jahren vorliegt. Ein eigener Mietspiegel für Gewerbeflächen muss dafür erstellt werden.
  • Bei Neuvermietungen darf der neue Mietpreis den alten Mietpreis nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Bei Erstvermietungen kann der Mietpreis frei vereinbart werden.
  • Diese Regelungen sind auf Gebiete mit einem Mangel an Gewerberäumen anzuwenden, die durch die jeweilige Landesregierung ausgewiesen werden.

 

Antrag 16/II/2015 Entlastung des Wohnungsmarktes

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Senat den Bezirken zusätzliches Personal für die unerlässlichen Kontrollen zur Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots von Mietwohnungen gestattet.

Antrag 14/II/2015 Stärkung der Wohnungsaufsicht

16.10.2015

Der Senat wird aufgefordert  zu prüfen, in wieweit sich kriminelle Entmietungsstrategien, z.B. durch Zerstörung der Infrastruktur von Wohngebäuden, Hygienemängel, Überbelegung , Missbrauch des Eigentumsrechts etc. durch rechtliche Veränderungen der Wohnungsaufsicht und der Durchgriffsmöglichkeiten der Bezirksämter zum Schutz der Mieter bekämpfen lassen.

 

Im Rahmen eines Modellversuchs soll folgendes Verfahren untersucht werden:

 

  • Die Wohnungsaufsicht erlässt einen Bescheid zur Beseitigung rechtswidrig herbeigeführter Mängel mit sofortiger Vollziehung.
  • Nach Ablauf einer kurzen Frist führt das Bezirksamt die zuvor angedrohte Ersatzvornahme durch und beauftragt sofort eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der Kosten.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird in das Grundbuch vollstreckt einschließlich Kosten und Gebühren.
  • Ziel ist die Zwangsversteigerung.

 

Für den Modellversuch einschließlich der verfassungsrechtlichen Prüfung und des Pilotverfahrens stellt der Finanzsenator 1 Mio Euro bereit.

Antrag 15/II/2015 Bekämpfung von Entmietungsstrategien

16.10.2015

Der Senat wird aufgefordert  zu prüfen, in wieweit sich kriminelle Entmietungsstrategien, z. B. durch Zerstörung der Infrastruktur von Wohngebäuden, Hygienemängel, Überbelegung, Missbrauch des Eigentumsrechts etc. durch rechtliche Veränderungen der Wohnungsaufsicht und der Durchgriffsmöglichkeiten der Bezirksämter zum Schutz der Mieter bekämpfen lassen.

Im Rahmen eines Modellversuchs soll folgendes Verfahren untersucht werden:

  • Die Wohnungsaufsicht erlässt einen Bescheid zur Beseitigung rechtswidrig herbeigeführter Mängel mit sofortiger Vollziehung.
  • Nach Ablauf einer kurzen Frist führt das Bezirksamt die zuvor angedrohte Ersatzvornahme durch und beauftragt sofort eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der Kosten.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird in das Grundbuch vollstreckt einschließlich Kosten und Gebühren.
  • Ziel ist die Zwangsversteigerung.

 

Für den Modellversuch einschließlich der verfassungsrechtlichen Prüfung und des Pilotverfahrens stellt der Finanzsenator 1 Mio Euro bereit.

Antrag 13/II/2015 Sicherung der Nahversorgung durch Aktualisierung des Baurechts

16.10.2015

In § 11 Abs. 3 BauNVO soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.