Antrag 14/II/2015 Stärkung der Wohnungsaufsicht

Status:
Annahme

Der Senat wird aufgefordert  zu prüfen, in wieweit sich kriminelle Entmietungsstrategien, z.B. durch Zerstörung der Infrastruktur von Wohngebäuden, Hygienemängel, Überbelegung , Missbrauch des Eigentumsrechts etc. durch rechtliche Veränderungen der Wohnungsaufsicht und der Durchgriffsmöglichkeiten der Bezirksämter zum Schutz der Mieter bekämpfen lassen.

 

Im Rahmen eines Modellversuchs soll folgendes Verfahren untersucht werden:

 

  • Die Wohnungsaufsicht erlässt einen Bescheid zur Beseitigung rechtswidrig herbeigeführter Mängel mit sofortiger Vollziehung.
  • Nach Ablauf einer kurzen Frist führt das Bezirksamt die zuvor angedrohte Ersatzvornahme durch und beauftragt sofort eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der Kosten.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird in das Grundbuch vollstreckt einschließlich Kosten und Gebühren.
  • Ziel ist die Zwangsversteigerung.

 

Für den Modellversuch einschließlich der verfassungsrechtlichen Prüfung und des Pilotverfahrens stellt der Finanzsenator 1 Mio Euro bereit.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Senat wird aufgefordert  zu prüfen, in wieweit sich kriminelle Entmietungsstrategien, z.B. durch Zerstörung der Infrastruktur von Wohngebäuden, Hygienemängel, Überbelegung , Missbrauch des Eigentumsrechts etc. durch rechtliche Veränderungen der Wohnungsaufsicht und der Durchgriffsmöglichkeiten der Bezirksämter zum Schutz der Mieter bekämpfen lassen.

 

Im Rahmen eines Modellversuchs soll folgendes Verfahren untersucht werden:

 

  • Die Wohnungsaufsicht erlässt einen Bescheid zur Beseitigung rechtswidrig herbeigeführter Mängel mit sofortiger Vollziehung.
  • Nach Ablauf einer kurzen Frist führt das Bezirksamt die zuvor angedrohte Ersatzvornahme durch und beauftragt sofort eine Anwaltskanzlei mit der Beitreibung der Kosten.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird in das Grundbuch vollstreckt einschließlich Kosten und Gebühren.
  • Ziel ist die Zwangsversteigerung.
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme SenStadtUm: Wohnungsaufsicht ist in der Zuständigkeit der Bezirke, SenStadtUm hat keine Fachaufsicht.