Die Mitglieder der Bundestagsfraktion, Mitglieder des Bundesrats für Berlin, SPD geführte Bundesministerien sollen darauf hinwirken die Arbeits- und Beschäftigungsduldung (§60c AufenthG-E) so zu ändern, dass Ehegatten bzw. ganze Familien nicht füreinander in „Sippenhaft“ genommen werden können. Laut Gesetzesbegründung kommt die Erteilung der Beschäftigungsduldung für kein Familienmitglied in Betracht, wenn eine der beiden Ehegatten eine oder mehrere der für beide geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Gesetz stellt die durch Art. 6 GG geschützte Ehe und Familiengemeinschaft unter immensen Druck und zwingt die Paare ggf. eine Fortsetzung der Ehe ggü. der Sicherung des Aufenthaltes abzuwägen.
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Antrag 202/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz II: Keine Sippenhaft bei Beschäftigungsduldung
25.02.2019Antrag 201/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz I: Anerkennungsfrist bei ausländischer Berufsqualifikation verlängern
25.02.2019Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats mögen sich dafür einsetzen, dass die grundsätzliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis begründet durch Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1 letzter Unterabsatz AufenthG-E) von 18 auf 36 Monate ausgeweitet wird. Der Höchstzeitraum soll sich also von bisher geplanten zwei auf drei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption um sechs Monate sollte Bestand haben, so dass sich im Einzelfall eine Höchstaufenthaltsdauer von 42 Monaten ergeben kann.
Es wäre wünschenswert zu prüfen, ob die Verlängerungsmöglichkeit von sechs auf zwölf Monate erhöht werden kann.
Folgende Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs wird vorgeschlagen:
In § 16d Abs. 1 Satz 3 sind die Zahl „18″ durch die Zahl „36″ und die Wörter „zwei Jahren“ durch die Angabe „42 Monaten“ zu ersetzen.
Antrag 199/I/2019 Chancen geben, Chancen nutzen - Für ein fortschrittliches Einwanderungsgesetz
25.02.2019Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Schaffung eines echten Einwanderungsgesetzes dafür einzusetzen, dass folgende Punkte im Gesetz ihren Niederschlag finden, um dem Einwanderungsland Deutschland endlich ein modernes und fortschrittliches Einwanderungsrecht zu geben. Dies soll dazu beitragen, dass gesellschaftlich angespannte Klima in Bezug auf die Migrationsfrage zu versachlichen und zu entspannen, indem das Einwanderungsrecht mit klaren Kriterien und Regeln strukturiert wird und künftig als gleichberechtigte zweite Säule neben dem Asylrecht steht.
- Wer eine feste sozialversicherungspflichtige Beschäftigungszusage in Deutschlandvorweisen kann, darf einwandern.
- Gut integrierten, aber abgelehnten Asylbewerber*innen wird ein Bleiberecht ermöglicht und sie dürfen Arbeitsvisa beantragen (Spurwechsel).
- Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen auch ohne Job einwandern und müssen innerhalb von einem halben Jahr eine Ausbildung/Studium beginnen oder Arbeit finden. Dafür erhalten sie ein befristetes Aufenthaltsrecht.
- Einwanderungs- und Arbeitsberatung im Ausland
Die Botschaften Deutschlands sollten erster Anlaufpunkt für alle sein, die in Deutschland arbeiten wollen. Dazu sind entweder die Botschaften mit geeigneten Abteilungen zu verstärken oder eigene Beratungsstrukturen zu schaffen, die Interessierte über ihre Möglichkeiten der Einwanderung nach Deutschland informieren. Hierbei sind die Möglichkeiten der Digitalisierung und Onlineberatung intensiv zu nutzen und die Sozialpartner und Kammern zu beteiligen, um eine fachlich fundierte und passgenaue Beratung der Einwanderungswilligen zu ermöglichen. - Ausländische Schul-, Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse werden schneller anerkannt. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den Sozialpartnern und Kammern zu suchen.
- Bestehende Gesetze werden im Einwanderungsgesetz zusammengefasst, um ein einheitliches Einwanderungsrecht zu schaffen.
Antrag 130/I/2019 Seenotrettung ist kein Verbrechen
25.02.2019Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag, Bundesregierung und Europaparlament auf, sich umgehend für folgende Ziele einzusetzen:
- Solidarisierung mit allen Menschen auf der Flucht
- Schaffung von sicheren Fluchtwegen auf deutscher und europäischer Ebene
- Menschenwürdige Aufnahme in Europa für Menschen, die fliehen mussten
- Entkriminalisierung von Seenotretter*innen
Wir begrüßen die Bemühungen des Berliner Senats ausdrücklich, Berlin als sicheren Hafen anzubieten.
Um mittelfristig der Migration von Geflüchteten weltweit gerecht zu werden, bedarf es umfassender Reformen auf europäischer Ebene.
Dazu zählen:
- ein humanitäres Seenotrettungsprogramm der EU, das nicht vom Militär getragen wird und nicht mehr die Seenotrettung libyschen Söldner*innen überlässt
- Ein neues Dublin-System, das Anrainer entlastet und für eine gleichmäßige Verteilung sorgt
- eine breite europäische Debatte mit dem Ziel eines europäisches Asyl- und Einwanderungsgesetzes
- die Einrichtung eines europäischen Integrationsfond, um alle Mitgliedsländer in die Lage zu versetzen, eingewanderten und geflüchteten Menschen ein Recht auf Integration zu ermöglichen
Antrag 123/I/2019 Gemeinsame EU-Steuer- und Finanzpolitik
25.02.2019Die SPD setzt sich für die Einrichtung eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministeriums ein, welches über einen angemessenen Haushalt verfügt und eine schrittweise Angleichung der Steuer- und Finanzpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten schnellstmöglich erreichen soll.
Um die demokratische Grundlage zu schaffen, ein solches europäisches Wirtschafts- und Finanzministerium einzuführen, müssen die europäischen Verträge angepasst werden. Es muss zumindest der*die Kommissionspräsident*in vom europäischen Parlament gewählt werden, welche dann den*die Finanz- und Wirtschaftsminister*in zu ernennen hat.
Die unterschiedliche Besteuerung und besonders vergünstigte Steuersätze in einigen EU-Staaten führen zu unsolidarischer Steuervermeidung insbesondere von internationalen Großkonzernen.
Auch eine gemeinschaftliche Haushaltspolitik unterstützt ein solidarisches Europa und stärkt die Gemeinschaft sowohl nach innen, als auch im globalen Wettbewerb.
Dabei soll der*die europäische Finanzminister*in eine Harmonisierung der Unternehmenssteuersätze anstreben. Unternehmenssteuersätze sollen 25% nicht unterschreiten. Bei 25% liegt derzeit der Durchschnitt der europäischen Unternehmenssteuersätze. Auch die Kapitalertragssteuer soll harmonisiert werden.