Antrag 202/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz II: Keine Sippenhaft bei Beschäftigungsduldung

Status:
Annahme

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion, Mitglieder des Bundesrats für Berlin, SPD geführte Bundesministerien sollen darauf hinwirken die Arbeits- und Beschäftigungsduldung (§60c AufenthG-E) so zu ändern, dass Ehegatten bzw. ganze Familien nicht füreinander in „Sippenhaft“ genommen werden können. Laut Gesetzesbegründung kommt die Erteilung der Beschäftigungsduldung für kein Familienmitglied in Betracht, wenn eine der beiden Ehegatten eine oder mehrere der für beide geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Gesetz stellt die durch Art. 6 GG geschützte Ehe und Familiengemeinschaft unter immensen Druck und zwingt die Paare ggf. eine Fortsetzung der Ehe ggü. der Sicherung des Aufenthaltes abzuwägen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion, Mitglieder des Bundesrats für Berlin, SPD geführte Bundesministerien sollen darauf hinwirken die Arbeits- und Beschäftigungsduldung (§60c AufenthG-E) so zu ändern, dass Ehegatten bzw. ganze Familien nicht füreinander in „Sippenhaft“ genommen werden können. Laut Gesetzesbegründung kommt die Erteilung der Beschäftigungsduldung für kein Familienmitglied in Betracht, wenn eine der beiden Ehegatten eine oder mehrere der für beide geltenden Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Gesetz stellt die durch Art. 6 GG geschützte Ehe und Familiengemeinschaft unter immensen Druck und zwingt die Paare ggf. eine Fortsetzung der Ehe ggü. der Sicherung des Aufenthaltes abzuwägen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand 
Überweisungs-PDF: