Antrag 201/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz I: Anerkennungsfrist bei ausländischer Berufsqualifikation verlängern

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats mögen sich dafür einsetzen, dass die grundsätzliche Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis begründet durch Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1 letzter Unterabsatz AufenthG-E) von 18 auf 36 Monate ausgeweitet wird. Der Höchstzeitraum soll sich also von bisher geplanten zwei auf drei Jahre verlängern. Die Verlängerungsoption um sechs Monate sollte Bestand haben, so dass sich im Einzelfall eine Höchstaufenthaltsdauer von 42 Monaten ergeben kann.

 

Es wäre wünschenswert zu prüfen, ob die Verlängerungsmöglichkeit von sechs auf zwölf Monate erhöht werden kann.

 

Folgende Änderung des vorliegenden Gesetzesentwurfs wird vorgeschlagen:

In § 16d Abs. 1 Satz 3 sind die Zahl „18″ durch die Zahl „36″ und die Wörter „zwei Jahren“ durch die Angabe „42 Monaten“ zu ersetzen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 200/I/2019 (Konsens)