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Antrag 129/I/2019 Seenotrettung ist kein Verbrechen

25.02.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag, Bundesregierung und Europaparlament auf, sich umgehend für folgende Ziele einzusetzen:

  1. Solidarisierung mit allen Menschen auf der Flucht
  2. Schaffung von sicheren Fluchtwegen auf deutscher und europäischer Ebene
  3. Menschenwürdige Aufnahme in Europa für Menschen, die fliehen mussten
  4. Entkriminalisierung von Seenotretter*innen

 

Wir begrüßen die Bemühungen des Berliner Senats ausdrücklich, Berlin als sicheren Hafen anzubieten.

 

Um mittelfristig dem globalen Megatrend Migration und der Rekordzahl an Flüchtlingen weltweit gerecht zu werden, bedarf es umfassender Reformen auf europäischer Ebene.

 

Dazu zählen:

  • ein humanitäres Seenotrettungsprogramm der EU, das nicht vom Militär getragen wird und nicht mehr die Seenotrettung libyschen Söldner*innen überlässt
  • ein neues Dublin-System, das Anrainer entlastet und für eine gleichmäßige Verteilung sorgt
  • eine breite europäische Debatte mit dem Ziel eines europäisches Asyl- und Einwanderungsgesetzes
  • die Einrichtung eines europäischen Integrationsfonds, um alle Mitgliedsländer in die Lage zu versetzen, eingewanderten und geflüchteten Menschen ein Recht auf Integration zu ermöglichen

 

Antrag 240/I/2019 Zugang zum Berlinpass-BuT erweitern

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, den Kreis der BezieherInnen des Berlinpasses auf Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten, zu erweitern.

Antrag 15/I/2019 Menschenfeindlichkeit hat keinen Platz in der SPD - Organisationsstatut entsprechend nachschärfen

25.02.2019

Einfügung betreffend die Unvereinbarkeit der öffentlichen Verbreitung von menschenfeindlichen, rassistischen oder sozialdarwinistischen Thesen mit der Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in § 6 Abs. 1 des Organisationsstatuts:

 

In § 6 des Organisationsstatuts der SPD ist als neuer Absatz 1. d) folgender Satz einzufügen: „Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist auch die öffentliche Verbreitung von Thesen, in denen Menschen ihre Gleichwertigkeit aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung abgesprochen wird.“

 

Der § 35 Abs. 3 OrgStatut wird dementsprechend neu gefasst:

 

3) Auf Ausschluss kann nur erkannt werden, wenn das Mitglied vorsätzlich gegen die Statuten oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen hat und dadurch einen schweren Schaden für die Partei entstanden ist. Ein schwerer Schaden entsteht insbesondere dann, wenn Menschen öffentlich ihre Gleichwertigkeit aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Identität, ihres Glaubens oder ihres weltanschaulichen Bekenntnisses abgesprochen wird. Wer aus der Partei ausgeschlossen wurde, darf nicht länger in Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften mitarbeiten.

Antrag 132/I/2019 Freiwillige Rückkehr muss freiwillig sein

25.02.2019

Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden.

 

Daher fordern wir:

 

  • Auf öffentliche Werbung für die freiwillige Rückkehr soll insgesamt verzichtet werden. Stattdessen sollen Geflüchtete nur auf persönlicher Ebene und bei Bedarf und von geschultem Personal über die Angebote des Staates zur freiwilligen Rückkehr informiert werden.
  • „StarthilfePlus“ soll abgeschafft werden und es stattdessen Geflüchteten, die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben, freisteht, mindestens 1200 Euro Unterstützung (Inklusive Rückflug) zu bekommen, egal zu welchen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen wird und egal, ob die Entscheidung während oder nach dem Ende der Verarbeitung des Asylverfahrens getroffen wurde.
  • Die 500 Millionen Euro, die mit der Abschaffung der öffentlichen Werbung gespart werden, sollen dafür genutzt werden, die finanzielle Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr deutlich zu erhöhen und um in Integrationsprogramme in Deutschland zu investieren.
  • Zudem reicht es nicht aus, Starthilfe in Form von Geld zu geben, vielmehr müssen Strategien zur selbstständigen Unternehmensgründungen weitergegeben werden. Auch die Option einen Mikrokredit aufzunehmen, sobald ein eingereichtes Konzept vorliegt, sollte den Rückkehrenden ermöglicht werden. Denn die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist besonders in Krisengebieten von großer Bedeutung.

 

Die freiwillige Rückkehr ist nur sinnvoll und gerecht, wenn die Entscheidung, zurückzukehren, tatsächlich freiwillig getroffen wird. Die jetzige Politik des Bundesinnenministeriums garantiert dies nicht. Dies wurde deutlich, als das Innenministerium im letzten November eine halbe Million Euro damit verschwendet hat, eine öffentliche Kampagne zum Thema in Auftrag zu geben. Auf Plakaten, die in fast allen Bahnhöfen in deutschen Großstädten aufgehängt wurden, konnte man in großen Buchstaben lesen: „Dein Land. Deine Zukunft. JETZT!“. In den kleineren Buchstaben wurde Geflüchtete, die bis Ende des Jahres im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und des neuen Programms „StarthilfePlus“ ausreisen würden, ein finanzieller Bonus versprochen.

Für uns ist eine solch nationalistische und ausländerfeindliche Politik auf keinen Fall tragbar.

Das Innenministerium muss sofort aufhören, die freiwillige Rückkehr politisch zu nutzen, um somit die Zahlen der Ausreise zu vergrößern und einen ausländerfeindlichen Teil der Bevölkerung zu beruhigen. Stattdessen soll es sich um die Menschen kümmern, die hierher geflohen sind, auf der Suche nach Sicherheit und Freiheit.

Antrag 204/I/2019 Fachkräfteeinwanderungsgesetz III: Keine Zuwanderungssperren durch das Innenministerium

25.02.2019

Die Mitglieder des Bundestags, SPD geführte Ministerien und Vertreter/innen der sozialdemokratisch geführten Bundesländer sollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Vorschlag im Gesetzesentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die Beschränkungsoptionen für das Bundesministerium des Inneren auf der Verordnungsebene (§99 Abs. 5 und 6 AufenthG-E), durch das es Zuwanderungssperren für bestimmte Länder erheben darf, gestrichen wird.