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Antrag 109/II/2021 Südausgang des S-Bahnhofs Westend endlich wieder eröffnen

9.11.2021

Die Mandatsträger*innen der SPD auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Südausgang des S-Bahnhofs Westend südlich des ehemaligen Parexel-Gebäudes zur Straße „Am Bahnhof Westend“ endlich wieder eröffnet wird.

Antrag 110/II/2021 Sicherheitskonzept ÖPNV

9.11.2021

Die Berliner Verkehrsgesellschaft, Berliner S-Bahn GmbH und Deutsche Bahn werden mit einer Erarbeitung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes zum verstärkten Schutz von LGBTIQ* und weiteren von Übergriffen betroffenen Gruppen vor Bedrohungslagen in S- und U-Bahnen, an Bahnhöfen und in deren Umgebung beauftragt.

Antrag 111/II/2021 Bußgelderhöhungen finanzieren verbesserte Verkehrsüberwachung

9.11.2021

Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Bußgelder für Fehlverhalten im Straßenverkehr (Bundesratsbeschluss vom 08. Oktober 2021) sollen zur verstärkten Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs verwandt werden.

 

Neben einer personellen Aufstockung der Ordnungsämter und der Ausweitung der mobilen wie stationären Geschwindigkeitsüberwachung sollen insbesondere die personellen und logistischen Voraussetzungen für ein konsequentes Abschleppen bei Behinderungen und Gefährdungen des Fuß- und Radverkehrs verbessert werden.

Antrag 112/II/2021 Antrag zur Fortsetzung des Kulturzuges Berlin – Breslau über das Jahr 2022 hinaus

9.11.2021

Die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie die zukünftigen SPD SenatorInnen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der bisher von Berlin und Brandenburg finanzierte und von der Stadt Breslau unterstützte Kulturzug auch nach 2022 angeboten wird. Der Kulturzug ist in der Koalitionsvereinbarung zu verankern.

 

Der Kulturzug ist auch an Werktagen u.a. zur Entlastung der Pendlerverkehre zwischen Berlin und Cottbus als Regionalexpress anzubieten. An Wochenenden ist weiterhin eine Betreuung der Reisenden durch das Kulturzugteam und die Präsentation von jungen deutschen und polnischen Kulturgruppen während der Fahrt zur gewährleisten.

Antrag 113/II/2021 Berliner Klimaschutzgesetz gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil nachbessern

9.11.2021

Die zuständigen SPD-Politiker*innen, im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln), dass wg. der rotschwarzen Vorgängerkoalition nicht Klimaschutzgesetz heißen durfte, gemäß den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts schnellstmöglich nachgebessert und endlich in „Berliner Klimaschutzgesetz“ umbenannt wird.

 

Neben der Umbenennung sind im Energiewendegesetz Berlin wg. dem BVerfG-Urteil folgende Punkte zu beachten:

 

Die Klimaschutzziele

  1. (vgl. §3) dürfen nicht nur für 2030 und 2050 (Klimaneutralität) benannt werden, sondern müssen auch mindestens für fünfjährige Zwischenschritte festgelegt werden und mit Blick auf die neuen EU-Ziele und das Pariser 1,5 Grad-Ziel deutlich ambitionierter ausfallen.
  2. Die Zwischenziele müssen so gewählt werden, dass etwa die Hälfte der erforderlichen CO2- Verringerung ab heute bis 2050 (Klimaneutralität) vor 2030 erfüllt werden muss, um die Freiheit und die Lebensqualität der Menschen in Berlin zwischen 2030 und 2050 nicht unzumutbar zu belasten (BVerfG-Forderung vom 29.4.21).
  3. Für den Nachweis CO2-Minimierung ist – wie bisher – immer die Verursacherbilanz heranzuziehen. Dazu gehören neben der importierten Energie auch andere Konsumgüter, die nach Berlin importiert und hier verbraucht werden sowie z.B. Berliner Flugreisen vom BER in Brandenburg.
  1. Die verstärkten Maßnahmen zum Klimaschutz müssen im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm zwingend sozial flankiert werden, d.h. für jede Maßnahme ist darzustellen, auf welche Art vermieden werden soll, dass sozial schwächere Bürger*innen im Vergleich zu ihrem Einkommen nicht überdurchschnittlich belastet werden.
  1. Alle geplanten Klimaschutz-Maßnahmen sind im Landeshaushalt und – soweit diese betroffen sind – auch in den Bezirkshaushalten personell sowie finanziell zu untersetzen.
  2. Neben den Klimaschutzmaßnahmen (CO2-Minderung) sind auch konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung in Berlin vor allem gegen Hitzeereignisse und Starkregenfälle in die gesetzlichen Maßnahmen aufzunehmen.