14.10.2018
Die Finanzierungsmöglichkeiten der Berliner Unternehmen insbesondere der Startup-Ökonomie entscheiden maßgeblich über die Standortauswahl von Unternehmen, als auch über den Verbleib der Unternehmen am Standort Berlin in der Wachstumsphase von Startups. Der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten soll daher soweit möglich auf Landesebene durch die Berliner SPD gestaltet und auf Bundesebene durch Initiativen angeregt werden.
In einem ersten Schritt bedarf es hierzu erst einmal einer belastbaren Daten- und Informationsbasis. Die SPD Berlin wird aufgefordert diese herzustellen:
Erhebungen bereitstellen, Transparenz schaffen, Aufmerksamkeit erzeugen
Über die Startup-Ökonomie liegt bislang keine umfassende, vollständige Erhebung vor. In vorhandenen Studien gibt es Lücken, Insbesondere bei Informationen über die Finanzierung von Startups.
- Eine solche Bestandsaufnahme soll jährlich im Sinne eines permanenten Monitorings aufgestellt werden. Dieses kann auch Bestandteil eines Startup-Berichtes sein. Wir regen an, zu diesem Zweck ein Register der Berliner Startups, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Projektpartnern (z.B. Hochschulen) mit besonderem Know-how, einzuführen. Dadurch wird es möglich sein, die Datenbasis der Investoren mit der Datenbasis der finanzierten Gesellschaften zu koppeln und höhere Transparenz im Startup-Umfeld zu schaffen.
Ziel der regelmäßigen Erhebung: Eine zeitgenaue Kenntnis über die Finanzierung der Startup-Wirtschaft (Bestand und Neu-Gründungen) und über eine Anzahl von Unternehmensdaten bezüglich ihrer Geschäfte auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine bessere Zielsetzung und Steuerung der Maßnahmen des Landes Berlin. Schwerpunkte der regelmäßigen Erhebung zur Startup-Finanzierung:
- Mittelherkunft (Private Equity/Venture Capital, Angelfinanzierung, öffentliche Hand, Corporate, Crowdfunding)
- Mittelverwendung (nach Wirtschaftsbereichen) sowie
- Unternehmenszahlen über Umsatz, Finanzierungsbestände, Beschäftigung und Investitionen.
Dieses Register kann Teil eines zu errichtenden „Start up Portal Berlin“ werden, welches als Wegweiser und Navigationshilfe dient und zielgruppenorientierte, bzw branchespezifische Service-, Informations- und Netzwerkangebote bereitstellt.
Insgesamt soll die Finanzierungskette von Startup-Unternehmen in der Metropolregion Berlin-Brandenburg sichtbar werden.
Aus der Bestandsaufnahme bzw. den Verbesserungen der Studien erwarten wir uns ein klareres Bild über die Berliner Startup-Ökonomie. Auf Basis validerer Zahlen sollen dann politische Maßnahmen für die Entwicklung von Verbesserungen u.a. für die Finanzierungswege der Startups erfolgen. Zugleich liefern die Erhebungen belastbare Argumente, um Berlin als Hauptstadt der digitalen Wirtschaft zu positionieren und die Anziehungskraft für deutsche und internationale Investoren und Startups zu erhöhen.
Begleitend zu dieser regelmäßigen Erhebung wird der Berliner Senat
- Künftig regelmäßig darüber berichten, in welchem Umfang Startup-Unternehmen bei der Vergabe seiner Aufträge beteiligt waren. Ziel ist es zu erfahren, welche Hemmnisse im Vergabeverfahren für Startups bestehen.
- herausragende Startups als „Leuchttürme“ wahrnehmbar und als Best Practice-Anwendungen (Label „Made in Berlin“) über die Hauptstadt hinaus bekannt machen. Ziel ist es, die bereits jetzt tragende Säule der Berliner Wirtschaft stärker ins öffentliche Interesse zu rücken und den Standort Berlin für Unternehmen und Investoren sichtbarer zu machen und Berlin als Hub der deutschen Startup-Szene zu profilieren.
- eine Definition des Begriffes „Startup“ anstoßen bzw. initiieren. Über die regelmäßige Erhebung, Erfassung und Bewertung der Berliner Startup-Landschaft erhoffen wir uns auch eine Vereinheitlichung des Begriffes Startup. Die Wesensmerkmale sollten zumindest für alle Akteure (Politik, Förderbanken und -einrichtungen, Hochschulen usw.) am Standort Berlin-Brandenburg klar und einheitlich sein.
Plublished in | Comments closed
14.10.2018
Im Zuge der Digitalisierung der Berliner Verwaltung soll Berlin hier ansässigen Startups sowie kleinen, kreativen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, Apps und Software für die Berliner BürgerInnen zu entwickeln und Bürgerdienste digital zugänglich zu machen. Dies sollte im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie erfolgen, die zugleich eine kleinteilige Vergabe bzw. die Digitalisierung der Verwaltungen in vielen kleinen, schnell realisierbaren Schritten ermöglicht.
Die Ausgestaltung dieser Strategie soll durch den Lenkungskreis IKT (nach §20 EGovG Berlin) erfolgen.
Plublished in | Comments closed
14.10.2018
Wir fordern den Berliner Senat auf, die Investitionsbedingungen in der Stadt auch durch die Verbesserung seiner Förderprogramme weiter zu optimieren. Hierbei sehen wir insbesondere die Öffnung vorhandener Programme als Chance weitere Unternehmensgründungen am Standort Berlin zu forcieren.
Im Übergang zu einer immer stärker wissensbasierten Gesellschaft kommt Berlin innerhalb Deutschlands eine komplementäre Rolle zu. In unserer Stadt der Freiheit und Toleranz verschwimmen schon heute die Grenzen zwischen Dienstleistung, Produkt und Innovation: Nicht technische Innovation stellen die individuelle Erfahrung des Nutzers in den Mittelpunkt.
Um im globalen System erfolgreich zu sein müssen Unternehmen heute nicht groß sein. Unsere wirtschaftliche Welt wird kleinteiliger, was Berlin entgegen kommt.
Startups brauchen nicht viel, aber wenn sie unmittelbar unterstützt werden können sie Frühphasen-Investoren Eigenes entgegensetzen und müssen nicht zu früh zu viele Anteile abgeben.
Öffnung der Förderprogramme
- Die Förderprogramme sollen Ihre Technologiefixierung aufgeben und Software und sogenannte nicht-technische Innovationen (Design, Geschäftsmodelle, soziale Innovationen) gleichrangig berücksichtigen.
- Wir fordern den Senat auf, die Förderkriterien der Landesprogramme diesbezüglich zu verbessern und durch Initiative auf Bundesebene auch auf eine Öffnung der Bundesprogramme hinzuwirken.
- Wir fordern eine regelmäßige Evaluation der Förderkriterien hinsichtlich des zu erbringenden bürokratischen Aufwands für die Startups und Ihrer Auswirkungen auf die ökonomische Diversität am Standort Berlin-Brandenburg. Die Evaluation sollte unter Einbeziehung der betroffenen Unternehmen und Ihrer Verbände erfolgen.
Mut fürs Unbekannte: Freie GründerInnenförderung
Wir fördern Ideen. Dazu fordern wir eine freie GründerInnenförderung unabhängig von akademischen Abschlüssen, ohne besondere Branchen- oder Technologiefokussierung. Dies soll als Ergänzung zur bisherigen Förderpraxis (Cluster-, Technologie-, Branchenförderung) erprobt werden. Die Vergabe von Fördermitteln sollte durch ein niedrigschwelliges, standardisiertes Pitch öffentlich entschieden werden.
Die Auszahlung soll direkt an die Unternehmen erfolgen. Die Höhe der Fördersummen sollen dabei die Grenzen der De-minimis-Beihilfen nicht überschreiten.
Das Programm soll jährlich evaluiert und ggfs. angepasst werden. Parallel hierzu sollen die bestehenden Einrichtungen für die GründerInnenberatung weiter ausgebaut und finanziell unterstützt werden; die Etablierung neuer GründerInnenzentren soll nachhaltig gefördert werden.
Plublished in | Comments closed
14.10.2018
Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, darauf hinzuwirken, dass folgende Punkte im Gesetzgebungsprozess im Rahmen des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) berücksichtigt werden:
- Vergabe öffentlicher Aufträge muss ins Gesetz – Wer einen Auftrag des Landes Berlin annimmt, hat dafür zu sorgen, dass innerhalb der Unternehmensstruktur keine rassistische Diskriminierung stattfindet. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zur Vermeidung von Nachteilen.
- Erweiterung der Verjährungsfrist um 3 Jahre
- Einführung eines jährlichen Monitorings
Um den Effekt des Gesetzes kontrollieren und nachsteuern zu können, fordern wir ein jährliches Monitoring.
- Diversity-Mainstreaming – Die Beseitigung bestehender Nachteile und die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung von Chancengleichheit ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen und normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Berliner Verwaltungen zu berücksichtigen.
- Korrektur/Klärung des § 5 Abs. 1 LADG – Rechtfertigung von Ungleichbehandlung
Im Entwurf steht in § 5 Abs. 1: „Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes erfolgt.“ Wir haben die Befürchtung, dass der „sachliche Grund“ so weit gefasst wird, dass Diskriminierungen weiter möglich sind.
- Verbandsklagerecht darf nicht aufgeweicht werden.
- Wir fordern eine Beweislastumkehr.
Plublished in | Comments closed
14.10.2018
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert sich umgehend dafür einzusetzen, dass die freie Arbeit von Presse und Rundfunk besser vor Angriffen geschützt und ihre Bedeutung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung mehr hervorgehoben wird.
Die Behinderung der Arbeit von Journalisten muss unterbunden und bei Angriffen auf sie konsequenter eingeschritten werden. Auf die wichtige Bedeutung von Presse und Rundfunk soll durch eine öffentliche Kampagne aufmerksam gemacht werden.
Ferner soll geprüft werden, ob tätliche Angriffe auf Journalisten und die Behinderung ihrer Arbeit strafrechtlich besonders geahndet werden sollten.
Plublished in | Comments closed