Antrag 55/II/2018 Regelmäßiger Report über Finanzierungsmöglichkeiten der Berliner Wirtschaft und Startup-Ökonomie

Status:
Erledigt

Die Finanzierungsmöglichkeiten der Berliner Unternehmen insbesondere der Startup-Ökonomie entscheiden maßgeblich über die Standortauswahl von Unternehmen, als auch über den Verbleib der Unternehmen am Standort Berlin in der Wachstumsphase von Startups. Der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten soll daher soweit möglich auf Landesebene durch die Berliner SPD gestaltet und auf Bundesebene durch Initiativen angeregt werden.

 

In einem ersten Schritt bedarf es hierzu erst einmal einer belastbaren Daten- und Informationsbasis. Die SPD Berlin wird aufgefordert diese herzustellen:

 

Erhebungen bereitstellen, Transparenz schaffen, Aufmerksamkeit erzeugen

Über die Startup-Ökonomie liegt bislang keine umfassende, vollständige Erhebung vor. In vorhandenen Studien gibt es Lücken, Insbesondere bei Informationen über die Finanzierung von Startups.

  • Eine solche Bestandsaufnahme soll jährlich im Sinne eines permanenten Monitorings aufgestellt werden. Dieses kann auch Bestandteil eines Startup-Berichtes sein. Wir regen an, zu diesem Zweck ein Register der Berliner Startups, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Projektpartnern (z.B. Hochschulen) mit besonderem Know-how, einzuführen. Dadurch wird es möglich sein, die Datenbasis der Investoren mit der Datenbasis der finanzierten Gesellschaften zu koppeln und höhere Transparenz im Startup-Umfeld zu schaffen.

 

Ziel der regelmäßigen Erhebung: Eine zeitgenaue Kenntnis über die Finanzierung der Startup-Wirtschaft (Bestand und Neu-Gründungen) und über eine Anzahl von Unternehmensdaten bezüglich ihrer Geschäfte auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine bessere Zielsetzung und Steuerung der Maßnahmen des Landes Berlin. Schwerpunkte der regelmäßigen Erhebung zur Startup-Finanzierung:

  • Mittelherkunft (Private Equity/Venture Capital, Angelfinanzierung, öffentliche Hand, Corporate, Crowdfunding)
  • Mittelverwendung (nach Wirtschaftsbereichen) sowie
  • Unternehmenszahlen über Umsatz, Finanzierungsbestände, Beschäftigung und Investitionen.

 

Dieses Register kann Teil eines zu errichtenden „Start up Portal Berlin“ werden, welches als Wegweiser und Navigationshilfe dient und zielgruppenorientierte, bzw branchespezifische Service-, Informations- und Netzwerkangebote bereitstellt.

Insgesamt soll die Finanzierungskette von Startup-Unternehmen in der Metropolregion Berlin-Brandenburg sichtbar werden.

 

Aus der Bestandsaufnahme bzw. den Verbesserungen der Studien erwarten wir uns ein klareres Bild über die Berliner Startup-Ökonomie. Auf Basis validerer Zahlen sollen dann politische Maßnahmen für die Entwicklung von Verbesserungen u.a. für die Finanzierungswege der Startups erfolgen. Zugleich liefern die Erhebungen belastbare Argumente, um Berlin als Hauptstadt der digitalen Wirtschaft zu positionieren und die Anziehungskraft für deutsche und internationale Investoren und Startups zu erhöhen.

 

Begleitend zu dieser regelmäßigen Erhebung wird der Berliner Senat

  • Künftig regelmäßig darüber berichten, in welchem Umfang Startup-Unternehmen bei der Vergabe seiner Aufträge beteiligt waren. Ziel ist es zu erfahren, welche Hemmnisse im Vergabeverfahren für Startups bestehen.
  • herausragende Startups als „Leuchttürme“ wahrnehmbar und als Best Practice-Anwendungen (Label „Made in Berlin“) über die Hauptstadt hinaus bekannt machen. Ziel ist es, die bereits jetzt tragende Säule der Berliner Wirtschaft stärker ins öffentliche Interesse zu rücken und den Standort Berlin für Unternehmen und Investoren sichtbarer zu machen und Berlin als Hub der deutschen Startup-Szene zu profilieren.
  • eine Definition des Begriffes „Startup“ anstoßen bzw. initiieren. Über die regelmäßige Erhebung, Erfassung und Bewertung der Berliner Startup-Landschaft erhoffen wir uns auch eine Vereinheitlichung des Begriffes Startup. Die Wesensmerkmale sollten zumindest für alle Akteure (Politik, Förderbanken und -einrichtungen, Hochschulen usw.) am Standort Berlin-Brandenburg klar und einheitlich sein.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 54/II/2018 (Konsens)