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Antrag 07/I/2024 Keine politische Arbeit in unserer Partei ohne die Partizipation Aller: eine Reformkommission für die Geschlechterquote mit dem Schwerpunkt FLINTA*-Personen einrichten

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Landesparteitag I/2025 einen Vorschlag zur Reform der Geschlechterquote vorzulegen hat, der alle FLINTA*-Personen adäquat und gerecht berücksichtigt und nicht zulasten anderer strukturell unterrepräsentierter Gruppen stattfindet. Die Kommission soll sich aus Mitgliedern der Landesvorstände der SPDqueer Berlin, SPD FRAUEN Berlin, der Jusos Berlin, Mitgliedern der Satzungskommission der SPD Berlin und weiteren, interessierten Genoss*innen zusammensetzen.

 

Im Anschluss an den Beschluss der Berliner SPD wird der Landesvorstand aufgefordert, mit den Bundesvorständen der SPDqueer. der SPD FRAUEN, der Jusos und den mit Satzungsfragen betrauten Mitgliedern des Parteivorstandes einen entsprechenden satzungsändernden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der SPD zu erarbeiten und einzubringen.

Antrag 44/I/2024 Mietpreisbremse verlängern - wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart

21.04.2024

Die SPD-Bundestagsabgeordneten des Landes Berlin werden aufgefordert, sich zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert und  die weiteren im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen einschließlich der Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11% sowie der Erweiterung des Referenzzeitraum für den Mietspiegel durchgesetzt werden.

 

 

Antrag 08/I/2024 Keine politische Arbeit in unserer Partei ohne die Partizipation Aller: eine Reformkommission für die Geschlechterquote mit dem Schwerpunkt FINTA*-Personen einrichten

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Landesparteitag I/2025 Empfehlungen zur möglichen Reform der Geschlechterquote zu erarbeiten hat, die die Kandidaturmöglichkeiten für alle FINTA*-Personen adäquat und gerecht berücksichtigen.

 

Die Kommission soll sich aus Mitgliedern der Landesvorstände der SPDqueer Berlin, SPD FRAUEN Berlin, der Jusos Berlin, Mitgliedern der Satzungskommission der SPD Berlin und weiteren, interessierten Genoss*innen zusammensetzen.

 

Im Anschluss an den Beschluss der Berliner SPD wird der Landesvorstand aufgefordert, mit den Bundesvorständen der SPDqueer. der SPD FRAUEN, der Jusos und den mit Satzungsfragen betrauten Mitgliedern des Parteivorstandes einen entsprechenden satzungsändernden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der SPD zu erarbeiten und einzubringen.

 

Antrag 24/I/2024 Vorbild Schweiz: Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abschaffen – Beitragsbasis verbreitern.

21.04.2024

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiativen darauf hinzuwirken, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft wird. Einkommen sind somit in voller Höhe beitragspflichtig zu machen, ohne dass daraus resultierend eine grenzenlose Steigerung der Rentenbezüge erfolgt. Vorbild hierfür soll das System der Beitragserhebung in der Schweiz sein.

 

Antrag 51/I/2024 Die Stadt denen, die dort wohnen: ein Stadterneuerungs- und Umwandlungsprogramm für geschlossene Kaufhäuser entwickeln

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert schnellstmöglich ein Förderprogramm zu entwickeln, das es Kommunen ermöglicht ehemalige innerstädtische Kaufhausimmobilien und -grundstücke, für die keine weitere Nutzung als Einzelhandelsstandort vorgesehen ist, zu übernehmen und für weitere, gemeinwohlorientierte Zwecke umzuwandeln. Folgende Förderkriterien sollen bei einer solchen Umwandlung gelten:

 

  • Die Immobilie geht in den Besitz der Kommune über, langfristige Nutzungen werden, wenn nötig, über Erbpacht-, bzw. Erbbauverträge geregelt. Kaufpreise haben sich am Bodenrichtwert zu orientieren und spekulative Projekte zugunsten der Voreigentümer*innen sind auszuschließen.
  • Das neue Konzept sieht eine gemeinwohlorientierte Mischnutzung vor, z.B. aus sozialem Wohnraum, Einzelhandel und Kleingewerbe, Kunst-, Kultur-, Sport-, oder Bildungsangeboten, Gastronomie, Ökologieprojekten, und offene Treffpunkte für zivilgesellschaftliche Organisationen.
  • Die Mischnutzung soll generationenübergreifend, barrierefrei und ohne Konsumzwang gestaltet werden und vorhandene Angebote ergänzen und nicht lediglich ersetzen.
  • Sanierungen werden nach den höchsten gesetzlichen ökologischen und sozialen Standards durchgeführt. Der Erhalt des Stadtbildes und die Integration in die umliegende Infrastruktur sollen sichergestellt werden. Neubauten sollen nur im Ausnahmefall und nach denselben Standards durchgeführt werden. Versiegelte Flächen sollen, so weit, wie möglich, entsiegelt werden.
  • Eine Anbindung an den ÖPNV muss sichergestellt sein und es müssen ausreichend Stellflächen für den nicht-motorisierten Individualverkehr angeboten werden. Hierfür können bspw. Parkhäuser umgebaut und umgewidmet werden.
  • Ehemalige Beschäftigte der Kaufhäuser soll eine Weiterbeschäftigung in den Trägern der neuen Angebote durch Aus- und Weiterbildung zu mindestens gleichwertigen, tariflich gebundenen, Bedingungen ermöglicht werden. Ebenfalls soll eine aktive Ehrenamtsförderung betrieben werden.

 

Gesetze und Verordnungen, die ein solches Förderprogramm und entsprechende Projekte behindern könnten, werden angepasst. Ein Austausch mit den Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene für ein koordiniertes Vorgehen wird sichergestellt.