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Antrag 52/I/2024 „Futureblock“ - Die Verfügbarkeit des öffentlichen Raumes neu ordnen und gerecht verteilen für eine lebenswerte Stadt

21.04.2024

Wir fordern die Neugestaltung von Wohnstraßen zu sogenannten “Futureblocks”. Dabei fordern wir insbesondere:

 

1. Neuordnung von Kreuzungsbereichen durch:

  • Schaffung klar zugeordneter Nutzungszonen in Wohnstraßen
  • Schutz vor Falschparker*innen in Kreuzungsbereichen durch die Schaffung von zusätzlichen Fußgänger*innenübergängen
  • Der unmittelbare Kreuzungsnahbereich soll für die Verkehrsmittel der letzten Meile wie E-Roller und Fahrräder vorgesehen werden
  • Anschließend soll ein begrenzter Bereich zur 24h Serviceparkzone für Paketdienste, Pflegedienste, Geburtshelfer*innen, Handwerker*innen umgewandelt werden.
  • Schaffung von ausreichend Ladesäulen und Car-Sharing-Stellplätzen

 

2. Neuordnung des Verkehrs in Wohnstraßen durch:

  • verstärkte Umwandlung von Wohnstraßen in verkehrsberuhigte Bereiche.
  • Reduzierung des Platzes für Autos zugunsten von Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen
  • Dabei ist ein Wegfall von Parkplätzen zu akzeptieren

3. Klimaresiliente Neuordnung von Wohnstraßen durch:

  • Die Pflanzung von Straßenbäumen und Straßenbeeten
  • Durch Wegfall von Parkplätzen soll neben Fußwegen Vorgartenzonen und Mulden-Rigolensystemen entstehen, um das Regenwasser vor Ort zur Versickerung zu bringen. Diese Maßnahme bedarf einer intensiven Beteiligung der Bewohner in einer Straße, aber auch einer Abstimmung der Haushalte. Wenn 2/3 der Haushalte einer Wohnstraße dieser Maßnahme zustimmen, soll die Straße in das Programm mit aufgenommen werden.
  • Die Maßnahmen sollen aus dem „Klimasondervermögen“ als Modellvorhaben finanziert werden.

Antrag 29/I/2024 Rückführung der Töchter von Charité und Vivantes in die Mutterkonzerne

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, umgehend den Koalitionsvertrag vom 26.04.2023 umzusetzen und die Charité Facility Management GmbH (CFM) und die Vivantes-Töchter-GmbHs (Vivantes Service GmbH, VivaClean Nord, VivaClean Süd, SVL Speiseversorgung und -logistik, Vivantes Reha und Vivantes (MVZ) in die Muttergesellschaften zurückzuführen.

 

Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Tarifverträge TVöD bzw. TV-L vollumfänglich angewandt werden. Hierzu müssen die Gesellschaften bzw. der Senat Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di aufnehmen.

 

Ziel muss die vollständige Eingliederung zum 1. Januar 2025 sein.

Antrag 88/I/2024 Ausbildungscampus für Gesundheitsberufe im ehem. Wenckebach-Krankenhaus mit Hochdruck realisieren

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der geplante Ausbildungscampus auf dem Gelände des Vivantes Wenckebach Krankenhauses mit Hochdruck realisiert wird. Ferner fordern wir die Mitglieder der SPD Fraktion dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass der Gesundheitscampus Wenckebach auch um die Errichtung barrierefreier Praxen für hausärztliche und fachärztliche Versorgung (wichtig hier auch z.B. eine Kinderarztpraxis, und weitere) z.B. in der Struktur einer Poliklinik, sowie für weitere Einrichtungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Einwohner*innen des Einzugsgebietes (z. B. Demenz WG) erweitert wird. Nur so kann Berlin zu einem attraktiven Standort für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in Gesundheitsberufen werden und dem Bedarf der Bewohner*innen Tempelhofs an barrierefreiem Zugang zu medizinischer Versorgung in Wohnortnähe gerecht werden.

Antrag 49/I/2024 Abriss von Gebäuden einschränken: Von der Bauordnung zur Umbauordnung!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine Einschränkung des Abrisses von Wohn- und Gewerberäumen in Berlin einzusetzen. Gebäude sollen künftig nur dann abgerissen werden dürfen, wenn Abriss und Neubau auch unter Beachtung der Klima- und Ressourcenschutzes tatsächlich wirtschaftlicher sind als das Sanieren, Umbauen, Umnutzen oder Erweitern.

 

Zur Verankerung insbesondere der ökologischen Dimension des Abrisses sowie zur Erleichterung des Um- und Ausbaus Bestandsgebäuden ist die Berliner Bauordnung umgehend wie folgt zu ändern:

  • Einführung eines umfassenden Genehmigungsvorbehalts für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks,
  • Erleichterung von Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für den Neubau, um zum einen den vollständigen oder teilweisen Abriss von Bestandsgebäuden aufgrund nicht leistbarer Anforderungen zu vermeiden und um zum anderen innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau zu erleichtern,
  • Erhöhung der Anforderungen an die Flexibilität beim Neubau von Gewerbeimmobilien (Aufzeigen integrierter Um- oder Rückbaumöglichkeiten),
  • Beibehalten der Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse im Falle von Aufstockungen und Nutzungsänderungen, soweit wie möglich, und
  • Beibehaltung von bauzeitlichen Anforderungen bei Bestandsgebäuden, sofern und soweit dies nicht den Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht.

 

Zudem sollen die unteren Bauaufsichtsämter im Land Berlin besser personell und digital ausgestattet werden, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit, z.B. bei der Beurteilung von Lebenszyklusbilanzen und Rückbaukonzepten, zu erhöhen.

Antrag 37/I/2024 Immobilienspekulation bekämpfen: Grundsteuer C in Berlin einführen!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für die Einführung eines gesonderten Hebesatzes bei der Grundsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke für den Wohnungsbau (Grundsteuer C) einzusetzen. Der Hebesatz soll dabei mindestens das Doppelte des für bebaute und bebaubare Grundstücke festgelegten Hebesatzes betragen.