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Antrag 27/I/2024 Abschaffung der Gebühr der Ausbildung zur/zum Medizinischen Sektions- und Präparationsassistentin/en

21.04.2024

Der Landesvorstand soll sich dafür einsetzen, dass die Gebühr der Ausbildung zur/zum Medizinischen Sektions- und Präparationsassistentin/en am Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe von derzeit 4.800 Euro abgeschafft wird.

Antrag 39/I/2024 Umwandlungsschutz im § 250 BauGB verlängern

21.04.2024

Die Berliner Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Verlängerung des Umwandlungsschutzes im § 250 BauGB einzusetzen.

Antrag 62/I/2024 Berlin ist Stadt der Vielfalt - Verdrängung verhindern – Das „Tuntenhaus“ sichern

21.04.2024

Die SPD setzt sich auf allen Ebenen ein, dass das kommunale Vorkaufsrecht vom Bezirk Pankow genutzt wird und ausreichend Ressourcen für den Kauf des queeren Wohnprojekts „Tuntenhaus“ in der Kastanienallee 86 bereit stehen, damit das Haus zugunsten einer Genossenschaft, einer Stiftung oder eines landeseigenen Wohnungsunternehmens langfristig erhalten wird. Beim „Tuntenhaus“ handelt es sich um ein soziokulturelles queeres Wohnprojekt mit vulnerablen und von Diskriminierung betroffenen Mieter*innen. Sie sind besonders zu schützen. Wir fordern daher den Senat auf, die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Antrag 25/I/2024 Unterstützung statt Repression für Sexarbeiter:innen

21.04.2024

Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.

 

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und die Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:

 

Verbesserung des Opferschutzes:

a) Umfassende Schutzrechte aller Betroffenen von Menschenhandel, insb. Minderjährige. Die Schutzrechte gelten umfassend und haben Vorrang vor Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.

b) Möglichkeit, schnell und unkompliziert Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel zu erlangen; Möglichkeit des Familiennachzugs (insb. minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel.

c) Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangenen Einkommens bei Zwangsprostitution durch bspw. einen dafür einzurichtenden staatlichen Härtefallfonds.

d) Bedarfsgerechte finanzielle Aufstockung der Finanzierung von Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie

 

2. Zuflucht und Schutz

Schaffung von Zufluchtswohnungen oder und anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern

 

3. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:

a) Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.

b) Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglichen, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

c) Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen.

 

4. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:

a) Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose, mehrsprachige und kultursensible gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.

b) Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.

c) Vorsorge und Betreuung während der Schwangerschaft.

Antrag 36/I/2024 PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel! Wir gestalten die Zukunft!

21.04.2024

Nur wenn wir in Berlin in unsere Zukunft investieren, können wir sie auch gestalten. Deshalb müssen mehr finanzielle und personelle Ressourcen eingesetzt werden, um das Land und die Bezirke zu modernisieren – z.B für Infrastruktur, Bildung, Soziales, erneuerbare Energien und Dekarbonisierung, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, nachhaltige Mobilität.

 

Nur mit mehr Investitionen in die Zukunft kann der Staat Generationengerechtigkeit herstellen, dauerhaft mehr Einnahmen erzielen und seinen Haushalt konsolidieren.

Eine Investitionsoffensive für das Land Berlin ist damit die beste Strategie, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen.

 

Ein solcher Politikansatz braucht andere Finanzierungsansätze als PPP, die häufig mit der Privatisierung von Renditen bei gleichzeitiger Konzentration der Risiken bei der öffentlichen Hand verbunden sind.

 

Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden daher aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und weitere öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen,
wenn

  • der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes oder privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und
  • das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben, Bewirtschaftung und
  • Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und der Vertrag keine Regelungen enthält, nach denen das Land Berlin dem privatrechtlichen Vertragspartner Mindesteinnahmen oder die Übernahme von Mehrausgaben gewährleistet, die nicht vertraglich vorgesehen sind und
  • das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war bzw. im Rahmen von pauschalen Investitionszuweisungen erfolgt und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushaltes und seiner Investitionsplanung darstellt.

 

Im Übrigen fordern wir die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen

  • eine stärkere Flexibilisierung der Schuldenregeln durch eine Ausnahme der Einbeziehung von Zukunftsinvestitionen (sog. goldene Investitionsregel) sowie
  • eine Erhöhung der Quote für die strukturelle Neuverschuldung (das sind konjunkturunabhängige Schulden) von 0,35 auf 0,5% des BIP und eine diesbezügliche bisher nicht bestehende rechtliche Gleichstellung der Länder mit dem Bund durch die entsprechenden Gesetzesinitiativen zu erreichen.