29.09.2020
In Deutschland ist zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise eine einmalige Vermögensabgabe gemäß GG Art 106 (1) Absatz 5 zu erheben.
Die Abgabe ist progressiv zu gestalten. Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 500.000 Euro sollten mit einer Abgabe von 2,5 Prozent belegt werden. Besonders große Vermögen oberhalb von 25 Millionen Euro sollten einmalig 10 Prozent leisten, Zwischenwerte sind linear zu interpolieren. Zum Wohnen selbstgenutzte Immobilien (Hauptwohnsitz) sind von der Vermögensabgabe ausgenommen.
Zum Schutz des Mittelstands ist vorzusehen, dass optional auch Firmenanteile als Teil der Abgabe an den Staat übertragen werden können, um zu vermeiden, dass kleinere Unternehmen zum Begleichen der Vermögensabgabe veräußert werden müssen.
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29.09.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Verkehrsinfrastruktur auch außerhalb des S-Bahn-Rings rasch und zielgerichtet an die Erfordernisse einer wachsenden Stadt angepasst wird.
Dazu gehören u. a. folgende Maßnahmen:
- Die Ausweitung des BerlKönig-Service auf die Außenbezirke
- Die Einführung von Rufbussen, wie im Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehen
- Die Schaffung und Erweiterung von Park-and-Ride-Parkplätzen sowie öffentlichen Mobilitätsstationen
- Vereinbarungen mit Wohnungsbauunternehmen und Bike- und CarSharing-Anbietern zur Ausweitung der Geschäftsgebiete
- Die Verbesserung der Lade-Infrastruktur insbesondere auf den vermieteten Parkplätzen der Wohnungswirtschaft
- Die Verbesserung der Taktzeiten auf bestehenden S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien
- Die Prüfung des Aus- und Neubaus von U-Bahn-Linien, insbesondere der U6, U7, U8, U9, U10 nach Hohenschönhausen und U11 nach Marzahn
Zur gezielten Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sollen Pläne auch mit der Bevölkerung vor Ort diskutiert und Vorschläge gesammelt werden.
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23.09.2019
Die SPD-Mitglieder des Berliner Senates und die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Berliner Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass ein Mediatorengprogramm, getragen durch Schülerinnen und Schüler, zur Konfliktlösung und –bewältigung verpflichtend ab der 7. Klassenstufe für jede Schulform in Berlin einzurichten ist.
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23.09.2019
Das Konzept von Schüler*innenhaushalten ist einfach. Die Schüler*innen einer Schule bekommen eine Summe Geld zur Verfügung gestellt, arbeiten Verwendungsvorschläge aus und entscheiden in einem demokratischen und angeleiteten Verfahren über die Umsetzung. Damit wird bei den Schüler*innen nicht nur die Erkenntnis gefördert, wie demokratische Strukturen funktionieren, sondern auch, dass Sie Erfolg haben.
Aktuell nehmen 33 Schulen an diesen Projekt Teil. Im Rahmen der Qualitätsoffensive der Senatsbildungsverwaltung ist die Ausweitung des Projekts auf alle Bezirke vorgesehen. Diese Schritte sind sehr begrüßenswert, gehen aber noch nicht weit genug. Oftmals gibt es Unklarheiten, wer das Geld für die einzelnen Schulen bereitstellt. Sei es die Schule selbst, der Bezirk, oder die Senatsbildungsverwaltung. Damit diese Unklarheiten der landesweiten Umsetzung des Projekts nicht länger entgegenstehen, fordern wir
- Die Bereitstellung eines verbindlichen von der Größe der einzelnen Schulen abhängendes Budget zwischen 1.000 und 5.000 Euro im Jahr pro Schule. Die Gelder sollen diesem Projekt zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
- Eine Erhöhung des Fördervolumen des „Schüler*innenhaushalt“ als Projekt der „Servicestelle Jugendbeteiligung“. Die Gelder sollen insbesondere für eine Aufstockung des Personals zweck adäquater Begleitung der Schüler*innen verwendet werden.
- Die Ausweitung der Schulen hat sich an den Kapazitäten des Projekts zu orientieren. Die Anzahl der Teilnehmenden Schulen (Siehe Punkt 1) ist parallel zu diesen Kapazitäten (Siehe Punkt 2) aufzustocken. Ziel ist es im Jahr 2025 alle Berliner Schulen, von diesem Projekt zu erfassen.
- Dazu sollen die im Rahmen der „Strategie für die politische Bildung an Berliner Schulen“ im Haushalt 2020/21 veranschlagten 3.000€ pro Schule (ges.: 0,89 Mio € 2020 und 2,0 Mio € 2021) für das Projekt verwendet werden.
- Inhaltlich, soll das Projekt eine verstärkte Anknüpfung an die im Schulgesetz verankerten Entscheidungsstrukturen erfahren. Langfristig, soll sich das Projekt derart etablieren, dass der Schüler*innenhaushalt, ein reguläres, der GSV zur Verfügung stehendes Gestaltungsmittel ist.
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22.09.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Gründung einer humanistischen Hochschule einzusetzen. Hierzu sind entsprechende Gespräche mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg zu führen sowie Vorbereitungen zu treffen, damit die Gründung schon Bestandteil der bevorstehenden Hochschulverträge werden kann. Damit wird das Ziel verfolgt, dass Berlin im Sinne der Gleichstellung aller weltanschaulichen Gemeinschaften für eine adäquate akademisch-humanistische Ausbildung der Lebenskundelehrer*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Lebensberater*innen sorgt.
Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich aktiv für den Abschluss eines Staatsvertrags mit dem humanistischen Verband einzusetzen. Erst dadurch wird eine echte Gleichstellung der humanistischen Weltanschauungsgemeinschaft mit den religiösen Weltanschauungsgemeinschaften erreicht.
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