Archive

Antrag 222/I/2020 Berlin muss Bundesratsinitiative für Kommunalwahlrecht für Drittstaatler*innen starten

1.10.2020

Das Land Berlin wird aufgefordert noch im Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.

Antrag 206/I/2020 Erhalt des Berliner Baumbestandes durch ein Bewässerungsprogramm

1.10.2020

Die Bäume in den Berliner Straßen und Parkanlagen haben in den letzten Jahren unter der andauernden Trockenheit und den höheren Temperaturen im Sommer sehr gelitten. Ihr Bestand ist durch die Klimaveränderungen akut gefährdet.

 

Das laufende Baumpflanzprogramm bewirkt zwar eine Neupflanzung von Jungbäumen, dennoch verringert sich derzeit die Anzahl der Stadtbäume. Weder die älteren Bäume noch die jungen Bäume werden längerfristig regelmäßig gewässert. Darum sterben viele an der Trockenheit.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion werden aufgefordert, eine Konzeption für eine nachhaltige und intelligente Bewässerung der Berliner Stadtbäume durch den Senat in Kooperation mit den Bezirksämtern einzufordern, die umgehend umsetzbar sein soll. Folgende Bausteine müssen enthalten sein:

 

1. Dauerhafte Sicherstellung der Baumbewässerung durch bezirkliche Grünflächenämter

Die bezirklichen Grünflächenämter müssen in die Lage versetzt und verpflichtet werden, die nachhaltige Bewässerung der Stadtbäume in Eigenregie zu leisten. Die Grünflächenämter sind aufgrund der jahrelangen Personaleinsparungen derzeit kaum in der Lage, die im Haushalt neu zur Verfügung gestellten Mittel von rd. 50 Mio. € bzw. 85 € /Baum für Pflege und Bewässerung abzurufen. Die Beauftragung von Fremdfirmen ist aufgrund des Personalmangels in den Ämtern und den Firmen, sowie der aufwändigen Vergabevorschriften sehr langwierig. Daher ist es viel sinnvoller, den Ämtern wieder mehr angelernte Saisonkräfte regelmäßig zur Verfügung zu stellen (Frühjahrs- & Sommerdienst) zzgl. einer koordinierende Stelle pro Bezirk. Hierdurch werden sozialversicherungspflichtige Stellen für ungelernte Kräfte bereitgestellt, die statt arbeitslos zu werden eine wichtige Aufgabe für die Stadt leisten könnten. Ferner ist den bezirklichen Grünflächenämtern die rasche Beschaffung von Gerät und Fahrzeugen zur Bewässerung durch ausreichende Finanzmittel zu ermöglichen.

 

2. Ergänzung des Grünflächeninformationssystem (GRIS) um ein „Bewässerungsmodul“

Zur zentralen, verlässlichen Steuerung des Einsatzes von Personal und Maschinen ist das Grünflächeninformationssystem (GRIS) um ein „Baumbewässerungsmodul“ zu erweitern. Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist aufgefordert, diese Erweiterung umgehend auf den Weg zu bringen.

 

3. Bewässerungsplanung bei Neupflanzung von Bäumen

Bei der Neupflanzung von Stadtbäumen ist nicht nur eine Fertigstellungspflege von mind. 3 Jahren vorzusehen, sondern auch ein auf die Lebensdauer des Baumes angelegtes Bewässerungskonzept, das sicherstellt, dass der Baum vegetationszeitengemäß eine ausreichende Bewässerung erhält. Dabei sind den Spezifika der Baumarten, der Bodeneigenschaften sowie der Grundwassersituation Rechnung zu tragen und geeignete Maßnahmen und innovative Technologien, wie z.B. Baumrigolen, Baumdrainagesysteme, dezentrales Regenwassermanagement u. Ä.  einzubeziehen.

 

4. Aktion „BürgerInnen wässern Bäume „BwB““

Bäume haben vielfältige positive Wirkungen und Ausstrahlung im urbanen Raum. Die BürgerInnen anerkennen das durchaus, setzen sich z.T. sehr aktiv für Bäume ein und gießen sie oftmals. Dieses Bürgerengagement ist sehr zu begrüßen und wertzuschätzen und ist daher mit einer professionellen Aktion „BürgerInnen wässern Bäume“ zu unterstützen. Die Aktion, die z.B. von der Grün Berlin GmbH, den Wasserbetrieben und in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Grünflächenämtern organisiert werden kann, hat folgende Ziele:

 

  • auf den Wert der Bäume im städtischen Raum hinzuweisen,
  • zum Bewässern aufzufordern,
  • Kiezbewässerungsgruppen zu initiieren, zu beraten und, wenn nötig zu betreuen,
  • Effizientes, fachgerechtes und zielgerichtetes Baumwässerungsmanagement durch die BürgerInnen zu erreichen

 

Zur Information über die Aktion sind verschiedene Akteure zu vernetzen, wie die verantwortliche Senatsverwaltung und die bezirklichen Grünflächenämter, öffentliche Unternehmen, wie BWB, BSR, landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, und NGOs wie der BUND. Die Berliner Regenwasseragentur kann Hilfestellung geben.

 

Außerdem ist die Aktion auch mit den sozialen Medien zu verknüpfen und als barrierearme zentrale App für die BürgerInnen zugänglich zu machen. Ferner ist eine Einbindung bzw. Kooperation mit Forschungs- und Wissenschaftsprojekten anzudenken, wie z.B. mit dem Projekt „Internet der Bäume“ der Technologiestiftung Berlin.

Antrag 93/I/2020 Moria - wir müssen jetzt helfen!

1.10.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sowie des Bundesrates auf, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen und Länder, die wie Berlin sich bereits für eine Aufnahme von Geflüchteten, die sich in den Lagern auf den griechischen Inseln befinden, bereit erklärt haben, dies auch umgehend umsetzen dürfen!

 

Die bislang 138 sicheren Häfen in Deutschland müssen gehört werden und Menschen aufnehmen dürfen, das Angebot des sozialdemokratischen Innensenators Berlins, Andreas Geisel, im Rahmen dieser Initiative 300 Geflüchtete aus dem Lager Moria aufzunehmen, ist von der Bundesregierung anzunehmen.

 

Insbesondere Kinder müssen – gemeinsam mit ihren Familien – umgehend aus den menschenunwürdigen Lagern auf den Ägäischen Inseln in Sicherheit untergebracht werden. Dies gilt ebenso für Schwangere, allein flüchtende Frauen und schwer Traumatisierte.

 

Der von der SPD im September 2020 erkämpfte Kompromiss zur Aufnahme von rund 1.000 Geflüchteten in der Bundesrepublik, die bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt haben, stellt einen ersten Schritt zur Beendigung der faktischen Inhaftierung von Geflüchteten unter inhumanen Bedingungen auf den griechischen Inseln dar. Diesem hart errungenen Zeichen von Mitmenschlichkeit müssen weitere Maßnahmen folgen. Die Akzeptanz und Umsetzung der Aufnahmebereitschaft der „sicheren Häfen“ insgesamt ist eine konkrete Aufgabe.

 

Wir begrüßen und bekräftigen daher die entsprechende Bundesratsinitiative u.a. des Landes Berlin, eine Änderung des § 23 des Aufenthaltsgesetzes kurzfristig zu erreichen und somit eigene Landesprogramme zur Aufnahme von Geflüchteten zu ermöglichen.

 

Anstatt einer Aufrüstung der Grenzschutzbehörden durch Polizei und Militär, fordern wir humanitäre Unterstützung für flüchtende Menschen.

 

Wir wollen die grundsätzlichen Probleme europäischer Migrationspolitik nicht aus den Augen verlieren und bekräftigen die bereits bestehenden Beschlüsse der Berliner SPD.

Antrag 64/I/2020 Bildungsgerechtigkeit in Coronazeiten? – Das geht! Das kann! Das muss!

30.09.2020

Die Corona bedingten Schulschließungen haben altbekannte Probleme unseres Bildungssystems wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht. Dies gilt gerade und insbesondere für unsere Bildungseinrichtungen. Gerade zu Beginn der Krise zeigten sich viele Schulen überfordert und planlos. Es ist deshalb zwingend nötig, kritisch zu analysieren was in der Corona-Zeit falsch gelaufen ist und sowohl kurzfristige wie langfristige Veränderungen zu erreichen. Somit bleibt auch klar, dass wir uns von dem Gedanken einer möglichst sparsamen Bildung endlich verabschieden müssen. Denn schon ohne Corona ist unser Bildungssystem weit entfernt davon gerecht zu sein, diese Situation verschärft sich in Krisensituationen zusehends. Weshalb wir noch einmal unsere Forderung wiederholen: Wollen wir eine gerechtere Zukunft, brauchen wir eine gerechte Bildung. Wollen wir eine gerechtere Bildung müssen wir mehr investieren. Ohne Investitionen in die Bildung also keine gerechte Zukunft!

 

Dabei steigt mit fortdauernder Schulschließung die Gefahr, dass sich Bildungsungerechtigkeiten sogar noch weiter verstärken. Die Funktion der Schule, häusliche Ungleichheiten auszugleichen wird nahezu ausgesetzt. Die so durch diese Krise entstandenen Ungleichheiten können auch durch den stattgefundenen Fernunterricht nicht ausgeglichen werden. Auch wenn zum neuen Schuljahr die Schulen wieder einen Regelbetrieb anbieten, muss damit gerechnet werden, dass es (an einzelnen Schulen) zur erneuten Schulschließungen kommen wird. Die Senatsbildungsverwaltung und die Schulen müssen auf diesen Fall vorbereitet sein. Bei einer nächsten Krisensituation muss der Staat gewährleisten können, innerhalb eines Tages die Umstellung von Präsenz zu Onlineunterricht zu vollziehen. Und bei andauernden Schulschließungen Ersatzangebote bereitstellen, die die sozial schwierige Lage einzelner Schüler*innen berücksichtigen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sind daher aufgefordert nachfolgende Forderungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen:

 

1: Transparenz und Planungssicherheit

Die Senatsverwaltung ist aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern Notfallpläne für die Situation einzelner Schulschließungen zu erarbeiten. Wen ein Corona-Fall an Schulen auftaucht, ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete Schulschließung die Konsequenz. Es ist zwingend erforderlich, dass die Senatsverwaltung im Notfallbogen das genaue Verfahren zur Information der Erziehungsberechtigten und zum Wechsel zwischen Präsenz- und digitalen Fernbetrieb regelt, um ein gewisses Maß an Planungssicherheit für Erziehungsberechtigte zu schaffen. Ein transparenter Umgang mit Infektionsfällen und den daraus resultierenden Konsequenzen schafft Unsicherheiten aus dem Weg.

 

2: Raumsituation als Voraussetzung für Hygienekonzepte

Die Ausbreitung der Pandemie in Schulen kann nur ausgebremst, werden indem Abstandsregeln, Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen konsequent realisiert werden können. Eine wichtigste Voraussetzung dafür sind die schulischen Räumlichkeiten. Wir fordern deshalb, dass jede Schule ein Raumkonzept für Krisenzeiten erstellt. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Kooperation mit den Gesundheitsämtern Konzepte zur Orientierung vorgeben. Weiterhin soll für jede Schule geprüft werden, inwieweit Ersatzräume in nahegelegenen Einrichtungen (in Ämtern, Volkshochschulen, Jugendzentren, Musikschulen etc.) zur Verfügung stehen, auf die im Falle zurückgegriffen werden kann. (Schulischer) Bildung muss Vorrang gewährt werden vor wirtschaftlichen Tätigkeiten. Mit dem Ausweichen auf alternative Räumlichkeiten muss Unterricht solange wie möglich in Präsenzform sichergestellt werden und bedarf hoher Priorisierung bei der Erarbeitung gesamtgesellschaftlicher Konzepte zur Eindämmung des Infektionsrisikos

 

3: Soziale Verantwortung des Pädagogischen Personals

Wir stellen dabei fest, dass die Schließung der Schulen, das pädagogische Personal nicht von der Dienstpflicht befreit. Insbesondere Klassenlehrer*innen sollen in Zeiten von andauernden Schulschließungen zum wöchentlichen Kontakt mit ihrem Schüler*innen verpflichtet werden. Art und Umfang ist durch die Senatsbildungsverwaltung in einer Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denkbar sind hier z.B. Modelle, in denen Schüler*innen an jedem zweiten Tag in der Schule Probleme und Fragestellungen mit den Lehrer*innen und Mitschüler*innen diskutieren und auch weitere Materialien erhalten, die sie an den anderen Tagen zu Hause bearbeiten können. Um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren, kann hier z.B. im Klassen- oder Kursverband rotiert werden. Damit dieser wöchentliche Kontakt im Rahmen der Dienstpflicht gewährleistet werden kann, ist eine adäquate technische Ausstattung der Lehrkräfte erforderlich.

 

Deshalb fordern wir, dass – wo noch nicht geschehen – eine dienstliche Mailadresse an allen Schulen eingerichtet wird. Klassenlehrer*innen sind weiterhin Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch zu Verfügung zu stellen. Da an vielen Schulen, ein Mailkontakt mit den Eltern sich als schwierig gestaltet. Bei der Ausarbeitung entsprechender Vorgaben, sind die Gewerkschaften einzubeziehen.

 

4: Digitale Endgeräte für bedürftige Schüler*innen bereitstellen

Auch in der Zeit der Schulschließungen besteht ein Recht auf Zugang zu staatlichen Bildungsangeboten unabhängig des sozioökonomischen Status einzelner Schüler*innen. Dort wo dieser Zugang vom Besitz digitaler Endgeräte (einschließlich eines Internet Zugangs) abhängt, sind diese vom Staat bereitzustellen.

 

Der Senat ist daher aufgefordert, sich für die Verankerung eines solchen Rechtsanspruchs einzusetzen. Er trägt insoweit die Verantwortung für die digitale Infrastruktur auch außerhalb des Schulgebäudes.

 

5: Alternative Lernräume anbieten und besondere Lernräume erhalten

Zudem fordern wir, dass im Falle einer Schulschließung, die länger als zwei Wochen andauert, bedürftige Schüler*innen alternative hygienische Lernräume in den Schulen und Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden soll. Da gerade die Schließung von Schulen vor allem bedürftige Schüler*innen Lernraum entzieht. Hierüber kann auch der Zugang zu einem Drucker sichergestellt werden. Weiterhin soll nach Möglichkeit der Betrieb sonderpädagogischer Lerngruppen aufrechterhalten werden. Wenn die Bearbeitung der Aufgaben im häuslichen Umfeld nicht möglich ist, müssen diese Lernräume sicherstellen, dass Schüler*innen nicht abgehängt werden, eine angemessene Lernumgebung erhalten und hier pädagogisch betreut werden.

 

6: Schulpflicht gilt auch in Corona und ist durchzusetzen

Die Schul- und Unterrichtspflicht gilt auch in Corona und schützt gerade bedürftige Schüler*innen.

 

Deshalb wird die Senatsbildungsverwaltung dazu aufgefordert die AV-Schulbesuchspflicht, um klare Vorgaben zu ergänzen. Diese beinhaltet insbesondere eine Kontakt- und Rückmeldepflicht der Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten. Ist dieser Kontakt nicht möglich, befindet sich das Kind in digitaler Schuldistanz, welche es zu erfassen gilt. Für diesen Fall sind aufsuchende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Sozialarbeit zu entwickeln.

 

7: Stärkung der Schulsozialarbeit

Eine weitere Voraussetzung ist die Stärkung der Schulsozialarbeit in der Krise. Durch die Schulschließungen brechen viele Unterstützungssysteme – sei es die Durchführung von Krisengesprächen, Aufklärung häuslicher Gewalt oder Unterstützung in Amtsangelegenheiten – weg. Gerade für Schulschließungen braucht es daher Konzepte zur Begleitung von Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigten.

 

Es sollen daher in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe, Konzepte für die Sozialarbeit in Krisenzeiten und insbesondere für Hausbesuche entwickelt werden. Weiterhin soll die Notfallbetreuung auch in Jugendclubs eingerichtet werden, in denen Kinder Probleme besprechen können. Zudem fordern wir, dass eine sichere Onlineplattform für Sozialarbeiter*innen aufgebaut werden, wodurch ein digitaler Kontakt möglich ist.

 

8: Beteiligung und Kommunikation

Um verschiedene Perspektiven innerhalb der Schulgemeinschaft einzubeziehen, sind mindestens die Schulkonferenz unter besonderer Berücksichtigung der Meinungen von Schülervertreter*innen und das Krisenteam bei der Ausarbeitung, Einführung und Umsetzung von Corona-bedingten Raum-, Hygiene- und (Fern)Unterrichtskonzepten einzubeziehen. Das gleiche gilt für die Landesgremien bei der Ausarbeitung der oben genannten zentralen Konzepte.

 

9: Hygienisch handeln in Schulen

In vielen Schulen sind nur ungenügende Sanitäreinrichtungen zur Umsetzung der Hygienekonzepte vorhanden. Auch gab es bis zuletzt an vielen Schulen zu wenig Desinfektionsmittel und selbst wenn vorhanden, fand vielerorts keine richtige Anwendung statt. Zwar wurde eine Maskenpflicht für das Lehrpersonal empfohlen, doch auch das wurde bzw. konnte kaum umgesetzt werden. Die Lüftung in den Klassenräumen war von den jeweiligen Lehrkräften abhängig und wurde zu restriktiv umgesetzt.

 

Alle Berliner Schulen müssen so mit Sanitäranlagen und Hygienematerial ausgestattet werden, dass sie auch langfristig und jederzeit auf Pandemien vorbereitet sind. Hierzu zählen nicht zuletzt eine ausreichende Anzahl an Waschbecken, Warmwasser, Toiletten und Seife. Zudem fordern wir, dass in den obligatorischen Erste-Hilfe-Kursen auch die richtige Anwendung von Hygienemitteln und Regeln thematisiert werden. Damit die Lehrkräfte vor Ort mit Desinfektionsmitteln und weiteren Maßnahmen vertraut und sicher umgehen können.

 

Antrag 82/I/2020 Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen: Familienvielfalt anerkennen, alle Familien unterstützen!

30.09.2020

Wir fordern, dass Familien- und Lebensgemeinschaften, die außerhalb einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, besser anerkannt und gefördert werden. Dafür wollen wir eine „Familien- und Lebensgemeinschaft“ im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankern.

 

Wir fordern, dass, die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Ehe sowie alle Begünstigungen des Staates der Rechtsform Ehe gegenüber – vor allem im Steuer-, Erb-, Aufenthalts- und Familienrecht – allen volljährigen Menschen zugänglich zu machen, die eine Familien- und Lebensgemeinschaft eingehen.

 

Wir fordern, dass die Familien- und Lebensgemeinschaft nicht auf zwei Personen beschränkt ist und keine Festlegung des Geschlechts verlangt. Die Familien- und Lebensgemeinschaft ist rechtlich bindend und auf Dauer angelegt. Sie basiert auf einem familiären Verantwortungsverhältnis zueinander, das durch ein besonderes Maß an gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geprägt ist.