24.04.2025
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern auf sich dafür einzusetzen, dass
- gesetzlich oder mittels Verwaltungsvorschrift rechtssicher geregelt wird, dass Sitzungen einschließlich der Beschlussfassungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und der BVV selbst neben dem Präsenzformat auch ohne Notlagenerklärung regelmäßig digital oder hybrid abgehalten werden dürfen
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24.04.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Erstattung notwendiger Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse einzusetzen.
Die folgenden Gesetze und Verordnungen müssen angepasst werden:
- Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), § 11 Abs. 5 → Ergänzung um eine Regelung zur Erstattung von Betreuungs- und Pflegekosten.
- Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (BezVEG), §§ 1-4 → Aufnahme einer entsprechenden Kostenübernahme.
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO-BezVEG) → Konkretisierung der Antrags- und Erstattungsmodalitäten.
- Den in der BVV vertretenen Fraktionen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Betreuungskosten an Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte für die Teilnahme an Fraktionsklausuren, Fraktionsempfängen oder Fraktionsbürger*innensprechstunden zu erstatten
Die Erstattung sollte unbürokratisch gestaltet werden. Ein einfaches Antragsverfahren mit einem Nachweis der entstandenen Betreuungskosten (z. B. Belege oder eine schriftliche Bestätigung der Betreuungsperson) soll ausreichen. Alternativ kann eine Pauschale pro Sitzungstag angesetzt werden.
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24.04.2025
Die SPD Berlin und die AGH Fraktion setzten sich dafür ein, dass Schaukästen von Parteien keiner Sondernutzungsgebühr unterliegen.
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24.04.2025
Die SPD Berlin und die AGH Fraktion setzten sich dafür ein, dass Schaukästen von Parteien keiner Sondernutzungsgebühr unterliegen. Hierzu ist die Sondernutzungsgebühren-Verordnung in Berlin entsprechend anzupassen.
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24.04.2025
Die Berliner SPD setzt sich auf allen relevanten politischen Ebenen für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum Beginn der Plakatierung vor Wahlen ein. Der Zeitpunkt, ab dem vor Wahlen Plakate im öffentlichen Bereich aufgehangen werden dürfen, soll statt wie bisher um 00:00 Uhr nachts auf eine andere Tageszeit geändert werden, sodass die Plakatierung tagsüber, sonntags, 7 Wochen vor der Wahl, bei Tageslicht beginnt. Dieser Zeitpunkt soll berlinweit einheitlich sein.
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