Antrag 265/I/2025 Erstattung von Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Erstattung notwendiger Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse einzusetzen.  

 

Die folgenden Gesetze und Verordnungen müssen angepasst werden:  

  • Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), § 11 Abs. 5 → Ergänzung um eine Regelung zur Erstattung von Betreuungs- und Pflegekosten.  
  • Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (BezVEG), §§ 1-4 → Aufnahme einer entsprechenden Kostenübernahme.  
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO-BezVEG) → Konkretisierung der Antrags- und Erstattungsmodalitäten.  
  • Den in der BVV vertretenen Fraktionen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Betreuungskosten an Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte für die Teilnahme an Fraktionsklausuren, Fraktionsempfängen oder Fraktionsbürger*innensprechstunden zu erstatten

 

Die Erstattung sollte unbürokratisch gestaltet werden. Ein einfaches Antragsverfahren mit einem Nachweis der entstandenen Betreuungskosten (z. B. Belege oder eine schriftliche Bestätigung der Betreuungsperson) soll ausreichen. Alternativ kann eine Pauschale pro Sitzungstag angesetzt werden.  

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Erstattung notwendiger Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse einzusetzen.  

 

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Erstattung notwendiger Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse einzusetzen.  

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 6 2026:
Der Beschluss fordert die Erstattung von Kinderbetreuungs- und Pflegekosten für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte während Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und ihrer Ausschüsse und die Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie und auch in deren Nachgang wurden verschiedentlich Änderungen am Bezirksverwaltungsgesetz vorgenommen. Auch wurde die Kostenerstattung politisch diskutiert, hat bisher allerdings keinen Eingang gefunden in das Bezirksverwaltungsgesetz und das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen.

Neben finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Abwägungen lag der Hauptfokus auf einer vergleichenden Betrachtung mit vielen anderen Arten des ehrenamtlichen Engagements.

Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Die Aufwandsentschädigung deckt als Pauschale grundsätzlich alle mandatsbedingten Aufwendungen ab. Ihre Höhe wird als auskömm-lich angesehen, sodass eine darüber hinausgehende Erstattung nicht als gerechtfertigt erscheint. Im Einzelfall können die Bezirke individuelle Lösungen zur Betreuung und anbieten und zur Verfü-gung stellen.
Überweisungs-PDF: