Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern auf sich dafür einzusetzen, dass
- gesetzlich oder mittels Verwaltungsvorschrift rechtssicher geregelt wird, dass Sitzungen einschließlich der Beschlussfassungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und der BVV selbst neben dem Präsenzformat auch ohne Notlagenerklärung regelmäßig digital oder hybrid abgehalten werden dürfen
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
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Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 6 2026:
Der Beschluss fordert, dass gesetzlich oder mittels Verwaltungsvorschrift rechtssicher geregelt wird, dass Sitzungen einschließlich der Beschlussfassungen der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und der BVV selbst neben dem Präsenzformat auch ohne Notlagenerklärung regelmäßig digital oder hybrid abgehalten werden dürfen
Hintergrund ist die Regelung im Bezirksverwaltungsgesetz von 2020:
"§ 8a - Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen
(1) Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden (Videositzung), um außergewöhnliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung abzuwenden oder um vergleichbar schwerwiegenden allgemeinen Notlagen Rechnung zu tragen. Bei Abstimmungen ist zu gewährleisten, dass diese manipulationssicher möglich sind. In den Fällen des Satzes 1 können geheime Abstimmungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden."
Entsprechende Regelungen finden sich in den Geschäftsordnungen der Bezirksverordnetenversammlungen.
Entstanden zur Reduzierung der Gefahren der Corona-Pandemie gilt die Ausnahmeregelung über außergewöhnliche Notlagen auch dann, wenn eine physische Zusammenkunft etwa aufgrund von Katastrophen- oder Großschadenslagen unzumutbar erschwert bzw. faktisch unmöglich ist.Gleichwohl hatte der Gesetzgeber seinerzeit in der Gesetzesbegründung dargelegt, dass eine Überdehnung der Ausnahmetatbestände zu unterbleiben hat.
Eine Ausweitung auf den Regelbetrieb wurde diskutiert. Hierzu wurden auch die Beiträge u.a. der Bezirksverordnetenvorsteher*innen berücksichtigt. Im Ergebnis wurde bisher keine Gesetzesänderung vorgenommen
Überweisungs-PDF:
