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Antrag 50/II/2025 Probeunterricht für Gymnasien abschaffen und die Gymnasien dann gleich mit

9.10.2025

Im letzten Schuljahr hat erstmalig der sogenannte „Probeunterricht“ an den Berliner Gymnasien stattgefunden, dies ist ein Verfahren, welches in aller Form abzulehnen ist. Dabei handelt es sich eigentlich um eine Aufnahmeprüfung für die sprechende Schulform für alle Kinder die einen höheren Notendurchschnitt als 2,2 haben.

 

Die Folge, die Kinder sind extremen Stress ausgesetzt, in Zeiten in dem sowie so schon immer mehr Kinder an Psychischen Erkrankungen leiden. Für Kinder, die durch die Prüfungen fallen und das sind 97,8% gewesen ist es außerdem mit einer Schmach verbunden (noch mehr Stress), weil sie vermeintlich nicht gut genug sind ein Gymnasium zu besuchen. Die Zahlen zeigen zudem das diese Aufnahmeprüfung nicht darauf ausgelegt ist das sie überhaupt bestanden wird. Die Intention der Bildungssenatorin ist es, die Gymnasien zu noch elitäreren Einrichtungen zu machen.

 

Was der zweite negative Punkt ist, die Test bedeuten das Gymnasien noch mehr aufgewertet werden, ob wohl es schon lange Zweifel an dieser elitären Schulform gibt. Die meist grade von Kindern aus einkommensstarken Familien besucht wird, damit wird diese Spaltung unserer Gesellschaft schon früh den Kindern vorgelebt und manifestiert. Eine Spaltung die es zu überwinden gilt.

 

Die von der Berliner SPD beschlossenen Änderungen am sog. Aufnahmeverfahren (Antrag 139/I/2025) sind nicht erfolgt, ebenso wenig, wie die von der SPD Berlin beschlossene Umsetzung des Ausbaus der Integrierten Sekundarschulen (ISS).

 

Wir fordern daher:

 

  • Das sofortige Ende des sogenannten „Probeunterricht“ für Gymnasien und eine Rückkehr zur vorherigen Regelung
  • Wir fordern mindestens eine ausführliche Evaluierung des Testtages und hohen Durchfallquoten unter Berücksichtigung sozialökonomischer Hintergründe und Merkmale
  • Wir bestärken unsere Forderungen: Das Ende aller Gymnasien und deren Umwandlung in Gemeinschaftsschulen, innerhalb der nächsten 10 Jahre, bis 2035
  • Den Ausbau der ISSen und baldige Umwandlung aller Schulen in Gemeinschaftsschulen

 

Antrag 56/II/2025 Schüler*innen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung systematisch und bedarfsgerecht beim Lernen fördern

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses  und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die Umsetzung systematischer Maßnahmen einzusetzen, die Schüler*innen im sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung empirisch fundiert, unabhängig von ihrem Grad der Behinderung, beim Lernen fördern. Dazu zählen insbesondere:

  1. Schließung der Forschungslücke über die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung.
  2. Machtbarkeitsstudie zur Umsetzung eines umfassenden Bildungsmonitorings für diese Schüler*innengruppe.
  3. Einführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität für Schüler*innen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung.

 

Antrag 53/II/2025 Alte Prüfungen von MSA und Abitur öffentlich zugänglich machen

9.10.2025

Wir fordern:

  • Die Senatsverwaltung für Bildung von Berlin wird verpflichtet, die alten Abitur und MSA-Prüfungen selbst, online und für alle kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  • Das Berlin sich dafür stark macht das auch die restlichen Bundesländer dies tun.
  • Außerdem sollten weitere Schritte für mehr Bildungsgerechtigkeit vor und während der Prüfungsphasen gemacht werden, insbesondere durch den Ausbau der Förderung von entsprechenden kostenlosen Unterstützungs- und Nachhilfeprojekten

Antrag 63/II/2025 Elterngeld als Gleichstellungsmotor endlich neu starten

9.10.2025

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Elterngeldes einzusetzen, die den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Ziel der Reform muss sein, Gleichstellung der Geschlechter aktiv zu fördern, finanzielle Benachteiligungen bei der Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit abzubauen und echte Wahlfreiheit für alle Familienmodelle zu schaffen. Insbesondere fordern wir:

 

  1. Gerechte Berechnungsgrundlage für das Elterngeld schaffen

 

Künftig soll das Elterngeld so berechnet werden, dass es für Familien finanziell keinen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil die Elternzeit übernimmt. Das gesamte Nettoeinkommen beider Elternteile soll als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, mit einer sinnvollen Deckelung nach oben.

 

Alternativmodelle sind zu prüfen, z. B.:

  • Orientierung des Elterngeldes am bundesdeutschen Medianeinkommen
  • Einführung eines höheren Einkommensausgleichs (bis 100%) innerhalb einer vertretbaren Höchstgrenze

 

Bestehende Sonderregelungen für Selbständige, Alleinerziehende und Leistungsempfänger*innen bleiben unangetastet oder müssen verbessert werden. Mehr-Eltern-Familienkonstellationen (z. B. gleichgeschlechtliche oder Patchworkfamilien) sollen künftig gleichberechtigt berücksichtigt werden.

 

  1. Inflationsausgleich und Dynamisierung der Elterngeldbezugsgrenze

 

Seit 2007 hat keine Erhöhung, Inflationsausgleich oder Dynamisierung des Elterngeldes stattgefunden. Seitdem ist die Kaufkraft um 38 Prozent gesunken. Um dies auszugleichen, soll eine einmalige Sofort-Erhöhung des Elterngeldes um ⅓ stattfinden. Das Elterngeld und die Einkommensobergrenze für den Bezug von Elterngeld muss jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, damit insbesondere der Mittelstand nicht dauerhaft benachteiligt wird.

 

  1. Flexibilisierung des parallelen Bezugs von Elterngeld

 

Der derzeit stark eingeschränkte parallele Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile soll flexibilisiert werden. Insbesondere in den ersten Lebenswochen nach der Geburt soll der parallele Bezug für mehr als nur einen Monat möglich sein. Ein paralleler Bezug während der Schutzfrist nach der Geburt (Mutterschutz, 6 bis 8 Wochen) soll grundsätzlich ermöglicht werden (siehe auch „Familienschutz“ weiter unten). Wenn der zweite Elternteil sich auf mindestens vier bis sechs Monate Elterngeld festlegt, sollen zusätzliche parallele Bezugsmonate ermöglicht werden.

 

  1. Ausweitung der Partnermonate und Anreize für partnerschaftliche Aufteilung

 

Die Anzahl der Partnermonate soll deutlich erhöht werden. Ein in anderen Ländern bereits bestehendes „6-6-6-Modell“ (die dritten 6 Monate nur nutzbar durch den jeweils anderen Elternteil) soll hier zum Vorbild genommen werden. Für eine gerechtere Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen könnte bei gleichmäßiger Inanspruchnahme ein erhöhter Elterngeldsatz gezahlt werden.

 

  1. Reform der Hinzuverdienstgrenzen beim Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

 

Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen sollen abgeschafft oder hilfsweise deutlich angehoben werden. Auch bei höherem Einkommen sollen Eltern den vollen Elterngeldbetrag beziehen können, um Erwerbstätigkeit in Teilzeit nicht länger finanziell zu bestrafen. Die Anhebung der Zuverdienstgrenze auf das jeweilige Vollzeitäquivalent wird geprüft. Insbesondere der Partnerschaftsbonus ist in dieser Form nicht Anreiz genug und zu komploiziert, um die Arbeitsstunden zu reduzieren.

 

  1. Einführung einer Familienstartzeit und Ausbau des Familienschutzes

 

Die Umsetzung einer Familienstartzeit ist überfällig. Deutschland muss die EU-Richtlinie, nachdem der zweite Elternteil zwei Wochen nach der Geburt bei vollem Lohn von der Arbeit freigestellt werden soll, umsetzen. Es soll eine gesetzliche, umlagefinanzierte Familienstartzeit von mindestens zwei Wochen bei 100 Prozent Lohnfortzahlung für den zweiten Elternteil eingeführt werden. Langfristig ist ein umfassender Familienschutz anzustreben, der beiden Elternteilen bereits vor der Geburt voll bezahlte Freistellung ermöglicht. Die bestehende 100-prozentige Lohnfortzahlung im Mutterschutz soll perspektivisch auf den zweiten Elternteil ausgeweitet werden.

 

  1. Gesellschaftlichen Wandel aktiv vorantreiben

 

Das Bundesfamilienministerium wird aufgefordert, breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagnen zu starten, die die Bedeutung partnerschaftlicher Sorgearbeit, die Bindungstheorie und den volkswirtschaftlichen Nutzen gleichberechtigter Elternschaft verdeutlichen.

Väter, die keine Care-Arbeit übernehmen bzw. keine oder kaum Elternzeit nehmen, sollen gesellschaftlich nicht länger als Normalfall gelten. Gleichberechtigte Sorgearbeit muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden.

Ein Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil ab Bekanntwerden der Schwangerschaft soll eingeführt werden, um frühzeitige und sichere Planungen auch gegenüber Arbeitgeber*innen zu ermöglichen.

Für nicht-traditionelle Familienmodelle, insbesondere gleichgeschlechtliche, Patchwork- und Mehr-Eltern-Konstellationen, sind sämtliche noch bestehenden rechtlichen Hürden beim Elterngeldbezug vollständig zu beseitigen.

Antrag 60/II/2025 Starke Unterstützung für Mütter: Nachtrennungsgewalt bekämpfen – Beratungsangebote in Berlin gezielt ausbauen

9.10.2025

1. Das Land Berlin richtet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes konsequent an den Vorgaben der Istanbul-Konvention und den CEDAW-Empfehlungen (General Recommendations Nr. 19 und Nr. 35) aus.

 

2. Beratungsangebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt in Berlin werden so weiterentwickelt, dass Nachtrennungsgewalt (z. B. wirtschaftliche Gewalt, Stalking, Missbrauch von Sorge- und Umgangsrecht) als eigener Schwerpunkt erfasst und bekämpft wird.

 

3. Fachberatungsstellen werden beauftragt und befähigt, zielgruppenspezifische Angebote für Mütter bereitzustellen, darunter:

  • mobile und digitale Zugänge zur Beratung,
  • Schutz- und Unterstützungsangebote mit kinderfreundlichen Strukturen,
  • Kooperation mit Familienzentren, Kitas und bestehenden Netzwerken,
  • Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte, die ideologiefrei, diskriminierungssensibel und wissenschaftlich evidenzbasiert gestaltet sind.

 

4. Im Rahmen der nach § 8 Gewalthilfegesetz vorgesehenen Bedarfserhebung wird der spezifische Bedarf von Müttern und von Nachtrennungsgewalt betroffenen Frauen gesondert erfasst und in die Entwicklungspläne integriert.

 

5. Die Finanzierung soll vorrangig aus den vorgesehenen Bundesmitteln nach dem Gewalthilfegesetz erfolgen; bestehende Landesstrukturen sind ergänzend zu nutzen.