Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für die Umsetzung systematischer Maßnahmen einzusetzen, die Schüler*innen im sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung empirisch fundiert, unabhängig von ihrem Grad der Behinderung, beim Lernen fördern. Dazu zählen insbesondere:
- Schließung der Forschungslücke über die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung.
- Machtbarkeitsstudie zur Umsetzung eines umfassenden Bildungsmonitorings für diese Schüler*innengruppe.
- Einführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität für Schüler*innen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung.
Schüler*innen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung systematisch und bedarfsgerecht beim Lernen fördern
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für eine bessere Einbeziehung von Förderschulen und inklusiven Schwerpunktschulen in das Bildungsmonitoring einzusetzen. Ziel muss es sein, systematische Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die besonders Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung empirisch fundiert, unabhängig vom Grad der Behinderung, beim Lernen fördern, und die weitere Entwicklung der inklusiven Berliner Schule unterstützen. Dazu zählen insbesondere:
- Schließung der Forschungslücke über die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung
- Machtbarkeitsstudie zur Umsetzung eines umfassenden Bildungsmonitorings für diese Schülergruppe.
- Einführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität für Schülerinnen und Schüler im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
Begründung
Die empirische Wende in der Bildungsforschung, die mit dem PISA-Schock 2001 eingeleitet wurde, liegt inzwischen 24 Jahre zurück. Für Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen (i. F. Regelschulen) wurden seitdem eine Vielzahl wissenschaftlich untersetzter Maßnahmen ergriffen, um das Bildungsmonitoring voranzubringen sowie die Schul- und Unterrichtsqualität zu verbessern. In Berlin gehören dazu u. a. die Durchführung des IQB-Bildungstrends sowie die VERA-Vergleichsarbeiten, der Handlungsrahmen Schulqualität Berlin, Schulinspektionen oder das zum Schuljahr 2024/25 eingeführte Berliner Leseband zur Stärkung der Lesekompetenz von Grundschülerinnen und -schülern. In diesem Zusammenhang werden Schülerinnen und Schüler an Regelschulen entsprechend ihrer Ergebnisse in den Vergleichsarbeiten idealerweise binnendifferenziert gefördert, oder Schulen und Schulaufsicht (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) schließen Zielvereinbarungen zur Verbesserung und Förderung der Schul- und Unterrichtsqualität ab.
Für Schülerinnen und Schüler im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung gibt es bisher keine äquivalenten Maßnahmen. Dies liegt insb. daran, dass es in Deutschland keine systematische Bildungsforschung zu dieser Schülergruppe gibt. Aufgrund dessen fehlt eine empirische Grundlage, auf welcher ein strukturiertes Bildungsmonitoring erfolgen könnte. Auch fehlt es deswegen an regelhaften Maßnahmen, die zu einer merklichen Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität beitragen könnten. Das hat zur Folge, dass Schulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Inklusionsschulen ihre Schul- und Unterrichtsentwicklung nur unter erschwerten Bedingungen und ohne eine fundierte empirische Grundlage umsetzen können. Die Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität wird damit beeinträchtigt, was wiederum zu Einbußen beim Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern führen kann. Auch werden deswegen Potenziale, die etwa digitale Lerntools mit sich bringen und Schülerinnen und Schülern im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung neue Wege zum Lernen eröffnen könnten, nicht vollumfänglich gehoben. Bei der Umsetzung der o. g. Maßnahmen sollen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Behinderungsgrad berücksichtigt werden.
