Antrag 60/II/2025 Starke Unterstützung für Mütter: Nachtrennungsgewalt bekämpfen – Beratungsangebote in Berlin gezielt ausbauen

Status:
Annahme mit Änderungen

1. Das Land Berlin richtet die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes konsequent an den Vorgaben der Istanbul-Konvention und den CEDAW-Empfehlungen (General Recommendations Nr. 19 und Nr. 35) aus.

 

2. Beratungsangebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt in Berlin werden so weiterentwickelt, dass Nachtrennungsgewalt (z. B. wirtschaftliche Gewalt, Stalking, Missbrauch von Sorge- und Umgangsrecht) als eigener Schwerpunkt erfasst und bekämpft wird.

 

3. Fachberatungsstellen werden beauftragt und befähigt, zielgruppenspezifische Angebote für Mütter bereitzustellen, darunter:

  • mobile und digitale Zugänge zur Beratung,
  • Schutz- und Unterstützungsangebote mit kinderfreundlichen Strukturen,
  • Kooperation mit Familienzentren, Kitas und bestehenden Netzwerken,
  • Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte, die ideologiefrei, diskriminierungssensibel und wissenschaftlich evidenzbasiert gestaltet sind.

 

4. Im Rahmen der nach § 8 Gewalthilfegesetz vorgesehenen Bedarfserhebung wird der spezifische Bedarf von Müttern und von Nachtrennungsgewalt betroffenen Frauen gesondert erfasst und in die Entwicklungspläne integriert.

 

5. Die Finanzierung soll vorrangig aus den vorgesehenen Bundesmitteln nach dem Gewalthilfegesetz erfolgen; bestehende Landesstrukturen sind ergänzend zu nutzen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

1. Die Mitglieder im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes konsequent an den Vorgaben der Istanbul-Konvention und den CEDAW-Empfehlungen (General Recommendations Nr. 19 und Nr. 35) auszurichten.

 

2. Beratungsangebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt in Berlin werden so weiterentwickelt, dass Nachtrennungsgewalt (z. B. wirtschaftliche Gewalt, Stalking, Missbrauch von Sorge- und Umgangsrecht) als eigener Schwerpunkt erfasst und bekämpft wird.

 

3. Fachberatungsstellen werden beauftragt und befähigt, zielgruppenspezifische Angebote für Mütter bereitzustellen, darunter:

  • mobile und digitale Zugänge zur Beratung,
  • Schutz- und Unterstützungsangebote mit kinderfreundlichen Strukturen,
  • Kooperation mit Familienzentren, Kitas und bestehenden Netzwerken,
  • Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte, die ideologiefrei, diskriminierungssensibel und wissenschaftlich evidenzbasiert gestaltet sind.

 

4. Im Rahmen der nach § 8 Gewalthilfegesetz vorgesehenen Bedarfserhebung wird der spezifische Bedarf von Müttern und von Nachtrennungsgewalt betroffenen Frauen gesondert erfasst und in die Entwicklungspläne integriert.

 

5. Die Finanzierung soll vorrangig aus den vorgesehenen Bundesmitteln nach dem Gewalthilfegesetz erfolgen; bestehende Landesstrukturen sind ergänzend zu nutzen.

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

1. Die Mitglieder im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes konsequent an den Vorgaben der Istanbul-Konvention und den CEDAW-Empfehlungen (General Recommendations Nr. 19 und Nr. 35) auszurichten.

 

2. Beratungsangebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt in Berlin werden so weiterentwickelt, dass Nachtrennungsgewalt (z. B. wirtschaftliche Gewalt, Stalking, Missbrauch von Sorge- und Umgangsrecht) als eigener Schwerpunkt erfasst und bekämpft wird.

 

3. Fachberatungsstellen werden beauftragt und befähigt, zielgruppenspezifische Angebote für Mütter bereitzustellen, darunter:

  • mobile und digitale Zugänge zur Beratung,
  • Schutz- und Unterstützungsangebote mit kinderfreundlichen Strukturen,
  • Kooperation mit Familienzentren, Kitas und bestehenden Netzwerken,
  • Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte, die ideologiefrei, diskriminierungssensibel und wissenschaftlich evidenzbasiert gestaltet sind.

 

4. Im Rahmen der nach § 8 Gewalthilfegesetz vorgesehenen Bedarfserhebung wird der spezifische Bedarf von Müttern und von Nachtrennungsgewalt betroffenen Frauen gesondert erfasst und in die Entwicklungspläne integriert.

 

5. Die Finanzierung soll vorrangig aus den vorgesehenen Bundesmitteln nach dem Gewalthilfegesetz erfolgen; bestehende Landesstrukturen sind ergänzend zu nutzen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Die Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hat für uns als SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus oberste politische Priorität. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben der Istanbul-Konvention sowie den CEDAW-Empfehlungen. Wir befürworten ausdrücklich den Ausbau und die Weiterentwicklung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um Nachtrennungsgewalt als eigenständiges Gewaltphänomen stärker in den Blick zu nehmen. In der vergangenen Legislaturperiode ist es uns bereits gelungen, einen wichtigen Grundstein für diese Arbeit zu legen: Mit dem pro-aktiven Beratungsangebot in den Zentralen Notaufnahmen Berliner Kliniken (Drucksache 19/0608) konnte ein niedrigschwelliger Zugang zur Beratung für Betroffene etabliert werden.

Stellungnahme des Senats 2026:
Die Senatsgleichstellungsverwaltung fördert im Berliner Hilfesystem seit Jahren zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen im Anti-Gewalt- sowie im Arbeits-/Bildungs-/Beschäftigungsbereich und baut – unter der Voraussetzung entsprechend etatisierter Haushaltsmittel – diese Angebote stetig und bedarfsgerecht aus. Im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes wird eine Absicherung/Verstetigung für Angebote im Anti-Gewalt Bereich erfolgen. Zudem werden Beratungsangebote explizit für Alleinerziehende im Rahmen des Landesprogramms zur Verbesserung der Infrastruktur für Alleinerziehende vorgehalten.
Überweisungs-PDF: