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Antrag 56/I/2014 Grillflächen als Sozialen Freiraum dauerhaft sichern

30.03.2016

Grillflächen sind Sozialer Freiraum, der den Bürgerinnen und Bürgern nur dann in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, wenn die Bezirke und das Land diese sichern und erweitern. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sowie die sozialdemokratischen Stadträte in den Bezirken werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein Konzept für Grillen in Berlin erarbeitet wird. In diesem muss berücksichtigt sein:

  • dass insbesondere die Menschen innerhalb des innerstädtischen Bereichs über ausreichend Zugang zu Grillflächen verfügen.
  • Dass eine kostendeckend und gerechte Lösung für die Finanzierung von Grillflächen gefunden wird – auch unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
  • weitere Ideen enthalten sind, wie beim Grillen in Berlin Rücksicht gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie gegenüber der Natur geübt werden kann,
  • dass an mehreren neuen Grillflächen versuchsweise feste Grillplätze eingerichtet werden und die Vor- wie Nachteile dieser gegenüber zum Grillen freigegebener Flächen evaluiert werden,
  • dass Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung und Organisation dieses Freiraums eingebunden werden können.

 

Antrag 25/I/2014 Werbewatchgroup nach Wiener Vorbild auch in Berlin einrichten!

29.03.2016

Jeden Tag sind wir alle von Werbung umgeben. Sei es im Fernsehen, im Radio oder auf Plakatwänden. Ob wir Werbung bewusst wahrnehmen oder nur im Vorübergehen ein Blick darauf werfen – Sie prägt uns alle.

 

Werbung dient dazu für die jeweiligen Produkte Aufmerksamkeit zu erregen, Personen dazu zu bringen, diese zu kaufen. Dafür wird bspw. versucht eine Verbindung zu bestimmten Lebensgefühlen herzustellen, bestimmte Zielgruppen anzusprechen und eine Ebene der Identifikation mit den Konsument*innen zu schaffen.

 

Oft bedient sich Werbung allerdings auch sexistischer, diskriminierender und frauenfeindlicher Motive und reduziert dabei Menschen auf stereotype Normen und diskriminierende Rollenvorstellungen und festigt Geschlechterklischees.

 

Solche Art von Werbung beeinflusst die gesamte Gesellschaft und fördert dabei ein Denken, das wir zutiefst ablehnen. Ein besonderes Augenmerk ist auch darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche stark durch Werbung beeinflusst werden und ihr Bild von Geschlechterrollen so nachhaltig negativ geprägt wird. Vor allem im Internet, dem Medium das Jugendliche am stärksten nutzen, bilden sich neue Formen der sexistischen Werbung. Hierauf sollte ein Schwerpunkt gelegt werden

 

Sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung muss kritisch wahrgenommen, bewusst gemacht und unterbunden werden.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses zur Einrichtung einer Werbewatchgroup in Berlin nach Wiener Vorbild* auf. Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Rundfunkrates des RBB dazu auf, Werbung, die als sexistisch oder diskriminierend eingestuft wurde, aus den Programmen der Rundfunk- und Sendeanstalten auszuschließen.

Das Land Berlin soll seinen Einfluss, auch auf öffentliche Unternehmen, nutzen und darauf hinwirken, dass Werbeflächen nicht für, als sexistisch oder diskriminierend eingestufte Werbung, genutzt wird.

 

*In Wien bietet die Watchgroup niedrigschwellige Angebote zur Meldung von sexistischer und/oder diskriminierender Werbung an, entwickelte definierte Kriterien zur Beurteilung von Werbeinhalten und berät zusätzlich Unternehmen und Institutionen auch zu präventiven Maßnahmen.

 

(LPT I/2014: Überwiesen an Überweisung FA VII – Wirtschaft und Arbeit (AG Kreativwirtschaft) + Überweisung ASF)

 

Antrag 176.1/I/2014 Änderungsantrag zum Antrag 176/I/2014

15.05.2015

Vergütung von Einzelfallhelfern verbessern und kontinuierlich fortentwickeln (nach Zustimmung zu dieser Fassung durch den FA Soziales, an den der Ursprungsantrag überwiesen worden war)

 

Die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, eine Verbesserung der Vergütung von EinzelfallhelferInnen in Berlin bei der hierfür zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erwirken. Daher ist sie schnellstmöglich mindestens auf das Niveau anzuheben, welches bereits bei dem Träger des zugrundeliegenden Modellprojektes angenommen wurde, mithin also 31 € pro Fachleistungsstunde.

 

Auch soll im Bereich Persönliches Budget in finanzieller Hinsicht kein Unterschied mehr zwischen einer Einzelfallhilfe und dem bereits jetzt mit 31 € pro Fachleistungsstunde vergütetem Betreutem Wohnen für Menschen mit seelischen Behinderungen gemacht werden.

 

Antrag 176/I/2014 Diskriminierende Vergütung von EinzelfallhelferInnen stoppen! Qualität sichern - Altersarmut vorbeugen - Aufstockung mit Hartz IV beenden!

8.05.2015

Die Mitglieder der SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, eine Änderung der Vergütung von EinzelfallhelferInnen in Berlin bei der hierfürzuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zu erwirken. Die derzeit gültigen und in der Praxis unterschiedlich angewandten Vergütungsstufen von derzeit 9 € (ohne Ausbildung), 11 € (ErzieherIn/HeilerzieherIn), 13 € (z.B. Bachelor SozialarbeiterIn, PsychologIn) bzw. 19 € (z.B. Master SozialarbeiterIn, PsychologIn) wurden seit 2004 nicht mehr fortgeschrieben und damit angepasst. Daher sind sie schnellstmöglich anzuheben, wenigstens auf das Niveau des Betrages, welcher in dem Modellprojekt als Vergütung angenommen und durch einen qualifizierten Träger eingebracht wurde, mithin also 31 € pro Fachleistungsstunde. Eine kontinuierliche, das heißt jährliche, Anpassung und Fortschreibung der Vergütung ist in dem zu Grunde liegenden Rundschreiben I Nr. 9/2009 „Über Gewährung von Einzelfallhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII außerhalb von Diensten nach dem 10. Kapitel SGB XII“ festzuschreiben. Ebenso sind die Vergütungsstufen im Bereich Jugend des selben Schreibens in gleicher Höhe anzupassen und fortzuschreiben. Abschließend sind auch die Anlagen 1 und 2 entsprechend anzupassen.

 

Im Grundsatz ist die Abgrenzung zur Geldleistungsform Persönliches Budget, auf welches seit 01.01.2008 ein bundeseinheitlicher Rechtsanspruch besteht, unter Punkt „5.3 Geldleistungen“ des selben Schreibens aufzuheben, da es Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in unangemessener Weise in ihrem Wunsch- und Wahlrecht einschränkt sowie in ihrer zu unterstützenden selbstbestimmten Lebensweise diskriminiert, benachteiligt und sie letztlich auch durch den Einsatz unqualifizierter Kräfte für die Betreuung schwer psychisch Kranker Menschen gefährdet.

Ä-1 zum Antrag 179/I/2014

8.11.2014

Streiche „im Dienst“