Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, soll der Deutsche Staat einen Klimafond auflegen bzw. bestehende verwenden und diese besonders medienwirksam bewerben, sodass private Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit erhalten, in Klimaschutzprojekte zu investieren. Im Vordergrund sollen dabei Nachhaltigkeit und sinnvolle Klimaprojekte stehen und etwas weniger große Gewinnabsichten.
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Antrag 287/I/2025 Klimafond für alle
24.04.2025Antrag 286/I/2025 Pilotprojekt Kiez-Klimabonus starten
24.04.2025Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass das Land Berlin bis Ende 2026 ein Pilotprojekt „Kiez-Klimabonus“ in mindestens drei Bezirken startet. Bürger*innen und kleine Gewerbetreibende sammeln Punkte durch klimafreundliche Maßnahmen wie Mülltrennung, Nutzung erneuerbarer Energien, Carsharing oder die Teilnahme an lokalen Umweltinitiativen. Diese Punkte können gegen Vergünstigungen wie ÖPNV-Tickets, Gutscheine für lokale Geschäfte oder kulturelle Angebote eingetauscht werden. Das Programm wird durch Landesmittel finanziert, mit einer Evaluierung nach zwei Jahren zur möglichen landesweiten Ausweitung.
Umsetzungsvorschlag:
- Entwicklung einer App oder eines einfachen Meldesystems zur Erfassung der Punkte, in Kooperation mit Bezirksämtern und lokalen Partner*innen.
- Einrichtung eines Kiez-Klimabeirats pro Bezirk, der Maßnahmen vorschlägt und die Vergabe koordiniert.
- Finanzierung durch einen Mix aus Landesmitteln, EU-Förderungen und Kooperationen mit nachhaltigen Unternehmen.
Antrag 285/I/2025 Internationale Klimagerechtigkeit
24.04.2025Wir fordern die deutsche Bundesregierung und insbesondere die SPD dazu auf, bei den zukünftigen UN-Klimakonferenzen (COP) auf eine ambitionierte und sozial gerechte internationale Klimapolitik hinzuwirken.
Folgende Maßnahmen sind hierbei essentiell:
I. Gerechtigkeit in der Finanzierungdes Klimaschutzes, der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und der Klimafolgeschäden sicherstellen:
- Eine Anerkennung der ,wahren’ Kosten, die der Klimawandel verursacht, ist nötig. Neueste Schätzungen verdeutlichen die möglichen dramatischen Schäden, von fast 20 Prozent Einkommensverlust weltweit bis 2050 und damit Bedarfe auch über dem auf der COP29 vereinbarten Klimafinanzierungsziel von 300 Milliarden USD. Die Länder, die am wenigsten für den Klimawandel verantwortlich sind, werden voraussichtlich Einkommensverluste erleiden, die 60 Prozent höher sind als in den Ländern mit höherem Einkommen.
- Es braucht dafür ein neues globales Ziel für die Klimafinanzierung (New Collective Quantified Goal, NCQG), welches Entwicklungsländer angemessen beim Umgang mit der Klimakrise unterstützt. Der Betrag sollte bis 2030 auf mind. eine Billion USD jährlich erhöht werden, um die tatsächlichen Bedarfe zur Bekämpfung der Klimakrise auch nur annähernd decken zu können. Zum einen sollten hierfür Unterziele für Emissionsminderung, Anpassung an den Klimawandel und Klimafolgeschäden gesetzt werden, damit neben CO2-Reduktion auch der Schutz vulnerabler Gruppen vor den Folgen des Klimawandels sichergestellt wird. Außerdem bedarf es eines gerechten Verteilungsmechanismus der Kosten und einer konkreten Bezifferung des Beitrags aller Länder mit den höchsten CO2-Ausstößen. Hierzu zählt auch eine Verbreiterung der Geberbasis gemessen an den aktuellen Pro-Kopf-Emissionen, um weitere Finanzierungsmittel freizusetzen.
- Um ausreichend Klimafinanzierung bereitstellen zu können, muss die deutsche Regierung sicherstellen, dass die deutsche Zusage von 6 Milliarden Euro Klimafinanzierung bis 2025 eingehalten wird. Ab 2025 müssen Mittel im Haushalt eingeplant werden, die sich an einem fairen Anteil des neuen globalen Klimafinanzierungsziels von mindestens 8 bis 10 Milliarden Euro pro Jahr orientieren. Für einen zielgenauen Mitteleinsatz sollen hierbei humanitäre und rechtsstaatliche Kriterien berücksichtigt werden und die Zivilgesellschaft vor Ort eingebunden werden.
- Die Ausgestaltung des Loss and Damage Funds durch klare Zeitleisten und Kriterien für Einzahlung und Verwendung des Geldes ist essentiell. Deutschland sollte den Fonds nachhaltig finanzieren und sich als Mitglied des Boards dafür einsetzen, dass die Gelder direkt bei den schutzbedürftigsten Gesellschaftsgruppen ankommen, wofür eine enge Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vor Ort nötig ist.
- Neben Krediten sollten verstärkt Zuschüsse und alternative Finanzierungsarten Anwendung finden (z.B. debt for climate swaps), um die Verschuldung von Ländern im sog. Globalen Süden nicht weiter anzufeuern. In diesem Kontext sollte die Frage der Klimafinanzierung mit der Reform der internationalen Finanzarchitektur zusammen gedacht werden, um Staaten mehr Anreize und bessere Unterstützung für Investitionen in globale öffentliche Güter wie den Klimaschutz zu bieten und und u.a. ein Staateninsolvenzverfahren aufgesetzt werden.
- Wir unterstützen eine weltweite Mindeststeuer für Milliardäre, wie von Brasilien in der G20 vorgeschlagen. Die faire Besteuerung großer Vermögen könnte nötiges Geld für den Klimaschutz bereitstellen und würde dafür sorgen, dass die sehr reichen Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße für die Klimakrise verantwortlich sind, auch zu deren Bekämpfung angemessene Beiträge leisten. Und nicht zuletzt ist es wichtig, dass klimaschädliche Subventionen weltweit abgebaut werden, u.a. im Flugverkehr.
II. Den Just Transition Ansatz konsequent anwenden, u.a. bei der Bestimmung der national festgesetzten Beiträge (NDCs) und des Globalen Anpassungsziels (GGA), sowie beim Just Transition Work Programme (JTWP).
- Derzeit beinhalten nur weniger als 40% aller NDCs explizit Just Transition Prinzipien, was bedeutet, dass in einem Großteil der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels soziale Gerechtigkeit und die Einbindung von Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft in die Transformation nicht ausreichend berücksichtigt werden. Durch die Integration von Just Transition Elementen in NDCs und des GGAs kann allerdings nicht nur ein sozial gerechter Strukturwandel hin zu mehr Klimaschutz unter Einbindung marginalisierter Gruppen sichergestellt werden. Just Transition Ansätze bedeuten auch reduzierte systemische Risiken der Transformation und sind so attraktiver für öffentliche und private für Investor*innen. Und nicht zuletzt tragen soziale gerechte Klimaschutzmaßnahmen, die von einer breiten Bevölkerungsgruppe getragen werden, auch zu einer größeren Akzeptanz bei.
- In den Verhandlungen zum JTWP müssen die ILO-Leitlinien für Just Transition sowie die Arbeitnehmer*innenrechte fest verankert werden. Das JTWP sollte konkrete und verbindliche Empfehlungen für die Umsetzung machen und sich weniger auf prozedurale Elemente konzentrieren.
III. Konkrete Maßnahmen zur Reduktion der Gender-bedingten Ungerechtigkeiten, die durch den Klimawandel entstehen, definieren:
- Es braucht dringend einen neuen und umfassenden Gender Action Plan, der die Querverbindungen zu Just Transition und Menschenrechten herstellt. Bereits erreichte Fortschritte bei Gendergerechtigkeit im Rahmen des Lima Work Programmes müssen verteidigt werden sowie Ziele, Indikatoren zur Messung des Fortschritts bzgl. Gendergerechtigkeit im Hinblick auf den Klimawandel und Verantwortlichkeiten klarer definiert werden.
IV. Zivilgesellschaftliche Räumeund Umweltaktivist*innen schützen
- 196 Umwelt- und Klimaaktivist*innen wurden 2023 weltweit ermordet. Sichere und freie Räume für eine aktive Zivilgesellschaft sind unabdingbar für offene Gesellschaften und Fortschritte für wirksamen und inklusiven Klimaschutz und müssen daher unbedingt geschützt werden. Daher sollte von der SPD darauf hingewirkt werden, dass die jeweilige COP Präsidentschaft Menschenrechte achtet und Zivilgesellschaft schützt, z.B. durch die öffentliche Thematisierung diesbezüglicher Verstöße durch die Bundesregierung.
Antrag 282/I/2025 Doppelhaushalt 2026/2027 Kultur
24.04.2025Der Landesvorstand und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich bei den Kürzungsrunden für den Doppelhaushalt 2026/2027 dafür einsetzen, dass die Kultur nicht erneut überproportional und unverhältnismäßig den Sparszenarien ausgesetzt ist.
Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Die Berliner Verfassung enthält zudem die Staatszielbestimmung, das kulturelle Leben zu schützen und zu fördern (Art. 20, 21 VvB). Die Grundlinien der Sozialdemokratie sind auch in der Kultur zu schützen: faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen, eine sozial-verträgliche Infrastruktur und eine offensive Förderung von Diversität und Vielfalt.
Kultur ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Kürzungsszenarien des Finanzsenators und des Kultursenators greifen direkt in diese Daseinsvorsorge ein, auf die die Kultur ein Anrecht hat. Durch Zeitdruck und Willkür ist eine planbare Bestandsaufnahme und Zielvereinbarung nicht möglich. Der finanzielle Schaden für Berlin und der soziale Schaden für die Kultur – sowohl institutionell, für Zuwendungsempfänger*innen als auch in der Freien Szene – sind somit immens, wenn es nicht erst transparente und messbare Kriterien für die Kürzungsvorhaben – in Absprache wischen Politik, Verwaltung und den Akteur*innen – gibt. Daher setzt sich die SPD Berlin für ein Kulturfördergesetz ein, um danach zu handeln. Nur eine starke Kulturpolitik ist auch eine starke Gesellschaftspolitik.
Gleichzeitig fordern wir den Landesvorstand und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich für einen Runden Tisch Freie Szene einzusetzen, um die Zukunft der gesamten Freien Szene inkl. ihrer wichtigsten Ressource, den bezahlbaren Raum für Produktion und Präsentation, zu sichern.
Antrag 281/I/2025 Mittelaufstockung für digitale Medien beim VÖBB
24.04.2025Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich bei den nächsten Haushaltsverhandlungen für eine deutliche Aufstockung der Mittel für digitale Medien im Rahmen des VÖBB (Verbund der öffentlichen Bibliotheken Berlins) einzusetzen.
