Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit Trägern weitere Schutzhäuser einzurichten, in denen auch TIN*-Personen (trans*, inter und nichtbinäre Personen), Zuflucht vor häuslicher Gewalt durch Partner*innen und Familienmitglieder finden können. Ebenfalls sollen auch nach Möglichkeit existierende Frauenhäuser, sofern diese dies wünschen, TIN*-Personen aufnehmen können und ihre Zielgruppe auf alle FLINTA* (Frauen, Lesben, inter, trans* und nichtbinärex Personen erweitern können. Die Mitarbeitenden aller Einrichtungen sollen explizit für den Umgang mit TIN*-Personen geschult werden und entsprechende Beratungs- und Hilfsressourcen zur Verfügung gestellt werden. Angebote sollen möglichst mehrsprachig gestaltet werden und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteur*innen der Zivilgesellschaft stadtweit bekannt gemacht werden, ohne die Standortsicherheit zu gefährden.
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Antrag 120/II/2024 Blutige Wahrheiten anerkennen: Gegen Periodenarmut und das Patriarchat in der Periode
24.10.2024Sichere und zugängliche Periodenprodukte:
In den vergangenen Monaten erhielt eine Studie aus den USA, welche in Tampons verschiedene Metalle nachwies, medial große Aufmerksamkeit. Auch wenn die Studie nicht aufzeigen kann, in welchem Maße die Metalle durch das Tampon in den Körper aufgenommen werden, zeigt sich das Problem, dass Hersteller*innen ihre Periodenprodukten nicht auf (Schwer-)metalle testen und diese Werte nicht angeben müssen. Dies liegt in Deutschland daran, dass Periodenprodukte Bedarfsgegenstände sind und somit nicht anders als andere Produkte nicht unter die Deklarationspflicht fallen und deshalb auf giftige Metalle getestet werden müssen.
Wir fordern:
- dass Hersteller*innen Periodenprodukte zukünftig auf gesundheitsschädliche Stoffe, wie z.B. Pestizide, Schwermetalle oder andere giftige Metalle testen und den Schwermetallgehalt ihrer Produkte kontrollieren und angeben müssen
- dass vermehrt unabhängige Kontrollen und Studien zur Belastung von Periodenprodukten stattfinden
- eine Deklarationspflicht zu Inhaltsstoffen in Periodenprodukten
- dass die Forschung zu und Entwicklung von gesundheitlich-unbedenklichen und nachhaltigen Menstruationsprodukten gefördert wird
Auch der Zugang zu Periodenprodukten gestaltet sich für Personen in Deutschland nicht immer einfach. In einigen Kommunen, so bspw. in einigen Berliner Bezirken, gibt es bereits kostenlose Periodenprodukte in öffentlichen Gebäuden. Jedoch ist dies nicht überall der Fall. Für manche menstruierende Personen sind die Kosten für Periodenprodukte eine finanzielle Belastung, was das Leben der betroffenen Personen massiv einschränkt. Auch die Sorge vor einer fehlenden Toilette oder eingeschränkter Hygienesituation sorgt dafür, dass Menstruierende sich aus Sorge dafür entscheiden, zuhause zu bleiben und somit erneut eingeschränkt werden.
Ein Arbeitsplatz oder eine Bildungsstätte mit sauberen und zugänglichen Toiletten, ausgestattet mit Periodenprodukten, kann für Menstruierende eine Möglichkeit sein, diese Einschränkungen zu verringern.
Wir fordern deshalb:
- die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes durch die Ergänzung der Bereitstellung von Periodenprodukten zusätzlich zu Toilettenpapier am Arbeitsplatz oder einer alternativen Lösung, welche Periodenprodukte am Arbeitsplatz bereitstellen
- zusätzlich halten wir an unserer Forderung der kostenlosen Periodenprodukte an öffentlichen Orten/ Einrichtungen und in Bildungsstätten fest
- Zusätzlich sollen auf allen Toiletten und den Kabinen Mülleimer bereitgestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass Mülleimer in den Kabinen und Periodenprodukte auf oder vor allen Toiletten bereitgestellt werden.
Periodenprodukte in der Steuerpolitik:
Studien ergeben, dass 3/4 aller menstruierenden Personen es schwierig finden, sich ausreichend mit Binden und Tampons zu versorgen. Die Umsatzsteuer sehen wir aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Belastung für untere Einkommen insgesamt kritisch und bekräftigen unsere Forderung nach ihrer Abschaffung. Besonders bei Periodenprodukten halten wir mit Blick auf die weit verbreitete Periodenarmut auch die mittlerweile reduzierte Umsatzsteuer für eine ungerechte Belastung von Menstruierenden und fordern daher ihre Abschaffung, zumal diese Steuersenkungen nach neuesten Erkenntnissen nicht an die Verbraucherinnen weitergegeben wurden. Dadurch wird Periodenarmut bekämpft und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben nicht mehr erschwert. Des Weiteren fordern wir, dass wirklich alle Periodenprodukte wie z.B. auch Slipeinlagen gleich besteuert werden und nicht manche Produkte nach wie vor mit 19% besteuert werden.
In der Partei:
Wir möchten bei allen Parteiveranstaltungen und in Gebäuden der SPD Periodenprodukte bereitstellen, um Menstruierenden zu unterstützen. Die Partei kümmert sich darum, dass stets verschiedene Produkte, wie z.B. Binden oder Tampons auf oder vor allen Toiletten und Mülleimer in den Kabinen vorhanden sind. Dies entlastet sowohl Mitglieder der Partei, als auch Mitarbeiter*innen und Besucher*innen. Abschaffung der Umsatzsteuer auf Periodenprodukte und Slipeinlagen; eine daraus folgende gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben; dass auf allen Partei-Veranstaltungen der SPD kostenlose Periodenprodukte und ausreichend Mülleimer bereitgestellt werden.
Antrag 119/II/2024 Digitale Teilhabe: Basisinternetzugang für alle
24.10.2024Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, sich für eine gesetzliche Grundlage eines Basisinternetzugangs für alle einzusetzen. Analog zur gesetzlichen Regelung eines Basiskontos soll ein Modell geschaffen werden, das allen Verbraucher*innen in Deutschland eine bezahlbare digitale Teilhabe ermöglicht. Das Modell soll eine angemessene Kostendeckelung beinhalten. Weiterhin gilt es zu prüfen, ob gesetzlich angemessene Datenraten für einen Basisinternetzugang vorgeschrieben werden.
Antrag 118/II/2024 Für ein Recht auf analoge Teilhabe
24.10.2024Die Digitalisierung macht viele Dinge des täglichen Lebens einfacher. Durch digital angebotene Dienste können Abläufe beschleunigt und automatisiert werden. Somit kann bei geringerem Aufwand die Zugänglichkeit erleichtert werden. Beispielsweise können Behördengänge digital erledigt werden, ohne dass ein Termin auf dem Bürgeramt notwendig wäre.
Vor dem Hintergrund der Digitalisierung kann jedoch nicht vorausgesetzt werden, dass jede Person ein entsprechendes Endgerät und die erforderlichen Kenntnisse zur Bedienung besitzt. Vor allem bei wichtigen Dienstleistungen, welche die gesellschaftliche Teilhabe betreffen, ist es daher notwendig, dass der Zugang niedrigschwellig gestaltet ist, die Voraussetzungen an die Endgeräte der Nutzer*innen möglichst gering sind und die Erhebung von Nutzer*innendaten auf das minimal erforderliche beschränkt ist. Außerdem muss stets eine Alternative ohne zusätzliche Kosten existieren. Digitale Angebote sollen den Zugang zu Dienstleistungen vereinfachen und nicht die einzige Möglichkeit des Zugangs darstellen.
Negativbeispiele gibt es leider zuhauf: Inzwischen sind DHL-Paketstationen nur noch mit der DHL-App nutzbar, die auf einem iOS- oder Android-Smartphone installiert sein muss und Daten ihrer Nutzer*innen an Dritte, auch außerhalb der EU, weitergibt. Auch die physische Bahncard wurde abgeschafft und kann nun ausschließlich über die DB App genutzt werden. Zudem ist die DB App ausschließlich als closed-source Variante auf iOS und Android verfügbar. Der Quelltext der Software ist also nicht öffentlich einsehbar. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie Daten in der App verarbeitet werden.
Eine demokratische Gesellschaft sollte Technologie als Chance für Inklusion nutzen, diese darf dabei jedoch nie zum Ausschluss von Menschen führen.
Wir fordern daher:
- Die Verpflichtung, dass die Dienstleistungen von Behörden auch analog angeboten werden müssen
- Die Verpflichtung, dass staatliche oder staatsnahe Dienstleistungen, die zur gesellschaftlichen Teilhabe und Mobilität notwendig sind, mit einer analogen Alternative ohne zusätzliche Kosten angeboten werden, wenn bisher keine analoge Alternative existiert, muss eine niedrigschwellige und zumutbare Alternative entwickelt und zugänglich gemacht werden.
- Digital angebotene Leistungen müssen technologieoffen sein und dürfen keine Installation auf dem Endgerät der Nutzer*innen erfordern
- Digital angebotene Leistungen dürfen nicht zur Voraussetzung haben, dass Daten von Nutzer*innen erfasst werden, die zur Diensterbringung nicht erforderlich sind
- Erfasste Daten, die zur Diensterbringung erforderlich sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
Antrag 116/II/2024 Den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung fortführen – den Koalitionsvertrag umsetzen
24.10.2024Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.