Die SPD-Fraktion im Bundestag, sowie die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und in den Landesregierungen werden aufgefordert, das Instrument des Artikels 18 des Grundgesetzes (Verwirkung von Grundrechten) aktiv einzusetzen und in geeigneten Fällen entsprechende Anträge beim BVerfG zu stellen.
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Antrag 133/II/2024 Erhebung einer zweckgebundenen Sondernutzungsgebühren zur Förderung der Obdachlosenhilfe bei Großveranstaltungen
24.10.2024Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen zur Folge haben, ein Anteil von 5 % der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an die Bezirke entrichten müssen, für soziale Projekte verwendet wird. Diese Mittel sollen in den Haushalt des Bezirks für Projekte der Sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit sowie Präventionsarbeit eingestellt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit wird ein eigener Haushaltstitel geschaffen.
Die so eingestellten Mittel sind zweckgebunden für folgende Bereiche zu verwenden:
- Bereitstellung langfristiger Wohnlösungen für obdachlose und wohnungslose Menschen.
- Bau und Erhaltung von Notunterkünften, um die Versorgungskapazitäten zu stärken.
- Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration und Prävention von Obdachlosigkeit.
Antrag 125/II/2024 Altersgrenzen aufheben – Altersdiskriminierung in Beruf und Ehrenamt überwinden
24.10.2024Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, eine Zusammenstellung aller Altersgrenzen für die Ausübung von Berufen, die Berufung oder Wahl in Ehrenämter sowie für die Ausübung von Ehrenämtern und für Wahlbeamte auf Zeit, die auf Landesgesetze oder -verordnungen zurückgehen, zu veranlassen.
Alle Altersgrenzen sollen auf ihre Begründung hin überprüft und bei fehlender Begründung durch eine entsprechende Änderung der jeweiligen Rechtsvorschriften aufgehoben werden.
Antrag 124/II/2024 Aufbau einer dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung
24.10.2024In Berlin leben derzeit ca. 1 Mio. ältere Menschen. Die Tendenz ist deutlich ansteigend. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft werden zukünftig verstärkt notwendige Differenzierungen bei Verwaltungsdienstleistungen vorgenommen werden müssen.
Senatsverwaltungen und Bezirke werden aufgefordert, im Zuge der Verwaltungsreform bei ihren Verwaltungsdienstleistungen für eine altersgerechte Verwaltung stärker in drei idealtypische Zielgruppen zu differenzieren und den Zugang und ihr Verwaltungshandeln entsprechend auszurichten. Diese sind: Die jungen Alten, Betagte und Hochbetagte.
Die jungen Alten umfassen überwiegend die Altersgruppe von 60 bis 70. Jahre. Sie sind charakterisiert durch eine höhere Affinität zur Nutzung digitaler Angebote, wohnen meistens zuhause und sind in der Regel nicht oder wenig mobilitätseingeschränkt.
Für diese Zielgruppe wird der Zugang in der ersten (Bürgerämter) und in der zweiten Säule (Online Services) optimiert. Diese müssen zusätzlich barrierefrei ausgestaltet werden.
Die Konzentration auf diese beiden Säulen des Zugangs und des Angebots an Verwaltungsdienstleistungen entspricht oftmals nicht der Lebenswirklichkeit älterer Menschen. Deshalb lautet der Leitsatz für eine altersgerechte Verwaltung: Wenn die Gesellschaft aufgrund 16 des demographischen Wandels immobiler wird, muss die öffentliche Verwaltung als Dienstleister mobiler werden.
Für Betagte und Hochbetagte wird in Berlin eine dritte Säule des Zugangs und des Angebots für eine altersgerechte Verwaltung aufgebaut. Sie zeichnet sich durch Dezentralität und Differenzierung aus.
Betagte ältere Menschen finden sich idealtypisch in der Altersgruppe 70 bis 80. Sie wohnen mehrheitlich noch zuhause. Ein wachsender Teil von ihnen kämpft aufgrund seines Gesundheitszustandes mit mittleren Mobilitätseinschränkungen oder nimmt häufig ambulante Pflegedienste in Anspruch. Ein erheblicher Teil von ihnen ist nicht in der Lage oder nicht willens/fähig, digitale Dienstleistungen zu nutzen.
Für die betagten älteren Menschen werden Beratung und Antragstellung für Verwaltungsdienstleistungen in der neuen dritten Säule an leicht erreichbaren Orten zeitweise bereitgestellt,
Dies sind beispielsweise Seniorenbegegnungsstätten, Nachbarschaftszentren, Stadtteilbibliotheken vor Ort.
In Frage kommen könnte auch der Einsatz mobiler Verwaltungsbusse, die insbesondere die Stadtrand-Ortsteile regelmäßig bedienen.
Weil die öffentliche Verwaltung ihre Dienstleistungen an diesen Standorten mobil anbietet, sollten vermehrt „Digitale Bürgerkoffer“ angeschafft werden.
Damit es nicht zu einer vollständigen Substitution der Bürgeramtstermine kommt, sollten vorrangig Betagte und Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis diese wohnortnahen Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Perspektivisch sollte analysiert werden, inwieweit die Unterstützung bei Beratung und Antragstellung durch ehrenamtliche Verwaltungslotsen (ehemalige Verwaltungsbeschäftigte) wohnortnah erfolgen kann. Das Konzept der Versicherungsältesten könnte hier Pate stehen.
Hochbetagte ältere Menschen finden sich in der Altersgruppe 80 Plus. Ihre wesentlichen Merkmale sind: sie sind eher im Pflegeheim als die Betagten, sind hochgradig mobilitätseingeschränkt und weisen eine sehr geringe Affinität zu digitalen Angeboten auf. Hauptsächlich für die Zielgruppe der Hochbetagten werden in der dritten Säule Hausbesuche beispielsweise in Pflegeheimen etc. angeboten. Zum Einsatz kommen könnte hier ein Kleinbus, der mit dem digitalen Bürgerkoffer ausgestattet ist.
Der Aufbau der dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung erfolgt durch Pilotprojekte in ausgewählten Bezirken bis zum Jahre 2026. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats erstatten dem Landesparteitag Bericht über die Umsetzung.
Antrag 123/II/2024 Frauen in Berlin sichtbar machen – Frauenbeirat jetzt!
24.10.2024Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einsetzen, dass die Struktur des Landesfrauenrats zu einem Frauenbeirat im Land ausgebaut wird. Dieser soll sich als Interessenvertretung der im Land lebenden und handelnden Frauen verstehen. Er soll ein beratendes Expertinnengremium für Gendergerechtigkeit und Gleichstellung sein. Der Frauenbeirat soll direkt der Senatsverwaltung für Gleichstellung angegliedert sein. Der Aufruf soll öffentlich und durch gezielte Ansprache von Frauen- und Mädchennetzwerken erfolgen. Der Aufbau soll sich am landesweiten Integrationsbeirat orientieren.