Archive

Antrag 138/I/2024 Zweigliedriges System der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung abschaffen.

21.04.2024

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Die SPD wird weiterhin die Zielsetzung verfolgen, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften das System der zweigliedrigen Kranken- und Pflegeversicherung (privat neben gesetzlich) abgeschafft wird. Private Kranken- und Pflegeversicherung können als zusätzliche Versicherungen bestehen bleiben. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag möge diese Änderung mittels Gesetzesinitiativen durchsetzen.

Antrag 96/I/2024 Elterngeldanspruch auch für Pflegeeltern: Koalitionsvertrag umsetzen!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung nach einer Ausweitung des Bundeselterngeldgesetzes für Pflegeeltern nachzukommen. Dies sollte aktuell und dringend durch eine Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht werden.

 

Antrag 95/I/2024 Vorschusszahlung beim Elterngeld

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.

Antrag 51/I/2024 Die Stadt denen, die dort wohnen: ein Stadterneuerungs- und Umwandlungsprogramm für geschlossene Kaufhäuser entwickeln

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert schnellstmöglich ein Förderprogramm zu entwickeln, das es Kommunen ermöglicht ehemalige innerstädtische Kaufhausimmobilien und -grundstücke, für die keine weitere Nutzung als Einzelhandelsstandort vorgesehen ist, zu übernehmen und für weitere, gemeinwohlorientierte Zwecke umzuwandeln. Folgende Förderkriterien sollen bei einer solchen Umwandlung gelten:

 

  • Die Immobilie geht in den Besitz der Kommune über, langfristige Nutzungen werden, wenn nötig, über Erbpacht-, bzw. Erbbauverträge geregelt. Kaufpreise haben sich am Bodenrichtwert zu orientieren und spekulative Projekte zugunsten der Voreigentümer*innen sind auszuschließen.
  • Das neue Konzept sieht eine gemeinwohlorientierte Mischnutzung vor, z.B. aus sozialem Wohnraum, Einzelhandel und Kleingewerbe, Kunst-, Kultur-, Sport-, oder Bildungsangeboten, Gastronomie, Ökologieprojekten, und offene Treffpunkte für zivilgesellschaftliche Organisationen.
  • Die Mischnutzung soll generationenübergreifend, barrierefrei und ohne Konsumzwang gestaltet werden und vorhandene Angebote ergänzen und nicht lediglich ersetzen.
  • Sanierungen werden nach den höchsten gesetzlichen ökologischen und sozialen Standards durchgeführt. Der Erhalt des Stadtbildes und die Integration in die umliegende Infrastruktur sollen sichergestellt werden. Neubauten sollen nur im Ausnahmefall und nach denselben Standards durchgeführt werden. Versiegelte Flächen sollen, so weit, wie möglich, entsiegelt werden.
  • Eine Anbindung an den ÖPNV muss sichergestellt sein und es müssen ausreichend Stellflächen für den nicht-motorisierten Individualverkehr angeboten werden. Hierfür können bspw. Parkhäuser umgebaut und umgewidmet werden.
  • Ehemalige Beschäftigte der Kaufhäuser soll eine Weiterbeschäftigung in den Trägern der neuen Angebote durch Aus- und Weiterbildung zu mindestens gleichwertigen, tariflich gebundenen, Bedingungen ermöglicht werden. Ebenfalls soll eine aktive Ehrenamtsförderung betrieben werden.

 

Gesetze und Verordnungen, die ein solches Förderprogramm und entsprechende Projekte behindern könnten, werden angepasst. Ein Austausch mit den Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene für ein koordiniertes Vorgehen wird sichergestellt.

Antrag 103/I/2024 Keine Gelder an die Hamas

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder in allen Landesparlamenten, im Bundestag sowie in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzhilfen für die Palästinensergebiete zu überprüfen und lediglich die Unterstützung ausschließlich humanitärer Projekte zuzulassen. Die Hilfen sollen direkt bei den Menschen in den Palästinensergebieten ankommen und zur Verbesserung ihrer Lebenssituation beitragen. Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass etwaige Hilfsgelder über Umwege für die Unterstützung der Terrororganisation Hamas, für Antisemitismus oder den Kampf gegen die Existenz des Staates Israel verwendet werden.