21.04.2024
Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Landesparteitag I/2025 einen Vorschlag zur Reform der Geschlechterquote vorzulegen hat, der alle FLINTA*-Personen adäquat und gerecht berücksichtigt und nicht zulasten anderer strukturell unterrepräsentierter Gruppen stattfindet. Die Kommission soll sich aus Mitgliedern der Landesvorstände der SPDqueer Berlin, SPD FRAUEN Berlin, der Jusos Berlin aufgrund ihrer Expertise, Mitgliedern der Satzungskommission der SPD Berlin und weiteren, interessierten Genoss*innen zusammensetzen. Hierbei sollen Genoss*innen verschiedene Genderidentitäten und verschiedenen Alters zur Teilnahme ermutigt werden.
Im Anschluss an den Beschluss der Berliner SPD wird der Landesvorstand aufgefordert, mit den Bundesvorständen der SPDqueer. der SPD FRAUEN, der Jusos und den mit Satzungsfragen betrauten Mitgliedern des Parteivorstandes einen entsprechenden satzungsändernden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der SPD zu erarbeiten und einzubringen.
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21.04.2024
Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, in allen zwölf Kreisbüros und dem Kurt-Schumacher-Haus ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus werden die Berliner Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, in Ihren Bürgerbüros ebenfalls ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des deutschen Bundestags werden aufgefordert, einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen und Nachzahlungen in der Wärmeversorgung über die bestehenden Regeln hinaus gesetzlich zu verankern.
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21.08.2023
Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich für ein landeseigenes Angebot des Kurzzeitwohnens für junge, versorgungsintensive Menschen einzusetzen. Für das Angebot des „Kurzzeitwohnens“ und den Prozess zur Einführung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
- Das Angebot muss allen minderjährigen Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung sowie deren Familien niedrigschwellig und wo erforderlich (insbesondere in Krisensituationen) möglichst kurzfristig zur Verfügung stehen.
- Zur strukturierten Aufnahme des Prozesses der Einführung des Angebotes ist durch die zuständigen Verwaltungen eine differenzierte und an den Bedarfen der jungen Menschen sowie ihren Familien orientierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Das Kindeswohl, die Kinderrechte und der Kinderschutz auf der einen Seite und die Unterstützung der Angehörigen, der Zusammenhalt innerhalb der Familie und die Entlastung aufgrund dauerhafter enormer Herausforderungen für das familiäre Umfeld müssen Dreh- und Angelpunkt der Leistungsbeschreibung sein.
- Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Kurzzeitwohnen sind im Haushalt bereitzustellen – zunächst im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung des Modellprojektes, im Folgenden durch eine verstetigte Finanzierung. Die beteiligten Verwaltungen einigen sich auf eine Regelung zu der Mischfinanzierung und zu der Verteilung der finanziellen Aufwendungen untereinander.
- Die Angebote ermöglichen – je nach Bedarf des jungen Menschen und der Angehörigen – Wohnformen für eine Unterbringung ohne Familie und Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung mit (Teilen) der Familie.
- Die Unterstützung bei dauerhafter Belastungssituation ist entsprechend dem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Kurzzeitwohnens zu rücken. Dies muss (unter anderem) die Aspekte „kurzfristige Krisensituationen“, „Übergänge der Versorgungssituation (z. B. von der stationären Behandlung in die häusliche Sphäre, Wechsel von Betreuungseinrichtungen etc.)“ und „individuelle Auszeit für die Angehörigen“ umfassen.
- Kurzzeitwohnen muss jedenfalls die folgenden Angebote umfassen: tagesstrukturierende Angebote und Fördermaßnahmen (eigene Angebote und/oder Möglichkeit der Fortsetzung der bestehenden Maßnahmen), pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Förderung der Vernetzung der diversen Akteur:innen, Unterstützung und Beratung der Familien als Ganzes.
- Quantitativ ausreichendes und qualitativ bedarf- und standardgerechtes Fachpersonal ist sicherzustellen. Für das Personal müssen Möglichkeiten der Weiterbildung und des strukturierten Austausches (z. B. Supervision) gewährleistet sein. Die Teams arbeiten multiprofessionell und in enger Abstimmung zusammen. Auch der enge Austausch mit Akteur:innen außerhalb der Einrichtung des Kurzzeitwohnens (z. B. Familie, Therapeut:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen, Ärzt:innen) ist zu sichern.
- Eine Dokumentation der einzelnen Prozesse und eine Evaluation der Einzelprozesse sowie der Einrichtung im Gesamten sind sicherzustellen.
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21.08.2023
1. Die SPD bekennt sich zu der sozialdemokratischen und staatlichen Aufgabe, für eine Versorgung junger Volljähriger mit angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu sorgen und stellt sich dieser. Die Versorgung muss bedingungslos gewährleistet werden. Sofern erforderlich, müssen hier staatliche Sicherungssysteme greifen.
2. Die SPD erkennt das SGB VIII als zentrales „sozialstaatliches Auffangnetz“, um jungen Menschen im Bedarfsfall angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu gewähren. Ein Abschieben auf andere staatliche Leistungen/Leistungssysteme darf es nicht geben.
3. Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert,
a) gesetzgeberische Initiativen anzustreben, um einen subjektiv einklagbaren Anspruch junger Volljähriger, denen der Verlust von Wohnraum droht, einzuführen. Diesem Anspruch entspricht die entsprechende staatliche Verpflichtung, Wohnraum durch staatliche Instrumente zu gewährleisten. Auch diese staatliche Verpflichtung ist gesetzgeberisch zu schaffen.
b) sich für die Einrichtung staatlicher Kontingente an Wohnraum einzusetzen, der jungen Volljährigen zur Verfügung gestellt wird, wenn ihnen andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Ergänzend sind Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufzunehmen, um diese in die Pflicht zu nehmen und entsprechende Kooperationen anzustreben.
c) Unterstützend bedarf es der Einrichtung einer Jugendwohnagentur an der Jugendberufsagentur, die insbesondere sozial benachteiligte junge Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen leben, bei der Vermittlung von Wohnraum unterstützt.
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