30.09.2020
Offenbar ergeben sich in Berlin Probleme dabei, bei schwerst- und sterbenskranken Menschen den gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der „Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) zu realisieren.
Die Sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, entsprechende Probleme und deren Ursachen zu evaluieren und sich dafür einzusetzen, diese umgehend zu beseitigen. Dies umfasst auch die Aufforderung – falls zweckmäßig – gegenüber dem Bundesgesetzgeber aktiv zu werden. Hierbei sind neben den SAPV Angeboten auch die weiteren meist ehrenamtlichen Unterstützungsangebote in den Blick zu nehmen und zu prüfen, wie diese gestärkt werden können.
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30.09.2020
Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD-Bundesminister*innen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verschiebung eines Termins zur Begutachtung auf Wunsch des zu Begutachtenden (z.B. aufgrund extremer Kurzfristigkeit oder Erkrankung) nicht länger dazu führt, Fristen der Kasse zur zeitnahen Begutachtung aufzuheben. Es muss verhindert werden, dass solche Terminabsagen von Kassenseite zu einer längerfristigen Verzögerung „genutzt“ werden.
Inhaltlich könnte dies z.B. durch folgende Einfügung (vor dem letzten Satz des §18 3b SGB XI) gelöst werden: „Wird ein Begutachtungstermin auf Wunsch des/der zu Begutachtenden verschoben, beginnen die Fristen erneut.“
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30.09.2020
Gesundheit gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Aufgabe der Krankenhäuser ist die Sicherstellung dieses staatlichen Versorgungsauftrags.
Hierzu müssen Krankenhäuser
- eine auskömmliche Finanzierung erhalten,
- die eine sparsame Bewirtschaftung sicherstellt,
- gleichzeitig aber gute Qualität sowie
- gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantiert.
Dieses Spannungsfeld ist nicht einfach zu lösen.
Die Diskussion, wie eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung gelingen und Fehlanreize des Fallpauschalensystems verhindert werden können, muss durch die SPD vorangetrieben werden. Hierbei kann es nicht darum gehen, weitere Korrekturen am System vorzunehmen. Die Fehlanreize des Systems können nur durch eine Abkehr vom System erreicht werden.
Bei der Entwicklung eines Alternativsystems sollen für uns folgende Grundsätze gelten:
- Es gilt die Wettbewerbsorientierung zurückzudrängen, ohne sämtliche Wirtschaftlichkeit aufzugeben. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus Zwangsbeiträgen ihrer Mitglieder. Schon deswegen ist mit diesen Mitteln wirtschaftlich umzugehen. Dies steht jedoch nicht im Widerspruch zu bedarfsgerechten Investitionen in unserem Gesundheitswesen.
- Kein Krankenhaus ist wie das andere. Jedes Krankenhaus muss die Mittel erhalten, die zu dem spezifischen Versorgungsauftrag des Krankenhauses passen. Das Budget muss sicherstellen, dass der Versorgungsauftrag umgesetzt werden kann. Hierbei sind die Versorgungslage in der Region und besondere Patientengruppen zu berücksichtigen.
- Gesundheit gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Krankenhaussystem, dass die beste Versorgungsqualität bietet, das Personal anständig bezahlt und individuell auf die Patientinnen und Patienten eingeht, kostet Geld. Bei dieser zentralen staatlichen Aufgabe, müssen Steuermittel des Bundes eingesetzt werden.
- Lehren aus der Pandemie: Für Krankenhäuser müssen Vorhaltekosten finanziert werden, damit im Ernstfall ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.
- Krankenhäuser sind kein Ort für Profite. Das einige Krankenhausketten riesige Summen an Aktionäre ausschütten, ist nicht akzeptabel. Krankenhäuser müssen sich grundsätzlich am Gemeinwohl und nicht ökonomischen Interessen ausrichten. Wir überprüfen daher Lösungen wie Profitdeckelung und Vorgaben hinsichtlich der Trägerschaften bzw. Betriebsformen von Krankenhäusern.
- Kurzfristig ist das Fallpauschalensystem für Kinder und Jugendliche auszusetzen, um die systematische Unterfinanzierung dieser Gruppe und daraus folgenden Fehlanreizen abzustellen. Kinder und Jugendliche benötigen eine hoch individualisierte medizinische Behandlung und besondere persönliche Zuwendung durch Pflegekräfte und Ärzte. Tatsächlich decken die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) bei geringen Fallzahlen in den Krankenhäusern, wie sie in der Fläche in der Kinder- und Jugendmedizin auftreten, die Vorhaltekosten bei weitem nicht ab.
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30.09.2020
Die SPD Mitglieder im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in folgenden Punkten geändert wird:
- Die Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen zu einer Beratungspflicht umgewandelt wird
- Bei der Anmeldung auch weiterhin andere Tätigkeiten angegeben werden können
- Der sogenannte „Hurenpass“ abgeschafft wird
- Die Beratungsangebote massiv ausgebaut werden
- Ein Plan zur Bekämpfung des Menschenhandels im Zusammenhang mit der Prostitution vorgelegt wird
- Dafür soll eine Art runder Tisch mit den verschiedenen Akteuren zum Thema Sexarbeit initiiert werden, der einen Aktionsplan entwickelt und finanziell ausreichend ausgestattet wird
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30.09.2020
Ein Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht ein Satire-Video, in dem eine fiktive Großmutter als Umweltsünderin bezeichnet wird. Rechte Gruppierungen und Politiker*innen interpretieren dieses Scherz-Video bewusst fehl und leiten daraus ein abstruses Narrativ gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab, es kommt zu Drohungen und Einschüchterungsversuchen gegen den Sender und seine Journalist*innen. Rechte und Neonazis übernehmen gezielt den Diskurs und sorgen für eine künstlich aufgeblähte Debatte. Schließlich äußern sich da vermeintlich besorgte Bürger*innen, über deren Sorgen man im Geiste der Ausgewogenheit der Berichterstattung sprechen müsse. Der gezielte Shitstorm der rechten und rechtsradikalen Accounts geht auf. Auch bürgerliche Politiker*innen lassen sich vor den Karren der Rechten spannen und verbreiten die Kritik. Da der verantwortliche Sender, der WDR, das Video fast sofort nach Lautwerden der ersten Anschuldigungen von rechts löscht, kann sich auch niemand mehr ein eigenes Bild davon machen, wie harmlos der Scherz war, wie künstlich die Aufregung von den Rechten entzündet wurde.
Dieser Vorfall ist alleine beunruhigend genug, steht aber leider nur am Ende einer langen Reihe von Ereignissen, in denen der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk vor vermeintlicher “Kritik” von rechts eingeknickt ist. So wurde zum Beispiel ein FCK AFD-Aufkleber im Hintergrund einer Polizeiruf 110-Folge nachträglich retuschiert, weil Rechte und AfD-Vertreter*innen lautstark eine linke Unterwanderung des Öffentlich-Rechtlichen vermuteten. Als auf dem AfD-Bundesparteitag ein Materialkoffer von Phoenix mit “Say no to racism”-Aufklebern versehen war, bedauerte der ÖR auch dies im Nachgang – ohne zu erklären, was denn am Nein zu Rassismus so bedauerlich sei.
Die Trennung von Staat und Medien ist richtig und wichtig. Daher möchten wir auch nicht für uns beanspruchen, den Öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Vorschriften zu machen. Wir stehen aber solidarisch an der Seite aller Journalist*innen und freien Mitarbeiter*innen, die von Rechten bedroht werden, wenn sie Rückgrat zeigen; die von ihren Intendant*innen nicht bestärkt und geschützt werden; die bedroht, eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen.
Aufgabe aller Rundfunkräte (beim ZDF: Fernsehrat, beim Deutschlandradio: Hörfunkrat) der einzelnen Sendeanstalten ist es, die Interessen aller Hörer*innen und Zuschauer*innen zu vertreten – nicht nur einer lauten Gruppe von Rechten und Rechtsradikalen, die on- und offline hetzen und künstliche Empörung erzeugen.
Wir appellieren daher an alle demokratischen Mitglieder aller Rundfunkräte, sich dem Rechtsruck entgegenzustellen und darauf hinzuwirken, dass
- Richtlinien erstellt werden, nach denen Beiträge, sofern sie nach Ausstrahlung stark kritisiert werden, objektiv beurteilt werden können statt diese ungeprüft zu löschen und somit rechte Hetze vermeintlich zu legitimieren
- Beiträge nicht aus Mediatheken gelöscht werden, solange sie nicht faktisch falsch sind oder aus anderen, im Pressekodex festgelegten, Gründen dem Rundfunkauftrag nicht gerecht werden. Ausgenommen sind Beiträge, die sowieso nur für beschränkte Zeit bzw. gar nicht online zur Verfügung gestellt werden.
- die Sendeanstalten sich solidarisch mit ihren Journalist*innen und Mitarbeiter*innen, besonders den freien, verhalten und sie in öffentlichen Debatten verteidigen und stärken. Zudem muss die Sicherheit und körperliche sowie seelische Unversehrtheit aller Mitarbeitenden von den Sendeanstalten im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewährleistet werden. Hierbei sollen die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer*innenvertretungen eingebunden werden
- keine willkürliche nachträgliche Retuschierung von antifaschistischen Symbolen stattfindet
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