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Antrag 107/I/2020 Sterbehilfe

1.10.2020

Bundesminister Spahn hat das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzuweisen. Er verstößt damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einzelfallprüfung jedes Antrags anordnet. Der SPD Bundesvorstand und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, das Fehlverhalten des Bundesminister Jens Spahn weiterhin öffentlichkeitswirksam zu rügen und die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils unverzüglich in die Wege zu leiten.

 

Antrag 56/I/2020 Keine Wartezeit mehr: Kita- und Hort-Gutscheine abschaffen

1.10.2020

Die SPD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, das die Regelbetreuung von Kindern in den Berliner Kitas (bis zu 7h täglich) und Horten (bis 16.00 Uhr) in Zukunft keines Gutscheins mehr bedarf.

 

Antrag 08/I/2020 Angemessene Gedenkarbeit in der SPD

30.09.2020

Am 27. Januar 2020, dem (inter-)nationalen Gedenktag der Schoa und des 75. Jahrestages der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, veranstaltete die SPD-Bundestagsfraktion einen Diskursabend zum Thema „Künstliche Intelligenz“. Der Landesverband Berlin lud zum Neumitgliederabend im Rathaus Charlottenburg mit Michael Müller. Diese Veranstaltungen widmeten sich der historischen Bedeutung des Tages in keiner angemessenen Art und Weise und fanden parallel zu Gedenkveranstaltungen statt.

 

Auch 75 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges hat Antifaschismus nicht an Bedeutung verloren. Im Gegenteil, in Zeiten in denen „konservative Parteien“ in Thüringen mit Faschist*innen paktieren, um eine progressive Regierung zu stürzen; demokratische Politiker*innen angegriffen und sogar ermordet werden und rechtsradikale Angriffe auf jüdische Einrichtungen als „fingiert“ abgetan werden, dürfen wir uns als älteste demokratische und antifaschistische Partei nicht verstecken. Es ist unsere historische Verantwortung und unser aktuell politischer Anspruch, immer wieder auf die Gefahren eines erstarkenden Faschismus aufmerksam zu machen und seiner Opfer zu gedenken. Die Zeit des Nationalsozialismus muss zentraler Bestandteil unserer Erinnerungskultur bleiben.

 

Wir fordern deshalb:

Mindestens der 27. Januar, 8. Mai und 9. November, insbesondere aufgrund seiner Vielfältigkeit, sollen frei von Parteiveranstaltung gehalten werden, die den historischen Kontext dieser Tage nicht vorwiegend thematisieren. Auch an anderen Tagen, die in besonderer Weise mit dem nationalsozialistischen Unrecht in Verbindung stehen, sollen Veranstaltung von Parteigliederungen die Bedeutung dieser Tage angemessen thematisieren. Gedenkarbeit soll sowohl organisatorisch als auch finanziell durch den Parteivorstand unterstützt werden. Darüber hinaus appellieren wir an alle Amts- und Mandatsträger*innen sowie die SPD-Untergliederungen, sensibel mit der Wahl von Tagungs- und Veranstaltungsorten an allen Gedenktagen umzugehen

Antrag 164/I/2020 Kein Verkauf von Lebens- und Genussmitteln, wenn Heiligabend auf einen Adventsonntag fällt

30.09.2020

Alle sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sind aufgefordert sich noch in dieser Legislaturperiode dafür einzusetzen, dass zukünftig kein Verkauf von Lebens- und Genussmitteln mehr stattfindet, wenn Heiligabend auf einen Adventssonntag fällt. Hierzu bedarf es lediglich der Streichung von § 4 Abs. 1 Nr. 4 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG). Um zu erreichen, dass bereits zum nächsten Heiligabend an einem Adventssonntag am 24.12.2023, die Läden geschlossen bleiben, bedarf es einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode.

Antrag 35/I/2020 Staatliche Teilbeteiligung als Antwort auf Corona - um einen nachhaltigen Strukturwandel zu gestalten, für mehr soziale Gerechtigkeit und als Teil einer europäischen Strategie

30.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, angesichts der Situation der Unternehmen in Deutschland in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise schnell zu handeln. An großen Unternehmen, für die eine weitere Kreditgewährung nicht ausreicht und die daher um staatliche Hilfe bitten, soll der Bund Teil-Beteiligungen erwerben. Hierbei sind allerdings zuvor vereinbarte Kriterien zu befolgen und damit eine dringend benötigte Wirtschaftstransformation zu beschleunigen.

 

Der Bund und seine Sondervermögen waren 2017 bereits unmittelbar an 109 Unternehmen und mittelbar an 444 Unternehmen mit einem Anteil von mehr als 25 % und je einem Nennkapital von über 50.000 € beteiligt. Das Portfolio der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen umfasst neben börsennotierten Unternehmen wie der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG auch Flughafengesellschaften oder die Deutsche Bahn AG, bis hin zu kulturellen Einrichtungen und wissenschaftlichen Forschungsinstituten. Der Bund beansprucht schon jetzt eine „aktive Beteiligungsführung“, die Aspekte wie Geschlechtergerechtigkeit und die Qualität der Arbeitsverhältnisse, aber auch den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) beinhaltet.

 

Die Aufgaben des Bundes sollen jetzt zusätzlich umfassen:

  1. die Überlebensfähigkeit der unterstützten Unternehmen zu garantieren und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, dabei ist jedoch die Ausschüttung von Gewinnen oder Dividenden sowie die Auszahlung von Boni nicht gestattet
  2. den Erhalt von Arbeit und die Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit in Schwerpunktregionen (insbesondere von monostrukturierten Regionen)
  3. die Stärkung der Tarifbindung und den Ausbau von Flächentarifverträgen sowie die Einführung von betrieblicher Mitbestimmung, wo sie noch nicht besteht
  4. eine strukturelle Hilfe bei nachhaltiger Ausrichtung der Unternehmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Agenda 2030
  5. eine enge Verzahnung von Bund und Ländern bei Lösungsansätzen und damit die Stärkung föderaler Kompetenzen bei der regionalen Gestaltung der ökonomischen Rahmenbedingungen
  6. das Zurückdrängen von Shareholder-Value-Interessen zugunsten einer auf die Interessen der gesellschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Unternehmens- und Produktstruktur, daher darf die Entscheidungsgewalt nicht allein bei der Unternehmensgeschäftsführung liegen
  7. die Unternehmen dabei zu unterstützen, Maßnahmen zu entwickeln, die jede Diskriminierung von Arbeitnehmenden aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des sozialen Status wirksam verhindert (vergleiche AGG)