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Antrag 49/II/2023 Wickeltische in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie gesetzlich garantieren

18.08.2023

Wir fordern eine gesetzlich garantierte Einrichtung von Wickeltischen in öffentlichen Gebäuden und vor allem in der Gastronomie.

 

1. In öffentlichen Gebäuden des Landes und der Bezirke, in denen Publikumsverkehr herrscht, soll zukünftig ein für alle Geschlechter zugänglicher Wickeltisch (inkl. angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe) zur Verfügung stehen. Dies soll in einer gesetzlichen Selbstverpflichtung verbindlich geregelt sein.

 

2. In der Gastronomie soll sichergestellt sein, dass Babys zukünftig zuverlässig gewickelt werden können und Eltern dadurch beruhigt zu Gast sein können. Die Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes soll entsprechend geändert und zukünftig jene Gastronomiebetriebe in die Pflicht nehmen, die auch heute schon einer Toilettenpflicht unterliegen:

 

  • Für Gastronomiebetriebe über 50 m2 Schank- und Speiseraumgrundfläche oder mit 10 bis 249 Sitzplätzen sehen wir zukünftig mindestens einen Wickeltisch in angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe vor. Der Wickeltisch kann als platzsparender Klapptisch ausgeführt werden. Dieser Wickeltisch kann in einem sanitären Multifunktionsraum ohne Geschlechtertrennung erfüllt werden. Sollte diese Erfüllung in einem Raum mit Geschlechtertrennung stattfinden, so ist jeweils ein Wickeltisch in den Räumlichkeiten aller Geschlechter zu erfüllen. Die Investitionskosten liegen bei ca. 200-300 EUR.
  • Für Gastronomiebetriebe mit 250 Sitzplätzen oder mehr erfolgt die Festsetzung im Einzelfall, wobei die Regelungen aus 10 bis 249 Sitzplätzen nicht unterschritten werden dürfen.
  • Für Gastronomiebetriebe mit geteilter Toilettenanlage, bspw. in Einkaufszentren, in Markthallen oder in Bahnhöfen, ist die Anzahl der Einzelsitzplätze bzw. die Schank- und Speiseraumgrundfläche zu addieren.
  • Für die Erfüllung im Bestand ist eine Übergangsfrist von 1 Jahr angemessen. Für Neubauten oder für Neueröffnungen mit Sanierung der Sanitäranlagen ist eine Übergangsfrist ausgeschlossen und die gesetzliche Regelung greift sofort. Die gesetzliche Verpflichtung greift auch sofort, wenn eine Nachrüstung für die Sicherstellung der Barrierefreiheit in Bezug auf die Toilettenanlagen ansteht. Sachlich begründete Ausnahmegenehmigungen, bspw. aus feuerpolizeilichen Gründen oder aus Gründen des Denkmalschutzes, sind für 25 Jahre in die Hände der Bezirke zu legen.
  • Gastronomiebetriebe, in denen aus Gründen des Jugendschutzes oder des Nichtraucherschutzgesetzes die Anwesenheit von Säuglingen ausgeschlossen ist, sind von entsprechenden Vorschriften zu befreien.
  • Sollten die baulichen Gegebenheiten die Anbringung einer fest installierten Wickelunterlage verhindern, sind die Gastronomiebetriebe verpflichtet, eine stabile, aber mobile Wickelunterlage (Schaumstoff, Wickelbrett) und Einweg- Wickelunterlagen vorzuweisen.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, über den Landeshaushalt ein Landesförderprogramm zur Anschubfinanzierung von Wickeltischen aufzulegen.

 

Antrag 37/II/2023 Eine grüne und offene Mitte für Berlin!

18.08.2023

Im Herzen der Berliner Stadtmitte, zwischen Fernsehturm und Spree, befindet sich das 7,2 Hektar große Rathaus- und Marx-Engels-Forum. Geprägt ist diese Fläche nicht nur durch historische Gebäude wie die Marienkirche und das Rote Rathaus, sondern auch durch eine starke Bodenversiegelung und wenig Grün. In einem breiten Bürger*innendialog von 2015 bis 2021 verständigten sich die über 10.000 Teilnehmenden auf zehn Bürger*innenleitlinien, um den Ort erholsamer, bürger*innennäher und klimaresilienter zu gestalten. Ein Planungswettbewerb förderte anschließend einen passenden Entwurf für die Neugestaltung der Fläche zu Tage. Die Vorplanung ist bereits abgeschlossen, Ende 2024 soll mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Gebaut werden würde voraussichtlich bis 2030. Die Kosten des Projekts belaufen sich auf 33,9 Millionen Euro, von denen ca. 20 Millionen Euro von der GRW-Bundesförderung getragen werden. Nun droht das Projekt allerdings zu scheitern. Mit dem neuen schwarz-roten Senat verschwand die Unterstützung für das langjährige Vorhaben. Statt einer offenen Fläche, spricht sich die Berliner CDU für die Bebauung des Areals aus, um die „historische Struktur der Berliner Mitte wieder sichtbar zu machen“ (Wahlprogramm der CDU zu den Wahlen 2021 und 2023). Die SPD-Fachgruppe hat sich in den Koalitionsverhandlungen nicht mit ihrem Vorschlag durchgesetzt, das Projekt zügig umzusetzen. Taucht das Projekt nicht im Doppelhaushalt 2024/2025 auf, müsste der Planungsprozess abgebrochen werden, was möglicherweise zum Abbruch des Projekts führen würde.

 

Ein Scheitern des Projekts wäre in vielerlei Hinsicht fatal für Berlin. Der fortschreitende Klimawandel erfordert dringend Anpassungsmaßnahmen, um Hitzewellen und Starkregenereignisse abzufedern. Die geplante offene Mitte begegnet diesen beiden Herausforderungen mit zusätzlichen 160 schattenspendenden Bäumen und einer neu entsiegelten Fläche von 5000qm, auf der Regenwasser versickern kann. Welche klimatische Bedeutung das Areal hat, zeigt auch der Berliner Umweltatlas, in dem das Areal als Fläche höchster Schutzwürdigkeit ausgegeben wird. Das Projekt abzubrechen, wäre ein herber Schlag für den klimaresilienten Umbau unserer Stadt.

 

Öffentlich zugängliche Flächen bieten wichtige Begegnungsräume für alle Menschen. Damit sie gerne genutzt werden, müssen sich diese Räume ständig im Sinne der Bürger*innen weiterentwickeln. Im Entwurf sind ein Spielplatz, Flächen zur Freizeitgestaltung für Jugendliche und Erwachsene und ein neu gestalteter Rathausplatz als Forum der Demokratie geplant. So kann das Areal zu einem Ort des Austausches für alle Alters- und Interessensgruppen wachsen. Mit den Bebauungsplänen der CDU wäre dieser offene Raum bedroht, der öffentliche Zugang wäre mutmaßlich eingeschränkt.

 

Eine lebendige Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass Menschen das Gefühl haben, eingebunden zu sein in die Entscheidungsprozesse. Umso fataler ist es jedoch, wenn diese Menschen das Gefühl haben, dass ihre Beiträge und Teilnahme an Beteiligungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Es wäre aus demokratischer Sicht sehr bedenklich, wenn die über 10.000 Teilnehmenden mit ihren Ideen zur Neugestaltung des Rathaus- und Marx-Engels-Forums schließlich nicht gehört würden und ein neuer Ideenwettbewerb ohne eine solch breite Beteiligung in der Bevölkerung ausgelobt werden würde.

 

Zudem wurden bereits kostenintensive Planungsleistungen erbracht. Beim Abbruch des Projekts müssten Verträge mit den Planungsbüros gekündigt werden, was Entschädigungsklagen nach sich ziehen könnte. Somit kann im Falle des Planungsabbruchs auch von einem finanziellen Schaden ausgegangen werden.

Aus diesen Gründen fordern wir,

  • dass die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sich in den Haushaltsverhandlungen mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Finanzierung und damit der Fortbestand des Projekts gesichert werden.
  • dass die SPD Berlin sich für die Fortsetzung der Neugestaltung des Rathaus- und Marx-Engels-Forums im Sinne einer klimaresilienten und bürger*innennahen Stadtmitte stark macht und dabei eine Bebauung der Fläche entschieden ablehnt.

 

Antrag 90/II/2023 Demokratie schützen - Finanzierung für politische Bildung und Teilhabe sichern!

18.08.2023

Politische Bildung ist unverzichtbar für eine wehrhafte und beständige Demokratie. Gleiches gilt für politische Teilhabe, die auch immer mehr im Internet stattfindet. In Zeiten in denen Rechtsextremist*innen und Rechtspopulist*innen steigende Zustimmungswerte verzeichnen, ist die Förderung und Sicherung von Institutionen und Beratungsstellen, die sich für Demokratie, politische Bildung und Schutz angefeindeter Menschen einsetzen, elementar.

 

Dennoch zeigt der Haushaltsentwurf der Bundesregierung massive Einsparungen in diesem Bereich. So soll beispielsweise Hate Aid, eine Beratungsstelle, die sich dem Kampf gegen Hass im Netz verschrieben hat, keine Finanzierung mehr zugutekommen. Hate Aid unterstützt Betroffene von Gewalt im Netz, sowohl durch Beratung als auch bei der Rechtsdurchsetzung. Hass im Netz hat verschiedene Ausdrucksformen und zeigt sich beispielsweise durch Abwertungen, Angriffe oder Aufrufe zu Hass und Gewalt. Die Teilnahme an – auch insbesondere an politischen – Diskursräumen im Internet wird für Betroffene somit unmöglich.

 

Bisher war an der Finanzierung der Organisation maßgeblich das Bundesministerium für Justiz beteiligt. Im aktuellen Haushaltsentwurf ist nach Ablauf der aktuellen Finanzierung für das Jahr 2023 keine weitere Unterstützung der Organisation von öffentlicher Seite aus vorgesehen, obwohl der Koalitionsvertrag der Regierung ausdrücklich den Ausbau zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen vorsieht und der Kampf gegen Hass im Netz als Priorität angesehen wird. Aufgrund dieser Situation müssen wir unsere Beschlusslage gegen Hate Speech bekräftigen.

Aber auch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist von den Sparplänen betroffen. Der bpb kommt als Bundesanstalt in der politischen Bildungslandschafts Deutschland eine zentrale Position zu, um ihren staatlichen Auftrag nach “das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen[n] Mitarbeit zu stärken”. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die bpb 20 Millionen Euro gekürzt werden, was fatale Auswirkungen auf die Arbeit und Angebote der bpb hätte. Auch dies würde gegen den Koalitionsvertrag verstoßen, in dem sogar eine Erhöhung der Mittel der bpb festgeschrieben wurde.

Der Schutz und die Stärkung der Demokratie und demokratischer Werte darf nicht Sparplänen untergeordnet werden. Wir fordern daher insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf

  • die Fortführung der Finanzierung von Hate Aid und allen anderen von den Streichungen betroffenen Organisationen gegen Hate Speech zu sichern, mind. in der Höhe der bisherigen Förderungssumme und gemäß unseren Beschlüssen weitere Maßnahmen gegen Hass im Netz einzuleiten
  • die Sicherstellung der Finanzierung der bpb in mind. der aktuellen Förderung
  • die generelle langfristige Sicherstellung der Finanzierung von Organisationen und Institutionen, die im Bereich der politischen Bildung und Teilhabe arbeiten, wie es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist

Antrag 147/I/2023 Beschleunigung des Straßenbahnverkehrs – Optimierung bestehender Systeme

27.04.2023

Die SPD-Pankow setzt sich auf Bezirks- und Landesebene dafür ein, der SPD-Landesverband Berlin setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass

  • die Berliner Verkehrsverwaltung umgehend dafür sorgt, dass die Ampelschaltungen der Straßenbahn absolute Vorfahrt gewähren.
  • das Liniennetz der Straßenbahn durch Einbau zusätzlicher Abbiegemöglichkeiten zur Ermöglichung neuer Linienführungen ergänzt wird.

 

Antrag 146/I/2023 Verkehrswende in Berlin – Schienen-Kapazität der Stadtbahn ausbauen!

27.04.2023

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks- und Landesebene wer­den aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Unterstützung der Verkehrswende in und um Berlin die Kapazität der Gleisanla­gen auf der Berliner Stadtbahn deutlich ausgebaut wird. Ziel muss sein, die Beförderungskapazität auf der Stadtbahn für den Regional und Fernverkehr bis 2030 um mindestens 30% zu erhö­hen.