Antrag 49/II/2023 Wickeltische in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie gesetzlich garantieren

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern eine gesetzlich garantierte Einrichtung von Wickeltischen in öffentlichen Gebäuden und vor allem in der Gastronomie.

 

1. In öffentlichen Gebäuden des Landes und der Bezirke, in denen Publikumsverkehr herrscht, soll zukünftig ein für alle Geschlechter zugänglicher Wickeltisch (inkl. angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe) zur Verfügung stehen. Dies soll in einer gesetzlichen Selbstverpflichtung verbindlich geregelt sein.

 

2. In der Gastronomie soll sichergestellt sein, dass Babys zukünftig zuverlässig gewickelt werden können und Eltern dadurch beruhigt zu Gast sein können. Die Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes soll entsprechend geändert und zukünftig jene Gastronomiebetriebe in die Pflicht nehmen, die auch heute schon einer Toilettenpflicht unterliegen:

 

  • Für Gastronomiebetriebe über 50 m2 Schank- und Speiseraumgrundfläche oder mit 10 bis 249 Sitzplätzen sehen wir zukünftig mindestens einen Wickeltisch in angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe vor. Der Wickeltisch kann als platzsparender Klapptisch ausgeführt werden. Dieser Wickeltisch kann in einem sanitären Multifunktionsraum ohne Geschlechtertrennung erfüllt werden. Sollte diese Erfüllung in einem Raum mit Geschlechtertrennung stattfinden, so ist jeweils ein Wickeltisch in den Räumlichkeiten aller Geschlechter zu erfüllen. Die Investitionskosten liegen bei ca. 200-300 EUR.
  • Für Gastronomiebetriebe mit 250 Sitzplätzen oder mehr erfolgt die Festsetzung im Einzelfall, wobei die Regelungen aus 10 bis 249 Sitzplätzen nicht unterschritten werden dürfen.
  • Für Gastronomiebetriebe mit geteilter Toilettenanlage, bspw. in Einkaufszentren, in Markthallen oder in Bahnhöfen, ist die Anzahl der Einzelsitzplätze bzw. die Schank- und Speiseraumgrundfläche zu addieren.
  • Für die Erfüllung im Bestand ist eine Übergangsfrist von 1 Jahr angemessen. Für Neubauten oder für Neueröffnungen mit Sanierung der Sanitäranlagen ist eine Übergangsfrist ausgeschlossen und die gesetzliche Regelung greift sofort. Die gesetzliche Verpflichtung greift auch sofort, wenn eine Nachrüstung für die Sicherstellung der Barrierefreiheit in Bezug auf die Toilettenanlagen ansteht. Sachlich begründete Ausnahmegenehmigungen, bspw. aus feuerpolizeilichen Gründen oder aus Gründen des Denkmalschutzes, sind für 25 Jahre in die Hände der Bezirke zu legen.
  • Gastronomiebetriebe, in denen aus Gründen des Jugendschutzes oder des Nichtraucherschutzgesetzes die Anwesenheit von Säuglingen ausgeschlossen ist, sind von entsprechenden Vorschriften zu befreien.
  • Sollten die baulichen Gegebenheiten die Anbringung einer fest installierten Wickelunterlage verhindern, sind die Gastronomiebetriebe verpflichtet, eine stabile, aber mobile Wickelunterlage (Schaumstoff, Wickelbrett) und Einweg- Wickelunterlagen vorzuweisen.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, über den Landeshaushalt ein Landesförderprogramm zur Anschubfinanzierung von Wickeltischen aufzulegen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Ergänzung: Der BPT möge beschließen

Wir fordern eine gesetzlich garantierte Einrichtung von Wickeltischen in öffentlichen Gebäuden und vor allem in der Gastronomie.

 

1. In öffentlichen Gebäuden des Landes und der Bezirke, in denen Publikumsverkehr herrscht, soll zukünftig ein für alle Geschlechter zugänglicher Wickeltisch (inkl. angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe) zur Verfügung stehen. Dies soll in einer gesetzlichen Selbstverpflichtung verbindlich geregelt sein.

2. In der Gastronomie soll sichergestellt sein, dass Babys zukünftig zuverlässig gewickelt werden können und Eltern dadurch beruhigt zu Gast sein können. Die Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes soll entsprechend geändert und zukünftig jene Gastronomiebetriebe in die Pflicht nehmen, die auch heute schon einer Toilettenpflicht unterliegen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Ergänzung: Der BPT möge beschließen

Wir fordern eine gesetzlich garantierte Einrichtung von Wickeltischen in öffentlichen Gebäuden und vor allem in der Gastronomie.

 

1. In öffentlichen Gebäuden des Landes und der Bezirke, in denen Publikumsverkehr herrscht, soll zukünftig ein für alle Geschlechter zugänglicher Wickeltisch (inkl. angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe) zur Verfügung stehen. Dies soll in einer gesetzlichen Selbstverpflichtung verbindlich geregelt sein.

2. In der Gastronomie soll sichergestellt sein, dass Babys zukünftig zuverlässig gewickelt werden können und Eltern dadurch beruhigt zu Gast sein können. Die Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes soll entsprechend geändert und zukünftig jene Gastronomiebetriebe in die Pflicht nehmen, die auch heute schon einer Toilettenpflicht unterliegen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: