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Antrag 98/I/2024 Für eine gerechte Zukunft: Stoppt die Horror-Briefe vom Jobcenter zum 18. Geburtstag!

21.04.2024

Im Rahmen der Bürger*innengeldreform wurde festgelegt, dass nur Kinder, die zum 18. Geburtstag ein Vermögen von mehr als 15.000€ vorweisen können, für zu Unrecht gezahlter Leistungen ihrer Eltern in Haftung genommen werden dürfen. Wer jetzt am 18. Geburtstag weniger als 15.000 Euro auf dem Konto hat, kann eine Befreiung von den durch die Eltern verursachten Schulden beantragen. Dies ist jedoch nicht für Betroffene vor der Gesetzesänderung möglich – diese bleiben auf ihren Schulden sitzen. Dies ist zumindest ein kleiner Fortschritt. Denn beispielsweise eine kurzfristig ausgeübte Beschäftigung der Eltern führt oftmals ungewollt zu Beitragsüberzahlungen. Dennoch sehen wir weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um junge Erwachsene vor belastenden Forderungen des Jobcenters zu schützen. Insbesondere die Praxis, junge Menschen zum 18. Geburtstag mit für sie nicht nachvollziehbaren Forderungen zu konfrontieren, lehnen wir ab. Denn als sozialistischer Verband sind wir gegen jede Form von Diskriminierung.

 

Der Eintritt in die Volljährigkeit kann grundsätzlich ein herausfordernder Lebensabschnitt sein. Der Staat sollte junge Menschen dabei unterstützen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie in diesem bedeutsamen Moment mit JobCenter-Briefen über vierstellige Rückforderungsaufforderungen zu konfrontieren, die aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern entstanden sind, ist nicht nur unfair, sondern auch erniedrigend. Es stellt eine enorme psychische Belastung dar und macht sie rechtlich zu Schuldner*innen. Dies provoziert Armut und Ausgrenzung und erschwert ihnen den Start ins Erwachsenenleben und verstärkt die Stigmatisierung und Diskriminierung von Familien in prekären Lebenslagen. Unsere Gesellschaft muss junge Erwachsene unterstützen, anstatt sie für Umstände verantwortlich zu machen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.

 

Seit dem Bürgergeld-Gesetz können junge Menschen nun eine Beschränkung der Minderjährigenhaftung bei einem Eigenvermögen von unter 15.000 € beantragen. Die Korrespondenz klärt allerdings nicht klar verständlich über die mögliche Beschränkung der Minderjährigenhaftung auf. Weiterhin bedarf dies das proaktive Ausfüllen eines Formulars und ändert nichts an das vorerst entstandene rechtliche Schuldner*innenverhältnis.

 

Daher fordern wir die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf:

  • Die grundsätzliche Abschaffung des Prinzips der Minderjährigenhaftung, das heißt, junge Erwachsene dürfen nicht mehr für die Schulden ihrer Bedarfsgemeinschaft verantwortlich gemacht werden, die während ihrer Kindheit entstanden.
  • Im ersten Schritt aber muss die Pflicht der proaktiven Beantragung der Minderjährigenhaftung entfallen. Vor Ausstellung einer Rückzahlungsforderung soll eine verständliche Erklärung über die rechte des jungen Erwachsenen erfolgen und lediglich das aktuelle Vermögen erfragt werden.
  • Die Regelungen zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung im Rahmen des Bürgergeldes müssen sofort rückwirkend anwendbar werden, um auch jenen jungen Erwachsenen zu unterstützen, die in der aktuellen Gesetzgebung ausgegrenzt werden. Behörden müssten dies aktiv ohne Beantragung umsetzen.

 

Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.

Antrag 140/I/2024 Lehren aus der Krankenhausbewegung - Neuanfang in der medizinischen Versorgung gemeinwohlorientiert gestalten

21.04.2024

Das Gesundheitswesen zeigt, was passiert, wenn Bereiche der Daseinsvorsorge kapitalistischer Ausbeutung unterworfen werden. Nicht erst seit der Coronapandemie stehen alle Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens und Patient*innen unter dem enormen Druck der finanziellen Grundsätze des Gesundheitswesens, welches Profitmaximierung über menschliches Wohlergehen stellt. Die geplante Pflegereform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält weiterhin an den kapitalistischen Grundsätzen des jetzigen Systems fest und kann uns deshalb nicht zufriedenstellen.

 

Hinzu kommt die Krankenhausbewegung, die gerade von uns als Arbeiter*innenpartei unterstützt werden muss. Hierbei geht es unter anderem um bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne sowohl für medizinisches Personal, als auch für andere Angestellte im Gesundheitswesen (Reinigungskräfte, Essensversorger*innen, Laborant*innen, etc) und zuletzt auch in Studium und Ausbildung. Die Folgen der Überlastung der im Gesundheitswesen Beschäftigten und des Gesundheitssystems sind spätestens seit dem „Schwarzbuch Krankenhaus“, ein kollektives Netzwerk, das Erfahrungsberichte aus dem Arbeitsalltag im Gesundheitssystem sammelt, die zumeist erschreckend negativ ausfallen, für jeden nachlesbar und unterstreichen die Dringlichkeit von Veränderung.

 

Da das Ziel eines nicht-profitorientierten Gesundheitssystems jedoch noch in der Ferne liegt, müssen wir Lösungen für die aktuell konkreten Probleme des medizinischen Personals erarbeiten und uns auch in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften für flächendeckende Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen einsetzen.

 

Auch Ärzt*innen haben ein Recht auf eine Work-Life-Balance!

Unbezahlte Überstunden, unfaire, auf ein oder wenige Jahre befristete Verträge und die daraus resultierende nicht existente Work-Life-Balance sind längst der Normfall für Ärzt*innen außerhalb von Leitungspositionen. Dazu kommt: Wer nicht täglich länger bleibt hat weniger Chancen auf beruflichen Aufstieg.

 

Durch Regelungen wie das Opt-Out, mit dem es möglich ist, die wöchentliche Arbeitszeit von Ärzt*innen auf 60h/Woche zu erhöhen, wird der Beruf zur Belastung. Offiziell ist das Unterschreiben dieses Vertrages freiwillig, doch viele Arbeitgeber*innen drängen dazu. Dadurch wird sowohl die Gesundheit der Patient*innen durch verringerte Konzentrationsfähigkeit der Ärzt*innen, als auch die Gesundheit der Ärzt*innen selbst aufs Spiel gesetzt. Der Streik im letzten Jahr hat zu einer Tarifeinigung zwischen Marburger Bund (der größten Ärzt*innengewerkschaft) und der Charité geführt. Dabei gab es zumindest Teilerfolge bspw. wurden die sogenannten Kombidienste verboten – eine Kombination aus normalem Dienst, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.

 

Auch wenn es mittlerweile mehr Regelungen gibt, berichten Mediziner*innen, dass sich einige Kliniken noch nicht einmal an die jetzt schon eher dürftigen Regeln halten und selbst die ordentliche Dokumentation der Arbeitszeiten verhindern. Regeln müssen durchgesetzt werden! Dafür braucht es regelmäßige, qualitativ hochwertige Kontrollen, auch und gerade bzgl. einer richtigen Dokumentation der realen Arbeitszeiten.

 

Der Trend geht verstärkt zu mehr Leistung in immer weniger Zeit, die Patient*innendichte nimmt zu, die Anzahl der Ärzt*innen ab und die Dienste selbst werden immer arbeitsintensiver. Für die mentale und physische Gesundheit ist es jedoch unerlässlich, richtige Ruhezeiten zu haben. In vielen Gesundheitszentren ist es bei den aktuellen Zuständen und dem hohen Patien*innenaufkommen aber schlichtweg nicht möglich, einfach mal Pause zu machen oder die (wenn überhaupt geregelten) Pausenzeiten einzuhalten. Durch die profitorientierte Denkweise leiden viele Beschäftigte im Gesundheitssektor an Burn-Out und Überlastungssymptomen und müssen ihren Job aufgeben – Ein Verlust, den man sich angesichts des Fachkräftemangels und der Überlastung der Gesundheitssysteme nicht leisten kann. Ärzt*innen haben zudem ein 50% höheres Risiko, an Suizid zu versterben. Bei Ärztinnen ist dieses Risiko verglichen mit der weiblichen Allgemeinbevölkerung sogar vervierfacht. Auch andere psychische Erkrankungen, wie bspw. Suchterkrankungen, Burnout und Überlastungsreaktionen sind im medizinischen Sektor häufiger als anderswo. Hier muss präventiv mit Angeboten entgegengewirkt werden und auch hier würde eine regelmäßige Auszeit vom Beruf helfen.

 

Daher fordern wir:

  • Eine gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Opt-Out-Regel bzw. Regelungen, die nicht gültige Mehrarbeit möglich machen
  • Eine Pflicht der Erbringung von Arbeitszeitnachweisen von Ärzt*innen durch die Kliniken und eine geregelte Kontrolle dieser
  • Ein Ausbau der Gesundheitsprogramme für alle Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen, die aktiv die körperliche und mentale Gesundheit fördern und so verhindern, dass Menschen an ihrem Arbeitsplatz kaputt gehen
  • Die Einführung einer Arbeitsgruppe beim Zoll, die ihren Fokus auf die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsrecht im Krankenhaus legt
  • Die Anpassung des § 118 BetrVG muss vorgenommen werden

 

Die Sonderstellung kirchlicher Träger*innen beenden!

Im Kampf für mehr Tarifbindung und bessere Konditionen für Arbeitnehmer*innen in den Tarifverträgen stellen sich kirchliche Träger*innen wie die Diakonie oder die Caritas oft quer. Das Staatskirchenrecht sichert kirchlichen Institutionen und Träger*innen eine Sonderrolle zu. Hierbei darf der Staat in bestimmte Bereiche kirchlicher Selbstbestimmung – wie z.B. das Arbeits- und Dienstrecht, die Regelung über Mitgliedschaften oder die Ordnung der Finanzen – nicht eingreifen. Das führt dazu, dass Menschen durch Dienstvorschriften diskriminiert oder durch schlechte Konditionen gegenüber Mitarbeitenden in anderen Bereichen der Pflege schlechter gestellt werden. In Zeiten des Fachkräftemangels und bei einem Flickenteppich aus Arbeitgeber*innen und Arbeitgeber*innenverbänden kann diese Sonderstellung der Kirchen nicht hingenommen werden.

 

Wir fordern:

  • die Anpassung von Art. 140 GG dahingehend, dass kirchliches Recht nicht vor staatlichem stehen darf
  • eine Überarbeitung und Neuformulierung des Staatskirchenrechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechte von Arbeitnehmer*innen, die für kirchliche Träger*innen arbeiten.
  • die Veränderung der Tariftreueregelung in der ambulanten und vollstationären Pflege dahingehend, dass die regional üblichen Entgeltniveaus abgeschafft werden, die AVR Diakonie und Caritas nicht als relevanter Tarifvertrag geführt wird und der Tarifvertrag öffentlicher Dienst immer angeboten werden muss
  • Außerdem bekräftigen wir unsere Forderung, dass Gesundheit zur öffentlichen Daseinsvorsorge und in öffentliche Hand gehört.

 

Antrag 109/I/2024 Für mehr Diversität in Post-Conflict Settings - Verpflichtende Beteiligung von FINTA in Friedensprozessen

21.04.2024

Die Notwendigkeit einer feministischen Außenpolitik, die die menschliche Sicherheit in den Fokus stellt, hat angesichts der zahlreichen Krisen kein Stück ihrer Bedeutung verloren. Um menschliche Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten, braucht es die Beteiligung aller marginalisierten und systematisch benachteiligten Gruppen an Friedensprozessen.

 

Es wurde bereits bewiesen, dass die Beteiligung von Frauen in Friedensprozessen zu besserem Regierungshandeln (“Governance”) und nachhaltigerem Frieden führt. Auch forderten die Vereinten Nationen mit der Sicherheitsratsresolution 1325 bereits im Jahr 2000 die Einbeziehung von Frauen in die Prävention, das Management und die Konfliktlösung. Diese Resolution verpflichtet Staaten dazu, Frauen und ihre Perspektiven in alle Bereiche des Friedensprozesses einzubeziehen und dabei ihre besonderen Erfahrungen in Konflikten anzuerkennen. Über 20 Jahre nach dieser bedeutenden Resolution sind Frauen immer noch wenig und unterproportional an Friedensprozessen beteiligt. FINTA, also Frauen, Inter-, Nichtbinäre*, Trans- und Agender-Personen, sowie andere marginalisierte Gruppen erhalten bisher wenig bis gar keine besondere Aufmerksamkeit in politischen Entscheidungsgremien. Dies führt dazu, dass deren wichtige Sichtweisen und besondere Herausforderungen meist nicht am Verhandlungstisch diskutiert werden. Durch diese fehlenden Perspektiven kann umfassende menschliche Sicherheit nicht erreicht werden.

 

Häufig sind es insbesondere weiblich sozialisierte Menschen, die in Gemeinschaften eine proaktive soziale Rolle einnehmen: Auch wenn wir eine solche traditionelle Rollenaufteilung bekämpfen und eine gleichberechtigte Aufteilung, unabhängig von Geschlechtern anstreben, kümmern sich besonders in patriarchalen Gesellschaften kümmern noch zumeist Frauen um Kinder und andere Familien- und Gesellschaftsmitglieder. Durch häufig vorkommende Interaktionen mit anderen marginalisierten Gruppen sowie aufgrund ihrer eigenen Betroffenheit von systematischer Diskriminierung sind FINTA häufig die Herausforderungen und Schwierigkeiten marginalisierter Gruppen und Individuen bekannt. Dadurch, dass die Gruppe FINTA für Diskriminierungen eher sensibilisiert ist, sollten FINTA auch als Mediator*innen eingesetzt werden.

 

Durch die Beteiligung von FINTA Personen an Entscheidungsgremien wie Friedensverhandlungen kann also besser gewährleistet werden, dass die Perspektiven und Situationen marginalisierter Gruppen mitgedacht werden. Hierbei muss beachtet werden, dass es nicht ausreicht, eine Gruppe Frauen als Repräsentantinnen von FINTA einzuladen. Vielmehr braucht es die Beteiligung von FINTA möglichst in ALLEN am Friedensprozess beteiligten Gruppen und Parteien. Denn FINTA sind keine homogene Gruppe, die durch eine einzige Delegation an Frauen ausreichend repräsentiert ist. Die kann vielleicht durch folgendes Bild verdeutlicht werden: Cis-Männer sind in der Regel in allen an Verhandlungen beteiligten Parteien zu finden. Frauen werden oftmals scheinbar nur pro forma als eine zusätzliche Gruppe oder Partei eingeladen und nicht gleichwertig in die Prozesse eingebunden. Kaum jemand würde auf die Idee kommen, von Cis-Männern zu verlangen, nur in einer Gruppe vertreten zu sein, da damit ja “deren Perspektive bereits abgedeckt” sei.

 

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft und damit auch mehr FINTA-Personen in Friedensprozessen zu länger anhaltendem Frieden führt. Die Beteiligung von unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Gruppen ist wichtig, da diese als Repräsentant*innen und Vermittler*innen von marginalisierten Gruppen in der Bevölkerung dienen kann. Werden nämlich FINTA nur als Teil politischer Delegationen in Friedensverhandlungen einbezogen, besteht die Gefahr, dass wichtige Perspektiven fehlen. Denn FINTA in politischen Delegationen sind meist hochrangige Politiker*innen oder international bekannte und häufig gut ausgebildete Personen, die nicht immer mit FINTA aus der lokalen Bevölkerung gleichgesetzt werden können. Auch hier besteht also die Gefahr, nicht ausreichend die Diversität und Vielseitigkeit der FINTA abzubilden, was zu einer Reduktion an menschlicher Sicherheit aufgrund fehlender Perspektiven führen kann.

 

Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, in allen Projekten, an denen sie beteiligt ist durch Friedens- oder Militärmissionen oder durch Entwicklungszusammenarbeit, alles in ihrer Möglichkeit zu tun, um folgendes sicherzustellen:

  • die Beteiligung von FINTA an Friedensprozessen (langfristig auch von allen anderen marginalisierten Gruppen) mit einer Quote von mind. 50%, möglichst in allen beteiligten Parteien.
  • die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere von Organisationen, die sich für die Rechte marginalisierter Gruppen einsetzen.
  • dass die Gruppe an Mediator*innen in jedem Friedensprozess mindestens eine FINTA umfasst. Sollte es nur eine/n Mediator*in geben und aus Sicht der Organisator*innen keine FINTA infrage kommen, muss dies schlüssig und öffentlich begründet werden. Zudem sollte mit der Gesamtanzahl an Mediator*innen auch die Anzahl an FINTA als Mediator*innen steigen.
  • Dieerpflichtenden Beratungsterminen mit unterschiedlichen lokalen Organisationen, die FINTA und marginalisierte Gruppen repräsentieren, um möglicher Homogenität, die durch die Quote entstehen könnte, vorzubeugen

 

Antrag 108/I/2024 Unterstützung des gemeinsamen Briefes der Young Avoda, Young Meretz und Jusos: Friedensorientierte Politik, jetzt!

21.04.2024

Wir unterstützen nachdrücklich den gemeinsamen Appell unserer israelischen Partner*innen von Young Avoda und Young Meretz, den Jugendorganisationen unserer israelischen Schwesterparteien, und Jusos an die SPD-Bundestagsfraktion vom 19. März 2024. Die Abgeordneten mögen sich für eine Politik einsetzen, die sich auf eine politische Lösung und Frieden in Israel und Palästina konzentriert. Hierbei muss weiterhin sowohl der unbedingte Schutz des Staates Israel als auch das Leben und die Sicherheit von Israelis und Palästinenser*innen im Mittelpunkt stehen.

 

Unsere israelischen Partner*innen betonen: Eine feministische sicherheits- und friedensorientierte Politik setzt voraus, dass nicht nur israelische, sondern auch palästinensische Perspektiven, Bedürfnisse und Interessen gleichberechtigt anerkannt werden. Die Zwei-Staaten-Lösung muss das oberste Ziel bleiben, nur so können Israelis und Palästinenser*innen in Zukunft in Sicherheit und Würde leben. Sie ist sowohl für die Sicherheit Israels und den Schutz jüdischen Lebens im Nahen Osten als auch das Leben der Palästinenser*innen von zentraler Bedeutung. Denn die Sicherheit Israels kann nicht ohne die Sicherheit der Palästinenser*innen gedacht werden und umgekehrt. Sie bedingen einander und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

 

Klar ist aber auch: Mit der Hamas als Terrororganisation wird eine solche friedliche Lösung nicht zu erreichen sein. Kurzfristig muss der Fokus auf der sofortigen Freilassung aller israelischen Geiseln liegen. Bring them home now!

 

Gleichzeitig muss internationaler Druck auf die rechte israelische Regierung ausgeübt werden, Hilfslieferungen nach Gaza zu ermöglichen und eine politische Lösung zu suchen und zu finden.

 

Als sozialdemokratische Regierungspartei bleibt die SPD bislang hinter ihrer Verantwortung gegenüber unseren israelischen Genoss*innen zurück. Die Abgeordneten müssen sich lauter für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit für Israelis und Palästinenser*innen stark machen. Solidarität mit unseren progressiven Partner*innen in Israel und Palästina darf kein Lippenbekenntnis bleiben.

 

Wir fordern:

  • eine friedensorientierte, feministische Nahost-Politik in Solidarität mit progressiven Kräften in Israel und Palästina

 

Antrag 143/I/2024 Ich weiß, was ich tu‘ – und krieg es auch bezahlt: Gleichberechtigte Vorsorge zur sexuellen Gesundheit sicherstellen

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert alle nötigen Gesetze und Verordnungen so anzupassen, dass anlasslose Tests, die zur Vorsorge gegen die Übertragung und die Erkennung von sexuell übertragbaren Infektionen dienen, einmal alle drei Monate, grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen werden.

Einschränkungen, insb. aufgrund von Alter, Genderidentität, körperlichen Merkmalen, sexueller Identität oder sexuellen Praktiken, entfallen.