Im Rahmen der Bürger*innengeldreform wurde festgelegt, dass nur Kinder, die zum 18. Geburtstag ein Vermögen von mehr als 15.000€ vorweisen können, für zu Unrecht gezahlter Leistungen ihrer Eltern in Haftung genommen werden dürfen. Wer jetzt am 18. Geburtstag weniger als 15.000 Euro auf dem Konto hat, kann eine Befreiung von den durch die Eltern verursachten Schulden beantragen. Dies ist jedoch nicht für Betroffene vor der Gesetzesänderung möglich – diese bleiben auf ihren Schulden sitzen. Dies ist zumindest ein kleiner Fortschritt. Denn beispielsweise eine kurzfristig ausgeübte Beschäftigung der Eltern führt oftmals ungewollt zu Beitragsüberzahlungen. Dennoch sehen wir weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um junge Erwachsene vor belastenden Forderungen des Jobcenters zu schützen. Insbesondere die Praxis, junge Menschen zum 18. Geburtstag mit für sie nicht nachvollziehbaren Forderungen zu konfrontieren, lehnen wir ab. Denn als sozialistischer Verband sind wir gegen jede Form von Diskriminierung.
Der Eintritt in die Volljährigkeit kann grundsätzlich ein herausfordernder Lebensabschnitt sein. Der Staat sollte junge Menschen dabei unterstützen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie in diesem bedeutsamen Moment mit JobCenter-Briefen über vierstellige Rückforderungsaufforderungen zu konfrontieren, die aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern entstanden sind, ist nicht nur unfair, sondern auch erniedrigend. Es stellt eine enorme psychische Belastung dar und macht sie rechtlich zu Schuldner*innen. Dies provoziert Armut und Ausgrenzung und erschwert ihnen den Start ins Erwachsenenleben und verstärkt die Stigmatisierung und Diskriminierung von Familien in prekären Lebenslagen. Unsere Gesellschaft muss junge Erwachsene unterstützen, anstatt sie für Umstände verantwortlich zu machen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Seit dem Bürgergeld-Gesetz können junge Menschen nun eine Beschränkung der Minderjährigenhaftung bei einem Eigenvermögen von unter 15.000 € beantragen. Die Korrespondenz klärt allerdings nicht klar verständlich über die mögliche Beschränkung der Minderjährigenhaftung auf. Weiterhin bedarf dies das proaktive Ausfüllen eines Formulars und ändert nichts an das vorerst entstandene rechtliche Schuldner*innenverhältnis.
Daher fordern wir die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf:
- Die grundsätzliche Abschaffung des Prinzips der Minderjährigenhaftung, das heißt, junge Erwachsene dürfen nicht mehr für die Schulden ihrer Bedarfsgemeinschaft verantwortlich gemacht werden, die während ihrer Kindheit entstanden.
- Im ersten Schritt aber muss die Pflicht der proaktiven Beantragung der Minderjährigenhaftung entfallen. Vor Ausstellung einer Rückzahlungsforderung soll eine verständliche Erklärung über die rechte des jungen Erwachsenen erfolgen und lediglich das aktuelle Vermögen erfragt werden.
- Die Regelungen zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung im Rahmen des Bürgergeldes müssen sofort rückwirkend anwendbar werden, um auch jenen jungen Erwachsenen zu unterstützen, die in der aktuellen Gesetzgebung ausgegrenzt werden. Behörden müssten dies aktiv ohne Beantragung umsetzen.
Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.
Im Rahmen der Bürger*innengeldreform wurde festgelegt, dass nur Kinder, die zum 18. Geburtstag ein Vermögen von mehr als 15.000€ vorweisen können, für zu Unrecht gezahlter Leistungen ihrer Eltern in Haftung genommen werden dürfen. Wer jetzt am 18. Geburtstag weniger als 15.000 Euro auf dem Konto hat, kann eine Befreiung von den durch die Eltern verursachten Schulden beantragen. Dies ist jedoch nicht für Betroffene vor der Gesetzesänderung möglich – diese bleiben auf ihren Schulden sitzen. Dies ist zumindest ein kleiner Fortschritt. Denn beispielsweise eine kurzfristig ausgeübte Beschäftigung der Eltern führt oftmals ungewollt zu Beitragsüberzahlungen. Dennoch sehen wir weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um junge Erwachsene vor belastenden Forderungen des Jobcenters zu schützen. Insbesondere die Praxis, junge Menschen zum 18. Geburtstag mit für sie nicht nachvollziehbaren Forderungen zu konfrontieren, lehnen wir ab. Denn als sozialistischer Verband sind wir gegen jede Form von Diskriminierung.
Der Eintritt in die Volljährigkeit kann grundsätzlich ein herausfordernder Lebensabschnitt sein. Der Staat sollte junge Menschen dabei unterstützen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie in diesem bedeutsamen Moment mit JobCenter-Briefen über vierstellige Rückforderungsaufforderungen zu konfrontieren, die aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern entstanden sind, ist nicht nur unfair, sondern auch erniedrigend. Es stellt eine enorme psychische Belastung dar und macht sie rechtlich zu Schuldner*innen. Dies provoziert Armut und Ausgrenzung und erschwert ihnen den Start ins Erwachsenenleben und verstärkt die Stigmatisierung und Diskriminierung von Familien in prekären Lebenslagen. Unsere Gesellschaft muss junge Erwachsene unterstützen, anstatt sie für Umstände verantwortlich zu machen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
Seit dem Bürgergeld-Gesetz können junge Menschen nun eine Beschränkung der Minderjährigenhaftung bei einem Eigenvermögen von unter 15.000 € beantragen. Die Korrespondenz klärt allerdings nicht klar verständlich über die mögliche Beschränkung der Minderjährigenhaftung auf. Weiterhin bedarf dies das proaktive Ausfüllen eines Formulars und ändert nichts an das vorerst entstandene rechtliche Schuldner*innenverhältnis.
Daher fordern wir die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf:
- Die grundsätzliche Abschaffung des Prinzips der Minderjährigenhaftung, das heißt, junge Erwachsene dürfen nicht mehr für die Schulden ihrer Bedarfsgemeinschaft verantwortlich gemacht werden, die während ihrer Kindheit entstanden.
- Im ersten Schritt aber muss die Pflicht der proaktiven Beantragung der Minderjährigenhaftung entfallen. Vor Ausstellung einer Rückzahlungsforderung soll eine verständliche Erklärung über die rechte des jungen Erwachsenen erfolgen und lediglich das aktuelle Vermögen erfragt werden.
- Die Regelungen zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung im Rahmen des Bürgergeldes müssen sofort rückwirkend anwendbar werden, um auch jenen jungen Erwachsenen zu unterstützen, die in der aktuellen Gesetzgebung ausgegrenzt werden. Behörden müssten dies aktiv ohne Beantragung umsetzen.
Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.