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Antrag 64/II/2022 Bessere Anerkennung von lehramtsbezogenen Abschlüssen aus anderen Bundesländern

10.10.2022

Berlin hat einen enormen Mangel an Lehrkräften. Trotzdem wird es Studierenden oder Absolvent*innen aus anderen Bundesländern erschwert, ihr bisheriges Studium oder ihren Abschluss anerkennen zu lassen. Dies muss sich ändern, um den Mangel durch Wahrnehmung aller Potenziale konsequent entgegenzutreten.

 

Egal, ob der Bachelor of Education, Bachelor mit Lehramtsoption oder erstes Staatsexamen: Alle Abschlüsse sind in dieser Stadt willkommen und können dem Mangel entgegenwirken.

 

Doch in der Praxis zeigen sich unsere Universitäten nicht besonders flexibel oder leben eine aktive Willkommenskultur vor. Wer in einem anderen Bundesland als Berlin seinen Abschluss gemacht hat, hatte meist einen leicht veränderten Aufbau und Anzahl an nötigen Leistungspunkte (das sind Punkte, welche benötigt werden, um ein Studium abzuschließen). Wenn man nun einen abgeschlossenen Bachelor bspw. in Niedersachsen hat, wird dieser in Berlin nicht anerkannt, weil nach unserer Studienordnung größtenteils im zweiten Fach eine gewisse Anzahl der Leistungspunkte fehlen. Auch wenn im Erstfach mehr geleistet wurde.

 

Ein Beispiel: Ein*e Bachelorabsolvent*in hat die Fächerkombination Geschichte (Fach 1) und Englisch (Fach 2). Sie/Er/Dey kommt aus Niedersachsen. Dort werden im Erstfach 100 Leistungspunkte benötigt und im Zweitfach nur 50. In Berlin hingegen benötigt man 90 Leistungspunkte für das Erstfach und 60 Leistungspunkte für das Zweitfach. Dies führt in Praxis zu zwei Möglichkeiten.

 

Die Freie Universität erkennt den Bachelor nicht an. Denn es fehlen 10 Leistungspunkte. Allerdings kann man sich erneut für den Bachelor immatrikulieren (anmelden). Jedoch nur mit umgekehrter Fächerreihenfolge. Die Module lassen sich dann anrechnen, doch man muss dann die Module aus dem neuen Erstfach nacharbeiten und eine neue Bachelorarbeit in seinem Fach ablegen. Also studiert man für die fehlenden 10 Leistungspunkte nochmal mehrere Semester, um einen zweiten Bachelor abzuschließen.

 

Die zweite Variante verfolgt die Humboldt-Universität. Sie erkennt den Abschluss nicht an.

 

Diese Stadt braucht dringend Lehrkräfte und mehr Ausbildungsplätze. Es bedarf deshalb einer deutlich höheren Anzahl von Studienplätzen an den Universitäten als bisher, um dem Lehrkräftemangel entgegenzutreten. Deshalb müssen wir attraktiv für Studierende mit Lehramtsbezug sein und ihnen einen Studienwechsel in dieser Stadt nicht zusätzlich erschweren.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat auf, dass alle Bachelor-Abschlüsse mit Lehramtsbezug vorbehaltlich anerkannt werden. Die fehlenden Leistungspunkte sollten im Master innerhalb eines Jahres nachgearbeitet werden dürfen. Zudem soll die sog. ⅔ Bescheinigung für alle Studierenden aus allen Bundesländern in Berlin gelten. Damit ist gemeint, dass bei Abschluss von zwei Dritteln des Bachelorstudiums (i.d.R. 120 von 180 LP) Studierende aus allen Bundesländern ihr Lehramtsstudium in Berlin fortsetzen können. Entsprechend ist die Studien- und Prüfungsordnung dahingehend anzupassen. 

 

Weiterhin fordern wir, dass die Masterstudiengänge unserer Universitäten finanziell und personell so aufgestellt werden, dass wir deutlich über unseren Bedarf ausbilden können. Entsprechende Mittel sind dafür freizugeben.

 

Antrag 49/II/2022 Let’s get digital! - Ein echter Digitalisierungsschub für Hochschulen

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Hochschulen nachhaltig verändert. Denn bis März 2020 war Digitalisierung an Hochschulen quasi ein Fremdwort und die Initiativen seitens der Lehrenden, diesen Zustand zu verändern, überschaubar. Die zwangsläufige Umstellung auf Online-Vorlesungen und Seminare hat dies notdürftig und kurzfristig beschleunigt, doch Zoom-Konferenzen alleine sind noch lange keine digitalisierte Hochschule. Folgende Maßnahmen erachten wir für notwendig, um Hochschulen endlich einen Digitalisierungsschub zu verpassen:

 

Hyflex-Lehre zum Standard machen!

Im 21. Jahrhundert muss ein Studium flexibel, zeit- und ortsunabhängig absolvierbar sein. Starre Anwesenheitspflichten, Präsenzzeiten und ausschließlich analoge Lehrmaterialien stehen unserer Vision eines selbstbestimmten Studiums im Wege. Daher fordern wir eine Standardisierung von Hyflex-Lehre! Unter Hyflex-Lehre versteht man die Verbindung von synchronen und asynchronen Elementen, bspw. durch Vorlesungen, die in Präsenz und online übertragen werden und auch im Nachhinein abrufbar sind. Für Grundlagenveranstaltungen mit Inhalten, die sich nur geringfügig von den Vorjahren unterscheiden, ist es längst überfällig, dass diese auch als abgespeicherter Vorlesungspodcast abrufbar sind. Durch die höhere Flexibilität würden Studierenden viele Türen geöffnet: Mehr Zeit für soziales Engagement und der Pflege von Freund*innenschaften und gleichzeitig mehr Selbstbestimmung beim eigenen Studium. Viel zu lange schon halten Professor*innen und Dozierende an altmodischer Präsenzlehre fest – oftmals mit dem Argument, dass dies “in den letzten Jahren ja auch funktioniert habe” und “die Lehre frei sei”. Mittlerweile mehren sich jedoch auch unter Hochschullehrenden die Forderungen, endlich die Komfortzone zugunsten einer studierendenfreundlichen Lehre zu verlassen. Im Jahr 2022 ist ein flächendeckendes Umdenken hin zu Hyflex-Lehre unerlässlich. Daher fordern wir konkret:

 

  • Hyflex-Lehre muss der Standard in der Lehre werden! Die Einführung von Hyflex-Lehre ist allerdings auch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Dozierenden verbunden. Wir fordern daher auch die Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden für Dozierende und mehr Dauerstellen für die Lehre
  • Flächendeckender Ausbau der Raumausstattung zur Ermöglichung von Vorlesungsübertragungen und Aufzeichnungen
  • Einrichtung eines Schulungsprogramms für Hochschuldozierende zum Umgang mit digitalen Tools

 

Verwaltungsprozess digitalisieren!

Digitalisierte Prozesse bieten Hochschulen enorme Chancen, interne Abläufe im Finanz-, Raum- und Studierendenmanagement effizienter zu gestalten. Lange Schlangen vor Prüfungs- und Immatrikulationsämtern müssen endlich der Vergangenheit angehören und auch die Krankmeldungen bei Prüfungen muss vereinfacht werden. Wir fordern die Digitalisierung der gesamten Studienorganisation in einem übersichtlichen, berlinweit einheitlichen Online-Portal. Verwaltungsangestellte und insbesondere Personal in den Prüfungsbüros muss entsprechend geschult werden, sodass auch Sprechstunden online zugänglich sind

 

Eduroam flächendeckend und schnell!

Jede*r Studierende kennt es: Man steht mitten auf dem Campus, sitzt in der Bibliothek oder in der Mensa und die Internetverbindung versagt. Ein flächendeckend funktionierendes WLAN ist elementare Grundvoraussetzung zum erfolgreichen Absolvieren eines Studiums. Daher fordern wir, endlich auf allen Hochschulflächen und in allen Hochschulgebäuden eine zuverlässige Eduroam-Verbindung zu etablieren! Ebenso müssen mehr ständige Arbeitsplätze mit schneller Internetverbindung und leistungsstarken Computern geschaffen werden.

 

Lizenzen für digitale Lehrmaterialien verlängern!

Während der ersten Pandemiesemester haben sich viele Lerngruppen in den digitalen Raum verlegt. Dafür hatten die Hochschulen Lizenzen für Video-Conferencing Systeme gekauft, durch die Hochschulangehörige eigenständig Videokonferenzen aufsetzen konnten. Diese Lizenzen müssen verlängert werden! Online-Meetings werden auch weiterhin Bestandteil des Alltags bleiben und dürfen nicht zum Privileg materiell besser situierter Studierender werden. Dabei sind datensparsame sowie open source Angebote zu bevorzugen.

 

Ebenso wurden zu Beginn der Pandemie Lizenzen für Online-Bibliotheken und weitere Portale gekauft, um den nicht länger möglichen Gang in die Hochschulgebäude zu kompensieren. So konnten viele Studierende bspw. ihre Lehrbücher online abrufen und wissenschaftliche Zeitschriften ohne Hochschulbesuch durcharbeiten. Für uns ist klar: Alle studienrelevanten Lehrmaterialien müssen auch weiterhin online verfügbar bleiben! Freier Zugang zu Forschungsergebnissen! Ebenso müssen die Hochschulen ihre Forschenden bei der Open-Access Publikation und der Erstellung von Open-Educational Ressources unterstützen. Wir fordern den Ausbau und die Förderung von open-access Zugängen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen! Alle Forschungsergebnisse müssen schnell und einfach online auffindbar sein.

 

Digitalpauschale im BAföG verankern!

Wir begrüßen, dass durch die jüngste BAföG-Reform eine digitale Antragstellung vereinfacht wird. Das BAföG selbst lässt jedoch notwendige Kosten für digitale Infrastruktur bislang vollkommen außer Acht. Ein Studium ohne Laptop oder Tablet, ohne Softwarelizenzen sowie ohne Internetverbindung ist allerdings ein erheblicher Nachteil und heutzutage vollkommen undenkbar. Wir sind der Überzeugung, dass alle Studierenden Zugang zu einer Digitalausstattung haben müssen! Daher fordern wir wie unsere Bündnispartner*innen eine Digitalpauschale in Höhe von mindestens 500 Euro pro Jahr, integriert in das BAföG! Weiterhin halten wir unserer Forderung für ein Bafög für Alle fest, sodass möglichst schnell alle Studierenden von der Digitalpauschale profitieren können.

Antrag 51/II/2022 Das Handwerk bereits in der Schule fördern

9.10.2022

Wir fordern daher als SPD den Senat bzw. die Senator*innen für Bildung, für Arbeit und für Wirtschaft auf, durch spezielle Bildungsangebote bzw. Schulstunden im mittleren Schulsystem handwerkliche Talente zu fördern, speziell in den Bereichen Holzbearbeitung, Metallbearbeitung und Mechatronik. Die Einpassung dieser Angebote in den Lehrplan und die Stundentafeln obliegt entsprechenden Fachleuten aus Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft. Außerdem sind an dafür geeigneten Schulen Räume mit den notwendigen Werkzeugen und Maschinen auszustatten.

 

Auch in der Grundschule kann das Kennenlernen des „Handwerks“ in den Ganztags- und Schulbetrieb eingebettet werden.

Antrag 16/II/2022 Abbau von Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen in der SPD

9.10.2022

In Deutschland benutzen gehörlose und stark schwerhörige Menschen in der Kommunikation untereinander oft die Gebärdensprache. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige Sprache in Deutschland anerkannt. Gehörlose und stark schwerhörige Kinder wachsen seitdem zunehmend bilingual auf.

 

Gerade Jugendliche und junge Erwachsene fordern ein verstärktes Einsetzen der Deutschen Gebärdensprache in der Kommunikation mit den hörenden Menschen. Da diese zumeist keine Deutsche Gebärdensprache erlernt haben, braucht es für die gemeinsame Kommunikation den breiten Einsatz von u.a. Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen.

 

Gehörlose und schwerhörige Menschen haben ein gesetzliches Recht auf politische Teilhabe und Partizipation. Dieses Recht ist im Lebensalltag häufig erst noch einzulösen, u.a. das Recht auf

  • eine barrierefreie und verständliche Vermittlung von Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen,
  • einen gleichberechtigten Zugang zu und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ohne zusätzliche individuelle finanzielle Belastungen – auch in politischen Strukturen.

 

Auch die SPD mit ihren Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften weist nach innen und außen noch zahlreiche Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen bzw. Schwerhörigen auf.

 

Wir fordern daher für den bereits beschlossenen aber noch weiter zu entwickelnden SPD-Inklusionsplan:

  • Die Entwicklung von klaren Regelungen zum Ausbau einer barrierefreien Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen u.a. für die Teilhabe und das Engagement am Parteileben z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Parteiveranstaltungen.
  • Regelungen auch für mögliche Kandidaturen von Menschen mit Beeinträchtigungen, u.a. gehörlose und schwerhörige Genoss*innen für politische Mandate und Ämter. Entstehende Kosten sind von der Solidargemeinschaft und nicht vom einzelnen Menschen mit Beeinträchtigung zu tragen.
  • Die Vergütung für den Einsatz von Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen soll im Grundsatz nach den jeweils aktuellen Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ) erfolgen.
  • Die Entwicklung von Aktionen und Maßnahmen zur stärken Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen – u.a. auch für die verschiedenen Bedürfnisse von Gehörlosen und Schwerhörigen – bei Haupt- und Ehrenamtlichen.

 

 

Antrag 303/II/2022 Heizkostenbeteiligung von Hauseigentümer*innen – für Mieter*innen und Klimaschutz

9.10.2022

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks-, Landes- Bundes- und EU-Ebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass angesichts stetig steigender Energiepreise auch die Eigentümer*innen von Wohngebäuden, die nicht den gesetzlichen Mindeststandards für energetische Sanierung entsprechen, zur Mitfinanzierung der Heizkosten der Mieter*innen/Wohnungsnutzer*innen herangezogen werden.

 

Dabei müssen die relevanten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des  Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) eingehalten  und sollen zurückliegende Renovierungen, sowie die CO2-Heizkosten-Aufteilung berücksichtigt werden.