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Antrag 201/I/2020 Keine Endwidmung stillgelegter Bahnstrecken.

1.10.2020

Stattdessen: Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Bahnstrecken kontinuierlich prüfen

 

Die SPD-Fraktionen der Länder Berlin und Brandenburg werden aufgefordert, sich gegenüber ihren Landesregierungen dafür einzusetzen, dass – als wichtige Maßnahme des Klimaschutzes – stillgelegte Bahnstrecken bzw. Gleisanschlüsse nicht mehr endwidmet werden. Vielmehr soll durch „Einmotten“ die Option einer späteren Wiederinbetriebnahme offengehalten wird, sobald sich die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen zugunsten der Schiene geändert haben.

 

Nach dem Vorbild anderer Bundesländer (z. B. Einbeck in Niedersachsen) ist die Wiederinbetriebnahme von betriebsfähigen Bahnstrecken, bei denen der SPNV abbestellt
wurde, regelmäßig zu prüfen.

 

Für die Bundesebene ist eine entsprechende Bund-Länder-Initiative in den Bund-Länder-Gremien durch beide Bundesländer zu initiieren.

Antrag 195/I/2020 Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz

1.10.2020

(+ Überweisung an Arbeitsgruppe Mobilitätsgesetz im AH)

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Abschnitt „Wirtschaftsverkehr“ besondere Bedeutung zukommt.

 

Es geht dabei nicht nur um die vieldiskutierte „letzte Meile“, sondern darum, den gesamten städtischen Wirtschaftsverkehr neu aufzustellen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zentraler Verteilstationen in der Stadt, die durch die Schiene beliefert werden.

 

Die Einbeziehung des Schienengüterverkehrs kann einen nachhaltigen Beitrag zur stadtverträglichen Organisation von Verkehren aber nur dann leisten, wenn innerstädtische Freiflächen an bestehenden Gleisanlagen für den Warenumschlag zwischen Schiene und Straße vorgehalten werden. Die Feinverteilung an Einzelhandel und produzierendes Gewerbe etc. soll von diesen Verteilzentren mit Hilfe umweltfreundlicher kleiner Straßenfahrzeuge geleistet werden.

 

Im Übrigen sind Konflikte mit dem Umweltverbund des Personenverkehrs zu vermeiden.

 

Die Flächenverfügbarkeit für den ÖPNV darf nicht zugunsten anderer Verkehrsträger beeinträchtigt werden. Sofern der Wirtschaftsverkehr eigene Flächen benötigt, ist eine Abwägung zulasten des motorisierten Individualverkehrs vorzunehmen, weil dessen Relevanz für die innerstädtische Mobilität begrenzt ist.

Antrag 196/I/2020 Wirtschaftsverkehrsstudie Berlin-Brandenburg: Unverzichtbar für eine aussagefähige Grundlage zur Fortschreibung des Mobilitätsgesetzes, Abschnitt Wirtschaftsverkehr

1.10.2020

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, gemeinsam mit der Landesregierung Brandenburg eine umfassende Wirtschaftsverkehrsstudie zu veranlassen, die den branchenspezifischen Bestand und die geplante Entwicklung aufzeigt. Die Erarbeitung dieser Studie soll in Kooperation mit der gemeinsamen Landesplanung, den zuständigen Verwaltungen in Brandenburg und Berlin, den Bezirken, der Wissenschaft, sowie den Industrie- und Handels- und den Handwerkskammern von Berlin und Brandenburg erfolgen.

 

Ziel der Studie muss es sein, in einem ersten Schritt für Berlin und zunächst für den Bereich des „Kommunalen Nachbarschaftsforums“ eine ausreichende Datengrundlage sowohl im Güterverkehr als auch im Personenwirtschaftsverkehr für die „Ist-Situation“, und auch für einen „Prognosehorizont 2030“ abzubilden. Aufbauend auf dieser Datengrundlage sollen dann in einem zweiten Schritt mit Hilfe eines operationalen Netzmodells, das später in das bestehende Verkehrsmodell von SenUVK überführt werden kann, überzeugende Handlungs- und Maßnahmenvorschläge für einen nachhaltigen Wirtschaftsverkehr in der Hauptstadtregion abgeleitet werden. Für Berlin sollen sie dann in die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr einfließen.

 

Gleichzeitig sollen mit dieser Studie auch Aussagen für den Untersuchungsraum getroffen werden, die Lösungsansätze sowohl für den Pendler*innenverkehr, als auch für Standortfragen von Logistikzentren aufzeigen.

Antrag 97/I/2020 Bundesvermögen zukunftssicher anlegen

1.10.2020

Die Bundesrepublik Deutschland verwaltet Vermögenswerte in Milliardenhöhe. Dazu zählt die Altersversorge von Millionen Bundesbürger*Innen. Alleine die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verwaltet zur Altersvorsorge ein Vermögen in Höhe von 24 Mrd. €. Auch von dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, den Versorgungsrücklagen und den Versorgungsfonds des Bundes und der Länder, den Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und den Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung werden Vermögenswerte in Milliardenhöhe angelegt.

 

Gegenwärtig gibt es bei der Anlage des Vermögens lediglich die Vorgabe, dass das Vermögen mit den Zielen der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit anzulegen ist. Die Berücksichtigung des Klimawandels, Risiken durch den Klimawandel oder sozialer Standards ist bislang nicht vorgesehen.

 

Vor dem Hintergrund des notwendigen Klimaschutzes und des Risikos, das der Klimawandel auch für Finanzanlagen darstellt, sind diese Anlagegrundsätze nicht mehr zeitgemäß. Wir als Sozialdemokraten müssen sicherstellen, dass dieses immense Vermögen im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit angelegt wird. Das Vermögen muss eingesetzt werden, die Veränderungen hin zu einer klimaneutralen und gerechten Wirtschaft zu steuern.

 

  1. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden ausgerichtet an den Zielen des Klimaabkommens von Paris angelegt. Klimawandelbedingte Risiken für das angelegte Vermögen werden systematisch berücksichtigt.
  2. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden vorrangig in Anlagewerte investiert, die nachweislich soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
  3. Die maßgeblichen Gesetze und Anlagerichtlinien werden dahingehend ergänzt, dass Zukunftsfähigkeit und Klimaneutralität als zusätzliches Anlagekriterium eingeführt wird.
  4. Das Bundesministerium der Finanzen wird dazu angehalten auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage der Sondervermögen des Bundes hinzuwirken.
  5. Die Mitglieder in den Verwaltungsräten und Aufsichtsräten, die durch SPD-geführte Ministerien und Behörden entsendet werden, werden auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage des Vermögens hinwirken.

 

Antrag 155/I/2020 Altersdiskriminierung in Art. 10 VvB ausschließen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für eine Änderung von Art. 10 der Verfassung von Berlin einzusetzen, die eine Benachteiligung im Zusammenhang mit einem bestimmten Lebensalter ausschließt, soweit dafür nicht besonders schwerwiegende Gründe vorliegen.