Antrag 195/I/2020 Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz

Status:
Annahme

(+ Überweisung an Arbeitsgruppe Mobilitätsgesetz im AH)

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Abschnitt „Wirtschaftsverkehr“ besondere Bedeutung zukommt.

 

Es geht dabei nicht nur um die vieldiskutierte „letzte Meile“, sondern darum, den gesamten städtischen Wirtschaftsverkehr neu aufzustellen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zentraler Verteilstationen in der Stadt, die durch die Schiene beliefert werden.

 

Die Einbeziehung des Schienengüterverkehrs kann einen nachhaltigen Beitrag zur stadtverträglichen Organisation von Verkehren aber nur dann leisten, wenn innerstädtische Freiflächen an bestehenden Gleisanlagen für den Warenumschlag zwischen Schiene und Straße vorgehalten werden. Die Feinverteilung an Einzelhandel und produzierendes Gewerbe etc. soll von diesen Verteilzentren mit Hilfe umweltfreundlicher kleiner Straßenfahrzeuge geleistet werden.

 

Im Übrigen sind Konflikte mit dem Umweltverbund des Personenverkehrs zu vermeiden.

 

Die Flächenverfügbarkeit für den ÖPNV darf nicht zugunsten anderer Verkehrsträger beeinträchtigt werden. Sofern der Wirtschaftsverkehr eigene Flächen benötigt, ist eine Abwägung zulasten des motorisierten Individualverkehrs vorzunehmen, weil dessen Relevanz für die innerstädtische Mobilität begrenzt ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

(+ Überweisung an Arbeitsgruppe Mobilitätsgesetz im AH)

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass umweltfreundlichen Verkehrsträgern im Abschnitt „Wirtschaftsverkehr“ besondere Bedeutung zukommt.

 

Es geht dabei nicht nur um die vieldiskutierte „letzte Meile“, sondern darum, den gesamten städtischen Wirtschaftsverkehr neu aufzustellen. Dazu gehört insbesondere die Schaffung zentraler Verteilstationen in der Stadt, die durch die Schiene beliefert werden.

 

Die Einbeziehung des Schienengüterverkehrs kann einen nachhaltigen Beitrag zur stadtverträglichen Organisation von Verkehren aber nur dann leisten, wenn innerstädtische Freiflächen an bestehenden Gleisanlagen für den Warenumschlag zwischen Schiene und Straße vorgehalten werden. Die Feinverteilung an Einzelhandel und produzierendes Gewerbe etc. soll von diesen Verteilzentren mit Hilfe umweltfreundlicher kleiner Straßenfahrzeuge geleistet werden.

 

Im Übrigen sind Konflikte mit dem Umweltverbund des Personenverkehrs zu vermeiden.

 

Die Flächenverfügbarkeit für den ÖPNV darf nicht zugunsten anderer Verkehrsträger beeinträchtigt werden. Sofern der Wirtschaftsverkehr eigene Flächen benötigt, ist eine Abwägung zulasten des motorisierten Individualverkehrs vorzunehmen, weil dessen Relevanz für die innerstädtische Mobilität begrenzt ist.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:  Die Regelungen zum Wirtschaftsverkehr im Rahmen des Mobilitätsgesetzes wurden im April 2021 als Senatsbeschluss an das Abgeordnetenhaus überwiesen (Drucksache 18/3549). Darin enthalten sind wichtige Regelungen für den Wirtschaftsverkehr auf dem Schienen- und Wasserweg (vgl. u.a. § 60 Absatz 2, Satz 1 und § 60, Absatz 3, Satz 1). Die Drucksache wurde im August 2021 im Wirtschaftsausschuss mit Änderungen, auch zugunsten des Schienenwirtschaftsverkehrs, von den Koalitionsfraktionen beschlossen (vgl. Beschlussprotokoll des Wirtschaftsausschusses vom 16. August 2021), fiel anschließend jedoch der Diskontinuität zum Ende der 18. Wahlperiode anheim. Die zeitnahe Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes mit den Teilen zum Wirtschaftsverkehr und zur Neuen Mobilität wurde im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition festgelegt. 

Stellungnahme des Senats 2022: Der Senat verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr stadtverträglich, klimaneutral, schnell und verlässlich zu organisieren. Die Bedarfe der Wirtschaftsverkehre werden mit der Umsetzung des nachhaltigen Wirtschaftsverkehrskonzeptes abgesichert. Der sechste Teil des Mobilitätsgesetzes zu Wirtschaftsverkehr und Neuer Mobilität wird zeitnah verabschiedet. Zur Umsetzung wird der Dialog mit der Berliner Wirtschaft gestärkt.

Die Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasser wird vorangetrieben, das bestehende Schienennetz für die Ver- und Entsorgung der Stadt genutzt und ausgebaut. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Potenzial- und Machbarkeitsanalyse werden reine Güterstraßenbahnen getestet. Der Senat wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Straßenbahn-Güterverkehr generell auch außerhalb von Verkehrsversuchen ermöglicht wird. Bestehende und noch vorhandene Flächen des Schienengüterverkehrs sollen genutzt und für die City-Logistik ertüchtigt werden. Der (Wieder-) Anschluss großer Gewerbegebiete an das Schienennetz wird verfolgt.
Überweisungs-PDF: