Antrag 97/I/2020 Bundesvermögen zukunftssicher anlegen

Status:
Annahme

Die Bundesrepublik Deutschland verwaltet Vermögenswerte in Milliardenhöhe. Dazu zählt die Altersversorge von Millionen Bundesbürger*Innen. Alleine die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verwaltet zur Altersvorsorge ein Vermögen in Höhe von 24 Mrd. €. Auch von dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, den Versorgungsrücklagen und den Versorgungsfonds des Bundes und der Länder, den Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und den Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung werden Vermögenswerte in Milliardenhöhe angelegt.

 

Gegenwärtig gibt es bei der Anlage des Vermögens lediglich die Vorgabe, dass das Vermögen mit den Zielen der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit anzulegen ist. Die Berücksichtigung des Klimawandels, Risiken durch den Klimawandel oder sozialer Standards ist bislang nicht vorgesehen.

 

Vor dem Hintergrund des notwendigen Klimaschutzes und des Risikos, das der Klimawandel auch für Finanzanlagen darstellt, sind diese Anlagegrundsätze nicht mehr zeitgemäß. Wir als Sozialdemokraten müssen sicherstellen, dass dieses immense Vermögen im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit angelegt wird. Das Vermögen muss eingesetzt werden, die Veränderungen hin zu einer klimaneutralen und gerechten Wirtschaft zu steuern.

 

  1. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden ausgerichtet an den Zielen des Klimaabkommens von Paris angelegt. Klimawandelbedingte Risiken für das angelegte Vermögen werden systematisch berücksichtigt.
  2. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden vorrangig in Anlagewerte investiert, die nachweislich soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
  3. Die maßgeblichen Gesetze und Anlagerichtlinien werden dahingehend ergänzt, dass Zukunftsfähigkeit und Klimaneutralität als zusätzliches Anlagekriterium eingeführt wird.
  4. Das Bundesministerium der Finanzen wird dazu angehalten auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage der Sondervermögen des Bundes hinzuwirken.
  5. Die Mitglieder in den Verwaltungsräten und Aufsichtsräten, die durch SPD-geführte Ministerien und Behörden entsendet werden, werden auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage des Vermögens hinwirken.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Bundesrepublik Deutschland verwaltet Vermögenswerte in Milliardenhöhe. Dazu zählt die Altersversorge von Millionen Bundesbürger*Innen. Alleine die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verwaltet zur Altersvorsorge ein Vermögen in Höhe von 24 Mrd. €. Auch von dem Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, den Versorgungsrücklagen und den Versorgungsfonds des Bundes und der Länder, den Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit und den Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung werden Vermögenswerte in Milliardenhöhe angelegt.

 

Gegenwärtig gibt es bei der Anlage des Vermögens lediglich die Vorgabe, dass das Vermögen mit den Zielen der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit anzulegen ist. Die Berücksichtigung des Klimawandels, Risiken durch den Klimawandel oder sozialer Standards ist bislang nicht vorgesehen.

 

Vor dem Hintergrund des notwendigen Klimaschutzes und des Risikos, das der Klimawandel auch für Finanzanlagen darstellt, sind diese Anlagegrundsätze nicht mehr zeitgemäß. Wir als Sozialdemokraten müssen sicherstellen, dass dieses immense Vermögen im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit angelegt wird. Das Vermögen muss eingesetzt werden, die Veränderungen hin zu einer klimaneutralen und gerechten Wirtschaft zu steuern.

 

  1. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden ausgerichtet an den Zielen des Klimaabkommens von Paris angelegt. Klimawandelbedingte Risiken für das angelegte Vermögen werden systematisch berücksichtigt.
  2. Die vom Bund und den Ländern (direkt oder indirekt) verwalteten Sondervermögen werden vorrangig in Anlagewerte investiert, die nachweislich soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
  3. Die maßgeblichen Gesetze und Anlagerichtlinien werden dahingehend ergänzt, dass Zukunftsfähigkeit und Klimaneutralität als zusätzliches Anlagekriterium eingeführt wird.
  4. Das Bundesministerium der Finanzen wird dazu angehalten auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage der Sondervermögen des Bundes hinzuwirken.
  5. Die Mitglieder in den Verwaltungsräten und Aufsichtsräten, die durch SPD-geführte Ministerien und Behörden entsendet werden, werden auf eine zukunftssichere und klimaneutrale Anlage des Vermögens hinwirken.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Koalitionsvertrag Mehr Fortschritt wagen
Überweisungs-PDF: