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Antrag 113/II/2022 Geflüchteten Zugang zum Arbeitsmarkt verschaffen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen!

9.10.2022

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert den Senat zu ersuchen:

  • zu berichten, welche Maßnahmen getroffen und welche Kapazitäten und Beratungsstrukturen in Berlin ausgebaut wurden, um die stark angestiegene Zahl von Geflüchteten insbesondere, aber nicht nur aus der Ukraine zu beraten und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • darzustellen, welche Anstrengungen insbesondere bei der „Task Force Ukraine“ unternommen wurden, um eine erste Orientierung der Geflüchteten zu ermöglichen.
  • darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Kapazitäten und Beratungsstrukturen von Jobcenter und Agentur für Arbeit geschaffen wurden, um den Zugang von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und bei Bedarf aufzustocken, (z.B. mit zusätzlichen Beratungskapazitäten jetzt auch in ukrainischer oder zumindest russischer Sprache).
  • zu prüfen, ob vorhandene Angebote zur Förderung von Anpassungsqualifizierungen auf Bundes- und Landesebene insbesondere das Stipendiumprogramm der Investitions- und Förderbank und Mittel für den Anerkennungszuschuss des Bundes der Abschlüsse bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen ausgebaut werden müssen,
  • sicherzustellen, dass kurzfristig landesfinanzierte Sprachkurse bedarfsgerecht aufgestockt werden.

 

Antrag 114/II/2022 Programm zur sprachlichen Förderung von Geflüchteten für den Zugang in den Arbeitsmarkt bei der Berliner Volkshochschule starten

9.10.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen,

 

  1. dass die Berliner Volkshochschule, ein auf drei Jahre befristetes „Sofortprogramm zur sprachlichen Förderung Geflüchteter für den Zugang für den Arbeitsmarkt realisiert. Der Fokus soll insbesondere auf der Erreichung des bedarfsgerechten Ausbaus von Deutschkursen für unterschiedliche Lerngruppen mit sozialpädagogischer Begleitung liegen. Aber auch ein Angebot „Deutsch für den Beruf“ soll ausgeweitet und bedarfsgerecht angepasst werden.
  2. Im Zuge des vorerst dreijährigen Projektes sollen zusätzliche räumliche und zeitliche Kapazitäten für die Durchführung ganztägigen Angeboten sowie die Durchführung von Angeboten in Gemeinschaftsunterkünften gesichert werden.
  3. Auch die Akquise und insbesondere die Qualifizierung muttersprachlicher Dozierender soll ein Fokus des Sofortprogramms sein.
  4. Die VHS wird gebeten, zusätzliche Fördermittel durch Bundes- oder Landesprogramme zu akquirieren so dass in jedem Bezirk mindestens ein Sprachkurs durchgeführt werden kann

 

Antrag 148/II/2022 Wirksame Maßnahmen gegen Sexismus und sexuelle Gewalt in Parlamenten endlich umsetzen!

9.10.2022

Sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt in Politik und Parlamenten sind keine Randerscheinung, sondern gehören leider zum Alltag vieler Menschen, die ein politisches Mandat ausüben, in Parlamenten oder Parteien arbeiten. Überdurchschnittlich häufig sind Frauen betroffen.

 

Die Rahmen, in der sich Politik und politische Arbeit abspielen, begünstigen leider Sexismus, sexuelle Belästigung sowie sexuelle Gewalt im hohen Maße. Zu nennen sind ausgeprägte formelle und informelle Hierarchien, in ehrenamtlichen und parlamentarischen Strukturen nur schwache Sanktionsmöglichkeiten sowie wegen der Immunität von Abgeordneten – grundsätzlich zu Recht – hohe Hürden für strafrechtliche Ermittlungen. Zwar gibt es in Deutschland immer mal wieder mediale Berichterstattungen über Sexismus in Parteien und Parlamenten, doch gibt es insgesamt kaum nationale Untersuchungen und Erkenntnisse zum Thema. Lediglich eine gemeinsame Studie des Council of Europe Parliamentary Assembly (PACE) und der Interparlamentarian Union (IPU) aus dem Jahr 2016 kommt zum Ergebnis, dass 80 Prozent der befragten Parlamentarierinnen Erfahrungen mit sexueller Belästigung und sexueller Gewalt gegen sie machen mussten. Nur 23,5 Prozent der weiblichen Abgeordneten und 6 Prozent der weiblichen Parlamentsmitarbeiter*innen, die sexuell belästigt wurden, meldeten den Vorfall. Mehrere der Befragten beklagten die Tatsache, dass es in ihrem Parlament keinen Mechanismus gibt, um Fälle von Belästigung oder Gewalt zu melden. Die Präsidenten der PACE und der IPU beschlossen, die Studie an alle Parlamentspräsident*innen der 47 Mitgliedstaaten des Europarates zu senden und sie aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in den Landtagen werden aufgefordert

1. Informationen einzuholen

2. zu überprüfen und

3. die folgenden Empfehlungen der PACE/IPU-Studie in deutschen Landesparlamenten und dem Bundestag umzusetzen:

 

  • Schaffung eines Null-Toleranz-Umfelds für sexistisches Verhalten, Mobbing und sexuelle Belästigung und geschlechtsspezifische Gewalt im Parlament, u. a. durch die Umsetzung der Standards des Europarats auf parlamentarischer Ebene, insbesondere der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), die Empfehlung CM/Rec(2019)1 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Prävention und Bekämpfung von Sexismus, Resolution 2274 (2019) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates „zur Förderung von Parlamenten, die frei von Sexismus und sexueller Belästigung sind“ sowie andere einschlägige regionale oder internationale Instrumente.
  • Durchführung von Erhebungen über das Vorherrschen von Sexismus, Belästigung und Gewalt gegen Frauen im Parlament und Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.
  • Geeignete Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen einrichten, die vertraulich und fair sind und auf die Anliegen der Opfer eingehen.
  • Sicherstellen, dass die Opfer von Belästigung und Übergriffen wissen, dass sie Zugang zu Hilfs- und Beratungsdiensten haben, die vertraulich sind und die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen.
  • Konzeption und Durchführung von Schulungsprogrammen für alle im Parlament tätigen Personen zu Fragen des Respekts am Arbeitsplatz, Sexismus, Belästigung sowie über Programme und Mechanismen zur Bewältigung dieser Probleme.
  • Initiierung, Unterstützung und Umsetzung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Parität im politischen und öffentlichen Leben.
  • Politische Parteien ermutigen und Anreize schaffen, um eine bessere Vertretung von Frauen in Entscheidungsprozessen sicherzustellen.
  • Politische Parteien dazu ermutigen, Verhaltenskodizes aufzustellen und Maßnahmen zu ergreifen, um Geschlechterstereotypen, Patriarchat, Frauenfeindlichkeit und die Kultur, die Gewalt und Belästigung von Frauen im politischen Leben toleriert, zu hinterfragen.
  • Männer proaktiv in alle Aktivitäten zur Verhinderung und Bekämpfung von Sexismus, Belästigung und Gewalt gegen Frauen einbeziehen. Einführung obligatorischer Schulungen zu Verhaltenskodizes und Ethik am Arbeitsplatz.
  • Aufbau von Partnerschaften und Zusammenarbeit mit den Medien, um eine nicht-sexistische Darstellung von Frauen zu fördern und schädliche Geschlechterstereotypen und Sexismus zu bekämpfen.
  • Bildungsprogramme von klein auf initiieren, fördern und ermutigen, die eine Kultur des Respekts, der Toleranz, der Nicht-Diskriminierung und der und Gleichberechtigung fördern.

 

 

Antrag 120/II/2022 Kein Dividenden und Boni bei Zuschüssen zu Versicherungsleistungen

9.10.2022

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Minister: innen auf Bundesebene werden dazu aufgefordert, eine Regelung zu finden, die dafür sorgt, dass Unternehmen die Dividendenausschüttungen an Aktionäre oder Boni an Führungskräfte tätigen, keine staatliche Unterstützung erhalten.

Antrag 130/II/2022 Schwangerschaftsabbruch in Versorgungsauftrag öffentlicher Kliniken

9.10.2022

Die SPD-Fraktion im Bundestag und der Bundesgesundheitsminister werden aufgefordert, sich gegenüber dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Vereinigung, der Kliniken in öffentlicher Trägerschaft sowie auch über den Bundesrat für die Durchsetzung und Einhaltung des  §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einzusetzen. Dieser verpflichtet die Bundesländer, ein „ausreichendes Angebot“ an Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Definition von „ausreichend“ durch Expert*innen in den Gesetzestext integriert werden kann. Einzelregelungen der Bundesländer, um die Verfügbarkeit der Abbrüche einzuschränken, sind abzuschaffen.

 

Jede Klinik in öffentlicher Trägerschaft, die über eine gynäkologische Fachabteilung verfügt, soll nach allen Indikationen, die nach aktueller Gesetzgebung einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglichen, auch Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

 

Krankenhäuser, die trotz vorhandener gynäkologischer Fachabteilung keine Schwangerschaftsabbrüche nach allen Indikationen durchführen, sollen nicht den Titel „Krankenhaus der Regel- oder Maximalversorgung“  tragen dürfen.