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Antrag 12/II/2021 Der Kulturstandort Deutschland muss krisensicher gemacht werden

9.11.2021

In Deutschland leben ungefähr 1,8 Millionen Menschen, die dem Kultursektor angehören. Was aber nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass das Erschaffen von Kunst und Kultur auch Arbeit ist. Arbeit, die in den meisten Fällen auf selbstständiger bzw. freiberuflicher Basis erfolgt, wodurch alle anfallenden Kosten (Miete(n), Materialkosten, Produktionskosten, Fahrtkosten, Versicherungsbeiträge etc.) von ihnen eigenständig und im vollen Umfang getragen werden müssen. Um diese Kosten Decken und zusätzlich dazu auch noch Umsatz generieren zu können, sind viele Künstler*innen auf öffentliche Auftritte vor Publikum angewiesen. Entfallen diese Auftritte, bleiben sie auf diesen und ggf. weiteren Kosten sitzen.

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr Künstler*innen von diesen Auftritten abhängig sind und auch, wie schnell sie diese Abhängigkeit in eine wirtschaftliche und soziale Notsituation bringen kann. Aufgrund der Übertragungsart der Viren mussten seit dem Beginn der Pandemie zahlreiche Konzerte, Lesungen, Konzerte und sonstige Auftritte vor einem Publikum abgesagt werden. Auf bereits getätigte Vorauszahlungen blieben viele der Künstler*innen sitzen. Weitere Einnahmen blieben ebenfalls aus. Die Bundesregierung hat zwar eine Künstler*innensoforthilfe bis zum 31.03.2021 ausgelobt. Doch diese einmalige Zahlung erfolgte zum einen mit großer Verspätung und vermochte es bei vielen nicht, die laufenden Kosten abzudecken. Für viele blieb daher nur die Möglichkeit der Verschuldung.

Gerade in einer Metropole wie Berlin leben und wirken besonders viele Kulturschaffende. Dadurch ist die prekäre Situation vieler Künstler*innen besonders hier stark spürbar gewesen. Ein Ende der Pandemie und der daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen gerade für den Kulturbereich ist nach aktuellem Stand noch nicht vollends absehbar. Unklar bleibt daher auch die Situation vieler Künstler*nnen in Berlin und Deutschland. Daher setzen wir uns besonders stark für Künstler*innen ein.

Es gilt allerdings nicht nur Künstler*innen während der aktuell laufenden Pandemie zu unterstützen. Daher muss auch die Kulturbranche für eventuelle Extremsituationen vorab abgesichert werden. Denn die Kultur- und Kreativwirtschaft leistet mit rund 174 Milliarden Euro Umsatz jährlich nicht nur einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft, sondern erhält und entwickelt auch die kulturelle Vielfalt in unserem Land.

Wir fordern daher:

  • Die Einführung einer monatlich ausgezahlten Grundsicherung für selbstständige Kunstschaffende in Ausnahmesituationen wie Pandemien, die ohne Antrag und sofort bei Feststellung einer Ausnahmesituation ausgezahlt wird. Sie gilt sofort und als Überbrückung zu dem von uns schon gefordertem Bürgergeld. Die Grundsicherung soll den täglichen persönlichen Bedarf während des beruflichen Ausfalls abdecken (Miete, Nebenkosten, Unterhaltskosten etc.). Diese Zahlung kann beansprucht werden, sollte die Ausführung der Arbeit auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Diese Grundsicherung wird nur über einen begrenzten Zeitraum hinweg gewährt. Eine Verlängerung kann aber beantragt werden. Träger der Grundsicherung soll mittelfristig die Künstlersozialkasse (KSK) sein. Dazu muss der Zugang zur KSK für alle künstlerischen Berufe und Arbeitsverhältnisse niedrigschwellig geöffnet werden und mittels einer Einmalzahlung die KSK angemessen ausgestattet werden, um ein entsprechendes Leistungsniveau bieten zu können. Kurzfristig soll das Land Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und eine entsprechende Stelle auf Landesebene schaffen.
  • Staatliche Ersatzleistungen für pandemie- oder ähnliche krisenbedingte Ausfälle von Veranstaltungen. Z.B. im Falle von geleisteten Vorauszahlungen durch Künstler*innen (Materialkosten, Fahrtkosten etc.) für Auftritte, Ausfall der Künstlergage etc. Die Ersatzleistung soll dabei in erster Linie marktwirtschaftlich schwachen Künsterl*innen zugutekommen, wie Solo-Selbstständigen, Kollektiven und kleineren Veranstaltungsfirmen. Um dieses Ziel zu erreichen muss die Ersatzleistung im Gesetzgebungsverfahren mit geeigneten Bedingungen wie einer Höchstsumme pro Einzelzahlung oder einer Staffelung nach Umsatz der Antragsteller*innen ausgestaltet werden.
  • Die Befreiung der Kommunen von ihren (Alt)Schulden, um ihnen mehr finanzielle Möglichkeiten zu geben und Kultur auf lokaler Ebene zu fördern.
  • Eine staatliche Übernahme der Versichertenbeitragszahlung zur Künstlersozialkasse nach Feststellung einer Ausnahmesituation.

Antrag 03/I/2021 Umsetzung der UN- Berhindertenrechtskonvention in der SPD - SPD Aktionsplan Inklusion 2022-2026

21.03.2021

Wir fordern allen Mitglieder/innen des SPD Parteivorstandes auf, gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv einen SPD Aktionsplan Inklusion 2022- 2026 zu entwickeln, damit wir in der SPD die UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde endlich umsetzen.

Antrag 02/I/2021 Die innerparteiliche Benachteiligung der Arbeitsgemeinschaften beenden. Gleichstellung aller 11 SPD Arbeitsgemeinschaften.

21.03.2021

Wir fordern alle SPD Mitglieder auf, dass wir die innerparteiliche Benachteiligung vonArbeitsgemeinschaften der ersten und zweiten Ordnung beenden.

Die Präambel der Grundsätze und Richtlinie für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften in der SPD soll wie folgt geändert werden:

„Die Arbeitsgemeinschaften sind unselbständige Teile der SPD und sind entsprechend dem Statut der SPD gleichgestellt. Sie sind Bindeglied zu den gesellschaftlichen Gruppen, …“

Antrag 16/I/2021 Berliner Wohnraum-Sicherungsgesetz – Verdrängung und Spekulation eindämmen und einen sozialen Wohnungsmarkt erhalten

18.03.2021

Die Situation am Wohnungsmarkt ist auch ein Jahr nach der Einführung des Mietendeckels angespannt, obgleich dieser bereits viele Berliner*innen finanziell entlastet hat. Gleichwohl sind die landesrechtlichen Möglichkeiten zur Regulierung noch bei Weitem nicht ausgeschöpft. Insbesondere im Bereich der Länderkompetenzen im Wohnungs- und Ordnungswesen verbleiben weitreichende Spielräume. Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden daher zur Umsetzung der folgenden Punkte aufgefordert diese Handlungsspielräume zu nutzen und wenn nötig im Wege einer Bundesratsinitiative abzusichern:

 

Landesrechtliche Wohnraumsicherung

 

Der Bestand an belegungsgebundenen Sozialwohnungen in Berlin sinkt kontinuierlich. Belegungsgebunden bedeutet, dass die Wohnungen nur an Mieter*innen mit einem Wohnungsberechtigungsschein (WBS) vermietet werden dürfen. Ein WBS wird auf Antrag vom zuständigen Wohnungsamt erteilt, wenn das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Schätzungsweise haben inzwischen über die Hälfte der Berliner Haushalte Anspruch auf einen WBS. Im Gegenzug für die Belegungsbindung erhalten Immobilieneigentümer*innen meist Förderungen wie z. B. günstige Kredite. Die Belegungsbindung endet innerhalb einer gewissen Frist nach Ablauf der Förderung, sodass Sozialwohnungen in der Regel nach 30 Jahren in den “freien” Markt übergehen.

 

Als Ergänzung zu Mietpreisbegrenzung wie dem Mietendeckel und der Mietpreisbremse, fordern wir die Einführung eines Berliner Wohnraumsicherungsgesetz. Dieses Gesetz stützt sich auf die ausschließliche Landeskompetenz im Wohnungswesen. Es soll vorschreiben, dass ein signifikanter Teil des Wohnungsbestandes, auch ohne Gegenleistung der Wohnraumförderung der Belegungsbindung unterliegt, also nur an Mietinteressent*innen mit WBS vergeben werden darf. Die Miethöhe für solche Belegungsgebunden Wohnung soll sich an der Ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren und diese um einen festzulegenden Prozentsatz unterschreiten.

 

Auf dem freien Mietmarkt werden zahlungskräftige Interessent*innen regelmäßig bevorzugt. Zusätzlich sehen sich Interessent*innen rassistischer Diskriminierung, sowie Benachteilugung aufgrund ihres sozialen Status ausgesetzt. Diese Phänomene sind, auch bei der Vermietung belegungsgebundener Wohnungen zu beobachten. Im Bundesrecht gibt es bereits die Möglichkeit Mieter*innen für belegungsgebundene Wohnungen staatlich zuzuweisen (Besetzungsrecht nach § 26 Abs. 2 WoFG). Berlin soll davon insbesondere zugunsten von Mieter*innen Gebrauch machen, die vergleichsweise geringe Chancen auf einen Mietvertrag hätten.

 

Belegungsbindung nach öffentlich geförderter Sanierung

 

Fast 50% der städtischen klimaschädlichen Emissionen kommen aus dem Bau- und Immobilienwesen. Um die Vision einer klimaneutralen Stadt zu verwirklichen, muss ein Großteil des Wohnungsbestandes in Berlin innerhalb der nächsten Jahre energetisch saniert werden.

 

Um eine schnelle Transformation zur Klimaneutralität zu fördern, soll das Land Berlin Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden auflegen. Hierbei sollen die bestehenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches, wie zum Beispiel Sanierungssatzungen genutzt werden, sofern diese Möglich und zur Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum zweckmäßig sind.

 

Im Gegenzug für die Förderung, soll das Land nach §2 WoFG, Belegungsrechte an bestehende Wohneinheiten erwerben, die im Rahmen der vorgeschlagenen Wohnraumsicherung genutzt werden. So können Wohnung, die nach Ablauf der Belegungsbindung dem sozialen Wohnungsmarkt entzogen wurden, wieder einer sozialverträglichen Nutzung zugeführt werden.

 

Umlageverbot bei unangetasteter Gewinnsubstanz

 

Ein Großteil des Wohnungsbestandes in Berlin befindet sich in der Hand von Aktiengesellschaften. Diese sollen künftig Mieter*innen vor einer Umlage von Kosten für Modernisierungen und verkappten Entmietungen auf den Mietzins glaubhaft machen müssen, dass ein Sanierung nicht unter Rückgriff auf die bisherigen Unternehmensgewinne finanzierbar ist. Zum Unternehmensgewinn zählen auch die Auszahlungen an Aktionär*innen. Die Auszahlungen dürfen bis auf die Höhe des durchschnittlichen Zinssatzes gekürzt werden. Ist diese Tatsache den Mieter*innen nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden, kann die Mieterhöhung einseitig bis auf den vorherigen Mietzins gemindert werden.

 

Sanierungs-TÜV und Zweckentfremdungsverbot

 

Berlin soll als ordnungsrechtliches Mittel einen Sanierungs-TÜV für Mietobjekte einführen. Wir fordern die sozialdemokratischen Senator*innen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, die zur Beauftragung dieser Einrichtung erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen. Vermieter*innen müssen alle 10-Jahre den Zustand des Mietobjekts vor einer unabhängigen und mit der Aufsicht und Vergabe von Prüfsiegeln beauftragten Einrichtung nachweisen.  Entspricht dieser nicht der aktuellen Rechtslage, insbesondere der gebotenen Instandhaltungen und energetischen Sanierungen, ist der TÜV zu verweigern. Für diesen Fall soll ein Zweckentfremdungsverbot nach Hamburger Vorbild (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz) greifen. Die Aufsichtsbehörde kann demnach die Sanierung der Wohnung treuhänderisch auf Kosten der Eigentümer*innen vornehmen. Das Umlageverbot bei unangetasteter Gewinnsubstanz bleibt unberührt.

 

Wohnungs- und Mietenkataster und Transparenzregister

 

Die geringe öffentliche Kontrolle beim Erwerb und Verkauf von Immobilien, machen Berlin seit längerem zu einem attraktiven Ort für Geldwäsche.

 

Gleichzeitig basieren viele gesetzliche Regelungen auf der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Streit um ihre Höhe prägt eine Vielzahl von Mieterhöhungs- und Mietpreisbremsenverfahren. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel über Mietspiegel abgebildet, die Erstellung methodisch ausbaufähig ist und häufig angegriffen werden.

 

Um den Mangel an Informationen über Wohnraum, sei es Eigentümer*in, wirtschaftliche Berechtigte, oder Miethöhen zu beseitigen, fordern wir die Einführung eines Wohnungs- und Mietenkataster. Dieses soll für jede Immobilie die Eigentums- und Berechtigungsverhältnisse, den Bestand an Mietwohnungen und die vereinbarten Miethöhen samt Nebenabreden erfassen.

 

Milieuschutzberatung und Finanzierungsagentur

 

Milieuschutzgebiete sind ein baurechtliches Instrument der Stadtentwicklung. Vorrangiges Ziel ist es die Sozialstruktur, also die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, in einem bestimmten Gebiet zu erhalten.

 

Wird eine Immobilien in einem Milieuschutzgebiet verkauft, so hat der Bezirk ein Vorkaufsrecht. Er kann innerhalb von zwei Monaten selbst oder zu Gunsten Dritter in den Kaufvertrag eintreten. Der*die Kaufende kann einen Vorkauf mittels einer Abwendungsvereinbarung verhindern. Im Gegenzug werden bestimmte Auflagen vereinbart. Beispielsweise dürfen für eine bestimmte Zeit lang keine Sanierungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen durchgeführt werden.

 

In der Praxis herrscht ein enormes Kräfteungleichgewicht zwischen Mieter*innen und Bezirk gegenüber Käufer*innen und Verkäufer*innen. Einerseits liegen aufgrund des überhitzten Marktes die Kaufpreise deutlich über dem Verkehrswert der Objekte, andererseits muss das Vorkaufsrecht innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist gezogen werden, wobei die Finanzierung des Vorkaufs sichergestellt sein muss. Wir fordern daher weiterhin, dass sich die SPD auf allen Ebenen für eine Preislimitierung beim Vorkauf von Immobilien in Milieuschutzgebieten einsetzt.

 

Zusätzlich fordern wir die Einführung einer Milieuschutzberatung. Betroffene Mieter*innen sollen vom Bezirk aktiv über die Situation und die Möglichkeiten eines Vorkaufs informiert werden. Ziel ist es, dass nicht nur die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, welche oft nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden, ob sie in den Kaufvertrag eintreten, miteinbezogen werden. Stattdessen soll auch auf die Möglichkeit durch den Erwerb durch andere, gemeinwohlorientierte Dritte hingewiesen werden.

 

Der Senat soll die Überführung von Objekten in Milieuschutzgebieten in die Hände der Mieter*innen oder gemeinwohlorientierte Akteur*innen durch Fördermaßnahmen unterstützen, beispielsweise indem günstige Darlehen gewährt werden.

 

Ein Vorkaufsrecht für einzelne Wohneinheiten

 

Zudem sollten Mieter*innen von Einzelwohnungen ein über § 577 Abs. 1 BGB hinausgehendes Vorkaufsrecht erhalten. Vermieter*innen werden in dem Rahmen verpflichtet Mieter*innen vor Verkauf der Wohnung das Mietobjekt zu einem angemessenen Preis anzubieten. Angemessen ist der Preis, wenn er den Verkehrswert der Wohnung nicht übersteigt. Als Einzelwohnungen gelten alle Mietwohnungen, die sich im Privateigentum des* der Vermieter*in befinden und keine zusammenhängenden Wohneinheiten darstellen bzw. als zusammenhängende Wohneinheiten an unterschiedliche Dritte zum Verkauf angeboten werden sollen. Das Vorkaufsrecht kann unbeschadet des Milieuschutzes auch an staatliche Stellen abgetreten werden, und von diesen zugunsten der Mietenden im Rahmen der Erbpacht ausgeübt werden. Entsprechende Mittel insbesondere für sozial bedürftige sollen in den Haushalt eingestellt werden. Diese Maßnahmen sollen insbesondere Verdrängungseffekten entgegenwirken.

Antrag 16/I/2020 Verteidigung und Wiederherstellung der Flächen- und Branchen-Tarifverträge, für das uneingeschränkte gewerkschaftliche Streikrecht

1.10.2020

Der Flächen- bzw. Branchentarifvertrag ist das zentrale Instrument zur Aufhebung bzw. Einschränkung der Lohnkonkurrenz zwischen den abhängigen Beschäftigten wie zwischen den Unternehmen. Er schafft soziale Sicherheit, Rechtssicherheit und er bildet die Gestaltungsgrundlage für die Arbeitsbeziehungen. Der Flächentarifvertrag als Rückgrat des Tarifsystems ist zunehmend bedroht. Die SPD Berlin unterstützt den Kampf für die Verteidigung der Flächen- bzw. Branchentarifverträge und ihre Rückeroberung, um den durch die AgendaReformen befeuerten Unterbietungswettlauf zu bekämpfen.

 

Die (Re)Integration der ausgegliederten Bereiche in die Flächen- und Branchentarifverträge, die Eroberung dieser Tarifverträge für viele tarifvertragsfreie Zonen stärkt die Tarifbindung. Sie ist eine der zentralen Herausforderungen der Gewerkschaften. Nur so können gute Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gesichert und damit die Teilhabe der Beschäftigten am gesellschaftlich erwirtschafteten Wohlstand gesichert werden. Sie ist damit konstitutiver Bestandteil der Demokratie.

 

Vor dem Hintergrund unterstützt die SPD Berlin die Kämpfe von Belegschaften.

 

Zugleich setzt sie sich ein, dass eine Verbesserung des institutionellen Rahmens des Tarifsystems durchgesetzt wird. Dies ist zum Beispiel durch eine substanzielle Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitsregelungen (AVE) zu erreichen. Dazu gehört auch der Kampf für die Aufhebung von Gesetzen, die ein faktisches Lohndiktat bedeuten, wie z.B. das DRG-System im Gesundheitswesen oder die „Zumutbarkeitsregeln“ unter den Hartz-Gesetzen.

 

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass im Verantwortungsbereich des öffentliche Sektors die Branchen- und Flächentarifverträge, d.h. TV-L und TVöD, überall voll zur Geltung kommen. Sie sind der Mindeststandard.

 

Gesetzliches Verbot von Tarifflucht durch Ausgründung und Outsourcing: Alle Formen der Ausgründung und des Outsourcing in privaten und öffentlichen Unternehmen führen mit Zersetzung der großen Flächentarifverträge letztendlich zu einer Spaltung der Belegschaft und zu einer Konkurrenz zwischen den Mitarbeiter*innen. Ausgründungen und Outsourcing zerschlagen nicht nur innerbetriebliche Strukturen, sondern vor allem auch gewerkschaftliche.

 

Die Zerstörung des Systems der Branchen- und Flächenvertragssystems wie sie Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer mit seinen Vorschlägen zu modularen Tarifverträgen“ vorschlägt, lehnt die SPD Berlin ab, genauso wie Regierungsvorschläge, die Unternehmer für den Abschluss von Tarifverträgen mit Steuererleichterungen und dem Recht auf Öffnungsklauseln zu belohnen.

 

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass gegen Regierungsmaßnahmen und Unternehmensentscheidungen zur Tarifflucht das uneingeschränkte Streikrecht gelten muss.