Antrag 03/II/2021 Umsetzung der UN- Berhindertenrechtskonvention in der SPD - SPD Aktionsplan Inklusion 2022-2026

Wir fordern allen Mitglieder/innen des SPD Parteivorstandes auf, gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Selbst Aktiv einen SPD Aktionsplan Inklusion 2022- 2026 zu entwickeln, damit wir in der SPD die UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 in Deutschland ratifiziert wurde endlich umsetzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Stellungnahme Statutenkommission: 

 

Die Statutenkommission weist darauf hin, dass sich der Antrag an den Parteivorstand richtet. Gleichzeitig merkt sie an, dass die konkreten Prioritäten und Ziele des Antrags für die Parteiarbeit noch konkretisiert werden müssen, um eine Entscheidung über diesen Antrag treffen zu können.

 

Die Statutenkommission schlägt vor, dass der Landesvorstand gemeinsam mit der AG Selbst Aktiv Besprechung oder Vereinbarung konkreter Punkte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-vention innerhalb der SPD-Parteiarbeit diskutiert und entwickelt. Dabei sollen insbesondere Prio-ritäten gesetzt werden und konkrete Zielvorstellungen verdeutlicht werden. Die Grundlage soll der 2017 bereits beschlossene Antrag „82/I/2017 Inklusionsplan der SPD Berlin 2017-2023“ bil-den. Außerdem kann die Broschüre zur barrierearmen Parteiarbeit „Barrierefreiheit in der SPD“, die 2015 von Parteivorstand und AG Selbst Aktiv entwickelt wurde, bei der Entwicklung helfen. Weitere Aspekte für die gemeinsame Arbeit an einem Aktionsplan auf Vorschlag der Statuten-kommission: eine Bestandsaufnahme Barrierefreiheit der Räumlichkeiten, in denen die SPD Büros hat bzw. regelmäßig tagt sowie eine Liste barrierefreier Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen

Überweisungs-PDF: