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Antrag 02/I/2020 Wahlrecht für alle Fachausschuss-Mitglieder

30.09.2020

Die Mitglieder des Landesvorstands werden aufgefordert, die Richtlinien der Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise in der Berliner SPD dahingehend zu ändern, dass Fachausschuss-Mitglieder ohne Parteimitgliedschaft wieder – wie zuvor jahrelang üblich – über aktives und passives Wahlrecht in ihrem Fachausschuss verfügen.

 

Antrag 17/I/2020 Servicegesellschaften abschaffen – Tarifbindung stärken!

30.09.2020

Immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Ausgründung von Dienstleistungen und Personalkosten. Ziel ist die Reduktion von Kosten und eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes.

 

Im Krankenhausbereich setzte durch den steigenden Kostendruck bereits in den 80er Jahren eine massive Ausgliederungswelle ein. Durch die Fremdvergabe bestimmter Leistungen konnten bereits Kosten gesenkt werden. Um auch noch die Umsatzsteuer einzusparen, gibt es die Möglichkeit der Gründung einer Servicegesellschaft unter der Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Das heißt vereinfacht, dass der*die Träger*in in finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Form an der Servicegesellschaft beteiligt ist, also in gewisser Weise einen Unternehmenszweig gründet.

 

Durch die Ausgliederung von bestimmten Dienstleistungen in Tochterunternehmen oder Servicegesellschaften kann die Tarifbindung des Ursprungsunternehmens umgangen werden. Damit verschlechtern sich meistens die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Zum einen besteht für die Träger*innen Spielraum bei der Befristung von Verträgen. Beschäftigte in Servicegesellschaften haben häufig befristete Verträge und werden am Ende der Befristung gekündigt. Sie arbeiten zu deutlich niedrigeren Löhnen als Beschäftigte im Hauptbetrieb. Auch bei Urlaub, Weihnachtsgeld und Schichtzulagen kann das Unternehmen in Servicegesellschaften Geld sparen. Dadurch entsteht zwischen Beschäftigten, die innerhalb eines Betriebes zu unterschiedlichen Bedingungen arbeiten, Frust und Entfremdung. Das erschwert auch eine Organisation von Arbeitnehmer*innen in Gewerkschaften.

 

Die SPD hat in Berlin bereits die Rückführung der Servicegesellschaften von Charité, Vivantes und BVG beschlossen. Doch in Berlin arbeiten noch viele Arbeitnehmer*innen unter prekären Bedingungen in Servicegesellschaften von Stiftungen, Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Unternehmensformen.

 

Wir fordern daher:

  • Verbot der Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften
  • Abschaffung der steuerlichen Anreize zur Ausgründung von Dienstleistungen in Servicegesellschaften (Umsatzsteuer)
  • Stärkung der Tarifbindung durch die Einführung der unternehmerischen Einheit zwischen Mutterunternehmen und Ausgründungen
  • Rückführung von allen Servicegesellschaften kommunaler Unternehmen und Gesellschaften unter Berücksichtigung der Erfahrungsstufen der Beschäftigten bei Lohnverhandlungen und einer Arbeitsplatzgarantie für alle bisher bei den Servicegesellschaften beschäftigten

 

Antrag 43/I/2020 Solidarität mit dem Syndikat! Kiezstrukturen und Freiräume vor Verdrängung schützen – nicht die marktwirtschaftlichen Interessen der Immobilienkonzerne!

30.09.2020

Als Jusos Berlin erklären wir uns solidarisch mit der Kiezkneipe Syndikat und allen von Räumung bedrohten linken und emanzipatorischen Projekten.

 

Die Geschichte des Syndikats ist ein Paradebeispiel dafür, wie Kiezkultur und linke Freiräume der Immobilienspekulation zum Opfer fallen. Dabei hatte das Betreiber:innenkollektiv erst nach aufwendiger Suche herausgefunden, dass hinter der auf dem Papier angegebenen Eigentümerin des Hauses, einer Briefkastenfirma in Luxemburg, der Immobilienkonzern Pears Global steckt. Durch ein Konstrukt aus vielen Tochterfirmen, die zum Pears-Konzern gehören, müssen die drei Pears-Brüder, denen der Konzern gehört, keine oder fast keine Steuern zahlen. Auch das Haus, in dem das Syndikat beheimatet war, hatte der Pears-Konzern über eine Tochterfirma gekauft.

 

Umso absurder ist die Situation, dass der Berliner Senat nun mit Steuergeldern einen Großeinsatz der Polizei finanziert, die per Gerichtsbeschluss die Profitinteressen des Pears-Konzerns durchsetzt. Die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes sehen wir nicht. Bereits das polizeiliche Vorgehen gegen die #RausAusDerDefensive-Demo am Abend des 1. August 2020 wirft Fragen auf: Die Demonstration wurde schon kurz nach Beginn brutal unter Anwendung von Einsatzmehrzweckstöcken und CS-Gas aufgelöst, während die Polizei am Mittag desselben Tages noch rund 20.000 Nazis und andere „besorgte Bürger:innen“ und Verschwörungsgläubige, die in jenen zahlreichen mitmachenden Nazis kein Problem sahen, unter bewusster Missachtung u. a. der Mund-Nasen-Schutz-Auflage durch Mitte marschieren ließ. Vor Ort zeigten sich die Einsatzkräfte überfordert, konnten keinen Schutz der Gegendemonstrant:innen garantieren und waren nicht in der Lage, offenbar auch nicht entschlossen dazu angewiesen, eine Auflösung wegen Verstößen gegen die Hygieneauflagen durchzuführen. Gerade diese Gegenüberstellung der Demonstrationen am 1. August zeigt, dass Polizeiressourcen nicht den Zahlen der Teilnehmenden und deren Anlässen entsprechend eingesetzt wurden.

 

Das Vorgehen am 6. und 7. August überstieg dies noch einmal. Für die Durchsetzung der rechtlich geschützten Interessen des Pears-Konzerns ließ der Senat für mehrere Tage einen ganzen Kiez sperren. Dabei war dem Senat offenbar das Eigentumsinteresse von Pears Global wichtiger als das Umsatzinteresse des lokalen Gewerbes im abgesperrten Schillerkiez, das Versammlungsfreiheitsrecht und Freizügigkeitsgrundrecht vieler Menschen, der uneingeschränkte Zugang zur eigenen Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit derjenigen, die von der Polizei unter Anwendung von körperlicher Gewalt festgenommen wurden.

 

Einzelne Szenen verdeutlichen die Brutalität des Polizeieinsatzes: Ein Mensch wird an einem Hamburger Gitter unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen gewürgt, während zugleich Umherstehende ohne Bestehen einer Bedrohungslage für die Polizei gepfeffert werden.[1] Bilder zeigen, wie Polizeibeamt:innen grundlos auf Festgenommenen knien.[2] Zahlreiche Menschen wurden bei den Polizeimaßnahmen verletzt. Der Senat und Innensenator Andreas Geisel im Besonderen tragen die volle Verantwortung für die Polizeieinsätze.

 

Der Tag der Räumung, der 7. August 2020, ist ein schwerer Schlag für das Projekt einer linken Regierung, das Berlin mit dem rot-rot-grünen Senat versucht. Nicht nur deshalb, weil die Exekutive für ein Firmenimperium, das nicht einmal Steuern zahlt, unter wohl größtmöglich denkbarem Aufwand und brutaler Durchführung dessen Interessen rücksichtslos durchsetzt, sondern auch, weil das Handeln der Polizei und damit des Senates ernsthaft unsere Zusammenarbeit mit den vielen linken zivilgesellschaftlichen Initiativen gefährdet. Wir brauchen die antifaschistischen, die mietenpolitischen und die vielen anderen linken Gruppen als Bündnispartner:innen für eine progressive Stadtpolitik und wir dürfen es nicht zulassen, dass der linke (!) Berliner Senat die Grundlagen für eine linke Bündnispolitik weiter beschädigt!

 

Wir müssen verhindern, dass so etwas wie das Polizeivorgehen am 7.8.2020 noch einmal passiert. Dazu ist es notwendig, dass wir den marktwirtschaftlich auf Profit ausgerichteten Immobilienmarkt zurückdrängen, genossenschaftliche Nutzung ermöglichen und für den langfristigen Erhalt von Kiezstrukturen eintreten. Immobilien müssen dafür so weit wie möglich in gemeinwohlorientierte Nutzungsformen überführt werden. Um Kiezstrukturen vor der Verdrängung zu schützen, fordern wir zusätzlich zu dem bestehenden Mietenspiegel und Mietendeckel für Wohnraumvermietung einen Gewerbemietenspiegel und einen Gewerbemietendeckel. Immobilien dürfen nicht zum Spekulationsobjekt werden, sondern müssen denen gehören, die sie nutzen, bewohnen und pflegen. Wir setzen uns für die Rekommunalisierung von Wohn- und Gewerbeflächen ein.

 

Was diejenigen Räumungen linker Projekte und von Gewerbe, das zur Kiezstruktur beiträgt betrifft, die aufgrund der Rechtslage unumgänglich sind, muss das Land Berlin oder der zuständige Bezirk sicherstellen, dass den Projekten geeignete und angemessene Alternativräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern von der SPD Neukölln, dass sie sich mehr mit Neuköllner Gewerbe solidarisieren und einsetzen! Es muss mehr Stellen geben. an denen eine Kommunikation stattfindet und Lösungen angeboten werden.

 

Was das Polizeihandeln angeht, ist es notwendig, dass SPD-Innensenator Andreas Geisel zukünftig seiner Aufsichtspflicht gegenüber der Berliner Polizei nachkommt sowie von seinem Weisungsrecht gegenüber der Polizei gebraucht macht, um unverhältnismäßige Einsätze wie den im Schillerkiez zu verhindern. Rote Zonen, also kiezgroße polizeilich abgeriegelte Gebiete, darf es in Berlin nicht mehr geben.

 

Antrag 15/I/2020 Tarifbindung stärken!

29.09.2020

Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der Tarifbindung ein:

 

  • Allgemeinverbindlicherklärungen erleichtern: Ein Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung darf ausschließlich mit einer Mehrheit abgelehnt werden. Die Kriterien für das Vorliegen des öffentlichen Interesses werden rechtssicher ausgestaltet
  • Gewerkschaften stärken: Einkommenssteuerlich werden Mitgliedsbeiträgen für Gewerkschaften als Sonderausgabe gewertet. Es wird geprüft, welche weiteren Anreize für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft geschaffen werden können.
  • Vergabe und Wirtschaftsförderung – nur mit Tarifbindung: es ist ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene zu schaffen. Wirtschaftsförderung ist nur Unternehmen mit Tarifbindung und Mitbestimmung entsprechend ihrer Betriebsgröße zu gewähren.
  • OT-Mitgliedschaften einschränken: Bestehende OT-Mitgliedschaften müssen offengelegt werden. Es ist zu prüfen, welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden können, um die OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeber*innenverbänden einzuschränken.
  • Fortgeltung und Nachbindung von Tarifverträgen sichern: die Fortgeltung von Tarifverträgen nach einem Betriebsübergang über die Dauer eines Jahres hinaus festzuschreiben. Ferner ist die Möglichkeit der Ablösung eines Tarifvertrags vor Ablauf eines Jahres durch Inbezugnahme eines anderen Tarifvertrags zu streichen. Umgehungen der Fortgeltung und Nachbindung durch Betriebsänderungen müssen unterbunden werden.
  • Tarifverträge für arbeitnehmer*innenähnliche Personen: Die Anwendbarkeit von Tarifverträgen ist auf arbeitnehmer*innenähnliche Personen auszuweiten.
  • Keine Konkurrenz für Gewerkschaften als Sozialpartner: Der Bildung von Pflegekammern als Konkurrenz für die Gewerkschaften ist entgegenzuwirken.
  • Verbandsklagerecht für Gewerkschaften – Tarifverträge durchsetzen: Es ist ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften zu schaffen, das die Durchsetzung von tarifvertraglich Regelungen stärkt.
  • Wächter*innen der Tarifverträge stärken: Union-Busting muss wirksam unterbunden und Betriebsräte müssen gestärkt werden.
  • Nur echte Tarifverträge sichern gute Arbeit: Tarifvertragsähnliche Regelungen sind nicht mit Tarifverträgen gleichzustellen.