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Antrag 68/II/2021 Potenziale der Corona-Warn-App nutzen, Gesundheitsämter entlasten; Vertrag Luca-App überprüfen

9.11.2021

Der Berliner Senat wird aufgefordert, die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend anzupassen, dass eine Anwesenheitsdokumentation auch per „Check in“ mittels der Corona-Warn-App erfolgen kann. Die Gesundheitsämter werden im Sinne der Verordnung verantwortliche Personen anweisen, über die Funktion „In Vertretung warnen“ eine schnelle Risikowarnung zu versenden.

 

Der Vertrag über die Nutzung der Luca App mit der culture4life GmbH wird nicht verlängert.

Antrag 69/II/2021 Medizinische Fußpflege für alle, die sie brauchen

9.11.2021

Die Sozialdemokrat*innen im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich für eine Aufnahme medizinischer Fußpflege in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen einzusetzen, sodass bei allen Menschen, die diese benötigen, ein ärztliches Rezept für die Kostenübernahme ausreicht und diese auch bei einem stationären Klinikaufenthalt erfolgen kann.

 

Bisher kann medizinische Fußpflege nur dann durch ein Rezept ärztlich verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn die medizinische Fußpflege aufgrund krankhafter Veränderungen am Fuß infolge von Diabetes mellitus (Diabetisches Fußsyndrom), Neuropathien (Nervenerkrankungen) oder eines Querschnittsyndroms erforderlich wird.

 

Bei vielen anderen Ursachen dafür, die Fußpflege nicht (mehr) allein durchführen zu können, werden Menschen jedoch alleingelassen. Sie müssen die Kosten dann selbst tragen oder vernachlässigen die Fußpflege ganz – mit schwerwiegenden Auswirkungen. Auch bei langfristig stationären, bewegungseingeschränkten Patient*innen im Krankenhaus wird Fußpflege zu einem Problem. Ein solidarischer Sozialstaat muss hier Lösungen schaffen.

Antrag 70/II/2021 Kommerzialisierung im Gesundheitswesen stoppen – Fallpauschalen abschaffen

9.11.2021

Der SPD-Parteivorstand wird aufgefordert, sich in den laufenden Koalitionsverhandlungen für eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung inklusive der Abschaffung der Fallpauschalen einzusetzen und diese in der ersten Hälfte der Legislaturperiode umzusetzen.

Antrag 71/II/2021 Gesundheitswesen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgestalten

9.11.2021

Neben dem Thema Wohnen zählt die Versorgung mit Gesundheits- und Pflegeleistungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Derzeit sind jedoch sowohl die Kliniken als auch die Pflegeeinrichtungen durch wenige private Anbieter geprägt. Sie erwirtschaften mit Versicherungsleistungen enorme Renditen und entziehen dem Gesundheitssystem damit langfristig wichtige Ressourcen. Hierzu gehören im Bereich der Krankenhäuser die Ketten Helios, Asklepios, Sana und Fresenius. Im Bereich der privaten Pflegeheimunternehmen dominieren die Anbieter Korian und Alloheim. Die Folgen der verstärkten Oligopolisierung und Ökonomisierung des Gesundheitswesens sind Tarifflucht, Auslagerung, Personalabbau sowie eine Orientierung der Häuser an profitablen Gesundheits- und Pflegeleistungen. Wir wollen ein gemeinschaftliches Gesundheitswesen und keinen Gesundheitsmarkt!

 

Forderungen:

  • Das Gesundheitswesen soll stärker öffentlich, gemeinnützig und regional organisiert werden. Hierbei soll der Gedanke in den Vordergrund rücken, dass mit der Gesundheitsversorgung alle Menschen in der jeweiligen Region erreicht werden, mehr aufsuchende Versorgung gewährleistet wird und besonders vulnerable Gruppen Berücksichtigung finden. Einrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft sollen gezielt gestärkt werden.
  • Es gibt Menschen, die durch die derzeitigen Strukturen des Gesundheitswesens nicht oder nur schwer erreicht werden können. Um diese Menschen besser zu beraten und zu versorgen und mehr präventive, barrierearme und kieznahe Versorgungsangebote anbieten zu können, soll der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) als eine zentrale Säule des Gesundheitswesens ausgebaut und über Steuermittel finanziert werden.
  • Betreiber:innen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen dazu verpflichtet werden, einen wesentlichen Anteil ihres Gewinns in die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu investieren, damit wirtschaftliches Handeln der gesamten Gesundheitsversorgung zu Gute kommt.

 

Antrag 72/II/2021 Hilfe für Helfende! Sonderprogramm für medizinisches Fach- und Pflegepersonal

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landtagsfraktionen, der Bundestagsfraktion, der Landesregierungen und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften und Krankenkassen für ein umfassendes Hilfs- und Reha-Sonderprogramm einzusetzen, welches auf die Bedürfnisse des medizinischen und pflegenden Personals in den Krankenhäusern, den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Pflege zugeschnitten ist und spätestens nach Bewältigung der Pandemie – also des allgemeinen gesellschaftlichen Krisenzustands – bestenfalls aber bereits währenddessen gestartet wird.

Die derzeitigen Eindrücke von zahlreichem Sterben über viele Wochen hinweg, hinterlassen auch beim Vollprofi Spuren. Mit einem unbürokratischen (!) Sonderprogramm für Erholungskuren, Rehamaßnahmen für Körper und Psyche, sowie Psychotherapien etc. muss dieser drohenden massenhaften Traumatisierung und Erschöpfung begegnet werden. Dies und vieles mehr, schuldet die Gesellschaft den in der Medizin Tätigen.