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Antrag 137/I/2020 Bekämpfung rechter Gewalt muss Aufgabe des Regierenden Bürgermeisters/der Regierenden Bürgermeisterin werden

1.10.2020

Zur Bekämpfung rechter digitaler und analoger Bedrohungen und menschenfeindlicher Herabsetzung sowie für einen besseren staatlichen Schutz der Opfer richtet das Land Berlin einen mit Fachleuten aus Verwaltungen, Wissenschaft und Gesellschaft besetzten, ressortübergreifenden Experten*innenrat ein, der bei der Regierenden Bürgermeisterin / beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt ist.

 

Dort müssen alle Fragen rechter Gewalt und Bedrohung, die Wirkung in die Gesellschaft hinein und das staatliche Handeln hinterfragt werden sowie der Senat und die Fachressorts mit regelmäßigen Handlungsempfehlungen adressiert werden.

 

Der Rat sollte dreimal jährlich tagen und jeweils Maßnahmen empfehlen. Ein Bericht sollte die Öffentlichkeit alle zwei Jahre über Erkenntnisse und Fortschritte informieren.

Antrag 59/I/2020 Die digitale Souveränität von Mädchen* früh fördern - Frauen* nicht zu Verliererinnen des digitalen Wandels machen

1.10.2020

Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft, die auch das Schulleben schon längst erreicht hat. Doch die bisherigen MINT-Förderstrukturen in den Schulen sind nicht ausreichend, um die digitale Souveränität von Mädchen* in angemessener Weise zu fördern. Ohne ein schnelles Umdenken werden Mädchen* zu den digitalen Verliererinnen der Zukunft. Tradierte Geschlechterrollen haben in der didaktischen Technik- und Informatikvermittlung nichts zu suchen.

 

Wir fordern daher die Sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und die Berliner Senatsverwaltung auf,

  1. Spezifische Förderprogramme (wie etwa Bega-Kurse) so in den Schulen in den Schulen weiterzuentwickeln, dass sie frei von tradierten Rollenerwartungen werden. Sie sollen insbesondere Schülerinnen befähigen, die zukünftigen technischen und informatischen Entwicklungen aktiv zu gestalten und für sich zu nutzen.
  2. bei der Umsetzung des digitalen Klassenzimmers auf eine Lernumgebung zu achten, die eine Chancengerechtigkeit im digitalen Wandel schafft.

 

Antrag 219/I/2020 Schwerbehindertenausgleichsabgabe gemäß § 160 SGB IX erhöhen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundestagsfraktion und der sozialdemokratische Bundesminister für Arbeit und Soziales mögen sich dafür einsetzen, dass die Schwerbehindertenausgleichsabgabe gemäß § 160 SGB IX mindestens verdoppelt wird.

Antrag 52/I/2020 Verbrauchunabhängige, nicht durch Vermietung veranlasste Betriebskosten nicht auf Mieter*innen umlegen.

1.10.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, ein Verfahren einzuleiten, an dessen Ende die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) in nachfolgenden Punkten geändert ist:

 

§ 1 Betriebskosten
In Satz 1 wird der Satzteil „durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder“ ersatzlos gestrichen.

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Nr. 1 („Öffentlichen Lasten des Grundstücks“) wird ersatzlos gestrichen.
Die bisherigen Nrn. 2 bis 7 werden – inhaltlich unverändert – zu den Nrn. 1 bis 6.
Nr. 8 („Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung“) wird zu Nr. 7, wobei die Überschrift in „Kosten der Müllbeseitigung“ geändert und der Satzteil „zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und Kosten“ ersatzlos gestrichen wird.

Die bisherigen Nrn. 9 bis 16 werden – inhaltlich unverändert – zu den Nrn. 8 bis 15
Die bisherige Nr. 17 („sonstige Betriebskosten“) wird ersatzlos gestrichen.

Antrag 191/I/2020 Barrierefreie Bushaltepunkte in ganz Berlin einrichten

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah geprüft wird, welche der rund 6500 Berliner Bushaltestellen sich durch Umbau komplett barrierefrei herrichten lassen und dann ein konkreter Zeit-/Maßnahmenkatalog erstellt wird.

 

Die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen entsprechend dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2023 darf nicht weiter aufgeschoben werden.