Antrag 191/I/2020 Barrierefreie Bushaltepunkte in ganz Berlin einrichten

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah geprüft wird, welche der rund 6500 Berliner Bushaltestellen sich durch Umbau komplett barrierefrei herrichten lassen und dann ein konkreter Zeit-/Maßnahmenkatalog erstellt wird.

 

Die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen entsprechend dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2023 darf nicht weiter aufgeschoben werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2020 – Überweisen an FA XI – Mobilität

Stellungnahme FA XI-Mobilität: Zustimmung

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah geprüft wird, welche der rund 6500 Berliner Bushaltestellen sich durch Umbau komplett barrierefrei herrichten lassen und dann ein konkreter Zeit-/Maßnahmenkatalog erstellt wird.

 

Die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen entsprechend dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2023 darf nicht weiter aufgeschoben werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 sind Mittel für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen vorgesehen. Durch weitere parlamentarische Initiativen wie schriftliche und mündliche Anfragen sowie Anhörungen im Mobilitätsausschuss wird die SPD-Fraktion die Ausschöpfung dieser Mittel kritisch-konstruktiv begleiten. 

Stellungnahme des Senats 2022:

Stellungnahme 1: Ziel des Berliner Senats ist es mit den Bezirksämtern den Ausbau barrierefreier Haltestellen sowie den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen schnellstmöglich voranzutreiben. Grundsätzlich sollen alle Berliner Bushaltestellen barrierefrei zugänglich sein. Entsprechend bekennt sich der Senat in den Richtlinien der Berliner Regierungspolitik 2021-2026 zur Umsetzung des Nahverkehrsplans soweit vertraglich fixiert. Zudem wird der Senat bis spätestens Ende des Jahres 2023 ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung erarbeiten.

Der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert das Ziel, ab dem Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen. Es bedarf jedoch einer Konzentration von Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um dieses Ziel von 200 barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100 bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten Bushaltestellen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen sind grundsätzlich die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger verantwortlich. Um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit.

Für eine Beschleunigung des barrierefreien Umbaus Berliner Bushaltestellen muss jede Behörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist daher, dass dafür in der Laufzeit des Nahverkehrsplans bei den Straßenbaulastträgern die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden.

Stellungnahme 2: Ziel des Berliner Senats ist es mit den Bezirksämtern den Ausbau barrierefreier Haltestellen sowie den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen schnellstmöglich voranzutreiben. Grundsätzlich sollen alle Berliner Bushaltestellen barrierefrei zugänglich sein. Entsprechend bekennt sich der Senat in den Richtlinien der Berliner Regierungspolitik 2021-2026 zur Umsetzung des Nahverkehrsplans soweit vertraglich fixiert. Zudem wird der Senat bis spätestens Ende des Jahres 2023 ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung erarbeiten.

Der Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert das Ziel, ab dem Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen. Es bedarf jedoch einer Konzentration von Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um dieses Ziel von 200 barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100 bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten Bushaltestellen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einbezogen.

Für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen sind grundsätzlich die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger verantwortlich. Um den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit.

Für eine Beschleunigung des barrierefreien Umbaus Berliner Bushaltestellen muss jede Behörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist daher, dass dafür in der Laufzeit des Nahverkehrsplans bei den Straßenbaulastträgern die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden.
Überweisungs-PDF: