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Antrag 163/II/2019 Millionärssteuer für reiche Firmenerben*innen

22.09.2019

Die SPD setzt sich für eine Umgestaltung der Erbschaftssteuer ein. Ziel ist es, bisher privilegierte Erb*innen von großen Firmenvermögen angemessener an der Finanzierung unserer Gesellschaft zu beteiligen. Die übliche Vermögensbildung von Arbeiter*innen und Angestellten bis hinein in die Mittelschicht soll weniger belastet werden.

 

Hierfür sollen insbesondere folgende Maßnahmen dienen:

 

  • Erhöhung der Steuersätze der Erbschaftssteuer
  • Erhöhung der Freibeträge in der Nächste Angehörige (Kinder und Ehepartner*innen) sollen einen Freibetrag von EUR 1 Mio. erhalten.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Höhe des geerbten bzw. geschenkten Vermögens auf 20 Jahre
  • Streckung der Steuerzahlung auf 20 Jahre
  • Optionsrecht zur Leistung der Steuerschuld durch die Übertragung geerbter Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Streichung der Privilegien für nichtgemeinnützige Stiftungen und Firmenvermögen

     

     

    Überweisung an Projektgruppe Vermögensbesteuerung des Landesvorstandes

    Antrag 184/II/2019 Nichts für Ungut! – Sonderstellung der Homöopathie beenden

    22.09.2019

    Wir fordern die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung auf, die Kostenerstattung von homöopathischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen abzuschaffen. Homöopathika sind nicht länger als Arzneimittel zu führen und somit auch die Apothekenpflicht für homöopathische Präparate aufzuheben.

    Antrag 146/II/2019 Einführung einer Kindergrundsicherung

    22.09.2019

    Die SPD fordert ihre Mandatsträger_innen im Bundestag und ihre Vertreter_innen in der Bundesregierung auf, sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung nach folgenden Maßgaben einzusetzen.

     

    • Die Kindergrundsicherung wird als selbständiger Anspruch in einem eigenen Gesetz geregelt.
    • Die Kindergrundsicherung muss der Höhe nach angemessen und geeignet sein, alle Kinder vor Armut zu schützen, und ihnen die soziokulturelle Teilhabe ermöglichen. Der Leistungskatalog soll daher in einem Kindergrundsicherungsgesetz (Arbeitstitel) gebündelt werden.
    • Die Kindergrundsicherung wird für alle Kinder auf Antrag ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung und ohne Anrechnung auf andere staatliche Leistungen gezahlt. Die Beantragung ist einfach zu gestalten. Bereits die gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Verwaltung die Antragsteller_innen hierbei unterstützt.
    • Die derzeitigen Regelungen zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen im Einkommensteuergesetz werden gestrichen. Ebenso können alle gesetzlichen Regelungen über familienpolitische Leistungen, die nunmehr im Kindergrundsicherungsgesetz in einem Anspruch gebündelt sind, gestrichen werden.
    • Statt einer vorgelagerten Bedürftigkeitsprüfung erfolgt die Berücksichtigung der finanziellen Notwendigkeit bzw. Angemessenheit durch die Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer.
    • Umfang, Höhe und Art der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das Einkommen der Eltern können unter Berücksichtigung von Faktoren wie teilweise oder vollständige Freistellung von der Anrechnung, Berücksichtigung im Rahmen der Progression, Einführung eines neuen Freibetrages je Kind oder ähnliche im Einkommensteuerrecht etablierte Instrumente sozial gerecht ausgestaltet werden.
    • Die Finanzierung der Kindergrundsicherung soll durch die Abschaffung des bisherigen Kindergelds, der bisherigen Kinderfreibeträge sowie der sozial gerechten Ausgestaltung der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen erfolgen.

     

    Antrag 157/II/2019 Schuldenbremse

    22.09.2019

    Wir lehnen die Verankerung der Schuldenbremse in der Berliner Verfassung ab.

     

    Stattdessen sollte sich die SPD Berlin beim Bund dafür einsetzten, dass die Erfüllung der Investitionsregeln beim Ausbleiben ausreichend hoher Steuereinnahmen im Zweifelsfall auch über Verschuldung erfolgen muss.

    Antrag 177/II/2019 Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege

    22.09.2019

    Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass in die entsprechenden Tarifverträge Regelungen aufgenommen werden, die die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege verbessern.

     

    Diese sollen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei vor allem um

     

    • die Förderung der Personalentwicklung, insbesondere regelmäßiger Personalentwicklungsgespräche,
    • die Förderung der Fort- und Weiterbildung, auch der Fort- und Weiterbildung in Teilzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit familiären Verpflichtungen,
    • die deutlich stärkere Beteiligung der Pflegefachpersonen für die Arbeitszeit-und Dienstplangestaltungen und das Aufsetzen von Pilotprojekten, bei denen die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung der jeweils untersten Leitungsebene obliegt,
    • das Übertragen der Zuständigkeiten für Arbeitszeit- und Dienstplangestaltungen an die Pflegefachpersonen in der jeweils untersten Leitungsebene sowie um
    • die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.