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Antrag 188/II/2019 Paritäts-Gesetz als Leuchtturmprojekt für Berlin

22.09.2019

Das Land Berlin muss sich an die Spitze der Bewegung zur Einführung der Parität in Deutschland setzen. Berlin soll Vorreiterin auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen sein und ein Paritätsgesetz erlassen, das wirkliche Gleichstellung von Männern und Frauen in den Parlamenten sicherstellt. Daher fordern wir, dass die SPD Berlin die Einführung eines Paritäts-Gesetzes zu einem Leuchtturmprojekt für die Stadt erklären soll! Ziel muss es sein, zumindest im politischen Bereich der Stadt Gleichberechtigung endlich durchzusetzen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Landesregierung und die SPD-Berlin auf, sich weiterhin für die Einführung eines Paritäts-Gesetzes für das Land Berlin einzusetzen, wie auf dem Landesparteitag vom 30. März 2019 beschlossen. Ein solches Gesetz soll für das Abgeordnetenhaus sowie die Bezirksverordnetenversammlungen gelten. Um einen größtmöglichen Effekt zu erzielen, sollen die Wahlkreise wie auch die Kandidat*innen-Listen paritätisch besetzt werden. Dabei sollen für die Parteien sowohl Landes- wie Bezirkslisten ermöglicht werden. Das neue Paritätsgesetz soll für die Abgeordnetenhauswahl 2021 gelten.

 

Antrag 168/II/2019 Kompromiss um Novellierung des § 219a Strafgesetzbuch aufheben!

22.09.2019

Die  Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode den erzwungenen Kompromiss  mit dem Ziel einer Abschaffung des §219a StGB aufzukündigen.

 

Der Kompromiss um die Novellierung des § 219a Strafgesetzbuch schafft mehr Probleme als Lösungen für Schwangere in Notlagen. Und er zeigt die Rechtsunsicherheit der Ärztinnen und Ärzte.

 

Das Debakel um die Veröffentlichung der gesetzlich vorgesehenen Liste mit Praxen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, macht eindrücklich klar: Der § 219a ist und bleibt untauglich und muss abgeschafft werden.

 

Die von der Bundesärztekammer am 29. Juli veröffentlichte Liste hat nur 87 Einträge, davon allein 56 in Berlin. Weitere Einträge kommen aus Hamburg (26), Nordrhein-Westfalen (3) und Hessen (2). Die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sorgte bereits im Mai 2018 dafür, dass  die Schwangere in Berlin trotz der unsicheren Lage um den §219a wenigstens wissen, wohin sie sich in ihrer Notlage wenden können.

 

Alle Schwangeren in der Bundesrepublik haben im Schwangerschaftskonflikt Anspruch auf fachärztliche Hilfe und Information.

 

Die sie betreuenden Ärztinnen und Ärzte haben Anspruch auf Rechtssicherheit.

Beides gibt es nur über eine ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch.

 

Beide – Schwangere im Schwangerschaftskonflikt und ihre Fachärztinnen und Fachärzte – dürfen nicht ihrer Notlage nicht in einen weiteren Runden Tisch des Bundesgesundheitsministers vertagt werden!

Antrag 142/II/2019 Europa vor Ort stärken, Beratung ausbauen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, zusammen mit den sozialdemokratischen Senats- und Bezirksamtsmitgliedern, wird aufgefordert, sich für eine personelle und materielle Stärkung und Weiterentwicklung der bezirklichen EU-Beauftragten einzusetzen, um eine intensivere und umfassende Beratung von Bezirksamt und Öffentlichkeit über EU-Fördermöglichkeiten und die EU insgesamt zu ermöglichen und die damit verbundene Fachkompetenz als Dienstleistung für die übrige Verwaltung aus einer Hand bereitzustellen. Damit kann Verwaltungsaufwand an anderer Stelle reduziert werden und Abläufe lassen sich effizienter gestalten.

Antrag 143/II/2019 Handelsabkommen EU-Mercosur: Kein Abkommen zu Lasten von Menschenrechten, Umwelt- und Klimaschutz sowie bäuerlicher Landwirtschaft!

22.09.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgendes Ziel einzusetzen:

Im Handelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) sind Menschenrechte, geltende EU-Standards im Klima-, Umwelt-, und Verbraucherschutz rechtlich zu verankern. Deren Einhaltung und Durchsetzung hat der parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterliegen.

 

Konkret bedeutet das im Einzelnen:

  • Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens (u.a. keine Ausweitung von Weide- und Anbauflächen durch Abholzung des Regenwaldes)
  • Stärkung und effektive Durchsetzung der Menschenrechtsklausel, u.a. Einführung von Monitoring- und Beschwerdeinstanzen für alle Stakeholder sowie Sanktionsmaßnahmen
  • rechtliche Verankerung der ILO-Kernarbeitsnormen
  • rechtliche Verankerung auf Schutz von Betroffenen vor Landnahme und Vertreibungen
  • Einhaltung und Durchsetzung des EU-Vorsorgeprinzips
  • Festlegung von Standards für Tierhaltung und Umweltschutz für den transatlantischen Lebensmittelhandel (u.a. keine Absenkung von oder Verzicht auf Importkontrollen)
  • der Unterausschuss für Lebensmittelsicherheit (SPS Subcommittee) sowie die Dialoggruppen sind der Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterstellen

 

Des Weiteren ist der Vertragstext des Assoziierungsabkommens mind. 1 Jahr vor Ratifizierung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit eine kritische Auseinandersetzung und Begleitung der Beratungen in den nationalen Parlamenten sowie dem Europäischem Parlament gewährleistet ist.

 

Antrag 181/II/2019 Angriff der Union auf die Paritätische Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger stoppen

22.09.2019

Die sozialdemokratischen MdB und Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die dem Koalitionsvertrag widersprechende Neuausrichtung des Aufbaus der sozialen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen („Faire-Kassenwahl-Gesetz“ und „MDK-Reformgesetz“) nicht mitzutragen.