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Antrag 249/I/2019 Verkürzung der Frist für eine Restschuldbefreiung

21.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, im Rahmen der Vorgaben der zu erwartenden EU-Richtlinie die Insolvenzordnung dahingehend zu ändern, dass überschuldeten Personen durch Restschuldbefreiung künftig grundsätzlich kurzfristiger, nämlich schon in drei statt wie bisher in sechs bzw. fünf Jahren, eine Chance zum wirtschaftlichen Neubeginn  ermöglicht wird. Eine generelle Entschuldung künftig nach drei Jahren würde Insolvenzschuldnern einen Neustart wesentlich erleichtern, wäre aber, ohne dass sozialpädagogische bzw. betriebs-wirtschaftliche Maßnahmen bei Selbstständigen damit verbunden wären, bedenklich, da das Risiko einer erneuten Überschuldung durch die Zeitverkürzung erheblich steigt. Spätestens mit Verabschiedung der EU Richtlinie über eine Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit auf drei Jahre müssen begleitende gesetzliche Vorgaben einer erneuten Überschuldung vorbeugen.

 

Zudem sollen Regelungen geschaffen werden, die den Gläubigern vor der Gewährung von neuen Krediten oder sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten erhöhte Prüfpflichten aufer-legen, ansonsten verfällt deren Anspruch in der Restschulbefreiung.

 

Vorschlag zu einer entsprechenden Änderung der Insolvenzordnung mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie:

  1. 300 Abs. 1 Ziffer 2 InsO wird geändert und heißt künftig:
    “ 3 Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind.“  Abs. 1 Ziffer 3 InsO entfällt.
  2. 287 Abs. 2 InsO wird dahingehend geändert:
    „dass der Schuldner seine pfändbaren Forderung auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von   3 Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.“
  3. 295 Abs. 4 InsO sollte wie folgt geändert werden:
    „ der Schuldner in den letzten 3 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen öffentliche Kassen zu vermeiden, oder unangemessene Schulden verursacht hat.“
  4. 296 Abs. 2 Satz 2 InsO wird ergänzt:
    „der Schuldner hat über die Erfüllung seiner Obliegenheiten Auskunft zu erteilen und, wenn es der Gläubiger oder der Treuhänder beantragt, die Richtigkeit dieser Auskunft an Eides statt zu versichern. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Aufnahme von unangemessenen Schulden.“
  5. 5 Abs. 1 InsO wird um folgenden Satz ergänzt:
    “ das Insolvenzgericht hat bei natürlichen Personen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Auskunft beim Schuldnerverzeichnis (882 a ZPO) darüber einzuholen, ob bereits dem Antragsteller eine Restschuldbefreiung erteilt bzw. abgelehnt wurde“.
  6. 300 InsO wird um folgenden Absatz ergänzt:
    „ 5. das Insolvenzgericht kann vor Erteilung der Restschuldbefreiung Maßnahmen zur Vermeidung einer Neuverschuldung des Schuldners durch Beschluss anordnen.

 

 

Antrag 212/I/2019 Entgeltfreier ÖPNV

21.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, Initiativen zu starten, damit der ÖPNV schrittweise entgeltfrei wird.

Antrag 215/I/2019 VBB-Tarifsystem ändern

21.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Folgendes umgesetzt wird:

Der gelöste Einzelfahrschein gilt zwei Stunden im Bereich der gelösten Zone des VBB, egal in welcher Richtung.

Antrag 215/II/2018 Innovative Wasserstoffantriebstechnik stärken

16.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin setzen sich dafür ein,

 

  • dass das Wasserstofftankstellennetz aus bisher vier H2-Tankstellen ausgebaut wird, um die Nachfrage nach wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu stärken
  • Anreize zu setzen, Wasserstoff als Speichermedium bereits bei Solar- und Windstromerzeugern zu produzieren
  • zur Entwicklung effizienter Wasserstoff-Speichertechnik zielgerichtet Forschungsmittel bereitzustellen bzw. zu diesem Forschungsschwerpunkt Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen auszubauen.

 

Antrag 214/II/2018 Urteil umsetzen - Luft verbessern - Lärm und Reifenabrieb vermindern

16.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, etwa durch Ausgabe entsprechender kostenpflichtiger (Lieferverkehrs)-Plaketten (blaue Plakette) sich, ggf. durch eine Bundesratsinitiative, dafür einzusetzen,

 

  1. die Durchfahrt für LKWs und Kleintransporter, die lediglich die Mautstrecken vermeiden wollen, zu erschweren und aus der Stadt herauszuhalten
  2. Auch umweltschädliche Immissionen durch die Schifffahrt innerhalb Berlins durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen

 

und durch kurzfristig einzusetzende, geeignete Kontrollsysteme zu überprüfen.

 

Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.10.2018 muss zügig umgesetzt werden.