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Antrag 214/I/2019 Den Umweltverbund ÖPNV-Fahrrad zum Leben erwecken

22.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Folgendes umgesetzt wird:

Faktisch gibt es zurzeit in der S-Bahn keine Unterscheidung durch Nutzer*innen zwischen Waggons mit Gepäckabteilung und den normalen Waggons. Deshalb sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  1. Öffentlichkeitskampagne zur Nutzung der mit dem „Fahrrad“ gekennzeichneten Waggons, verbunden mit der Werbung für den Umweltverbund.
  2. Anbringung von Regeln im Waggon, die die Bevorrechtigung der Personengruppen (Fahrräder, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer*innen), welche mit den Zeichen benannt werden, klar stellt.
  3. Durch geeignete Markierungen anzeigen, wo sich die Sonderbereiche befinden.

 

 

Antrag 231/I/2019 Sofortige Einführung einer Kerosinsteuer und der Mehrwertsteuer auf Langstreckenflüge

22.02.2019

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür für folgende Forderungen einzusetzen:

  • Die steuerliche Subvention von Kerosin in Deutschland soll komplett eingestellt werden und stattdessen auf Kerosin eine Kerosinsteuer (ähnlich der Mineralölsteuer) gezahlt werden.
  • Europaweit soll somit eine Steuer auf Kerosin eingeführt werden. Deutschland soll mit gutem Beispiel voran gehen. Die Erlöse aus der Kerosinsteuer sollen in einen gemeinsamen europäischen Fonds fließen.
  • Auf die Preise für internationale Langstreckenflüge soll die ganz normale Mehrwertsteuer gezahlt werden.

 

Antrag 229/I/2019 Kein Sozialdumping und kein unfairer Wettbewerb im Taxigewerbe Berlin

22.02.2019

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich für folgende Punkte einzusetzen:

  1. dass das Taxigewerbe in Berlin vor unfairem Wettbewerb und Sozialdumping privatwirtschaftlicher Fahrdienstleister wirkungsvoller geschützt wird.
    die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entsprechende Prüfaufträge hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, die für den Sektor Personenbeförderung auch für privatwirtschaftliche Fahrdienstleister gelten, vergibt,
  2. die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Scheinselbständigkeit bzw. Schwarzarbeit im Sektor Personenbeförderung durch privatwirtschaftlicher Fahrdienstleister konsequenter aufspürt und bekämpft sowie
  3. die Senatsverwaltung für Finanzen regelmäßig steuerrechtliche Überprüfungen bei den privatwirtschaftlichen Fahrdienstleistern durchführt.

 

Antrag 254/I/2019 Wildtiere haben im Zirkus nichts verloren!

22.02.2019

Der Bundesrat hat im März 2016 bereits zum dritten Mal beschlossen, dass Wildtiere (insbesondere Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde, Menschenaffen, Giraffen) in einem Zirkus nicht tierschutzgerecht gehalten werden können und die Haltung deshalb zu verbieten sei (BR-Drs. 78/16). In dem Entschluss wird fundiert dargelegt, dass Wildtiere systemimmanent in reisenden Zirkusbetrieben leiden. So z.B. durch die extrem beengte Unterbringung in Transportwagen und provisorischen Gehegen, zum anderen durch die fehlenden Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. 21 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Tierschutz- gründen bereits das Mitführen von Wildtieren im Zirkus verboten oder eingeschränkt.

 

Bereits über 70 deutsche Städte und Gemeinden, wie z.B. Düsseldorf, Erfurt, Köln, Leipzig, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart oder Ulm haben bereits vollständige oder teilweise kommunale Verbote für Wildtierzirkusse beschlossen und vermieten öffentliche Plätze nicht länger an Wildtierzirkusse.

 

Mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigen die Rechtmäßigkeit kommunaler Wildtierverbote sowie deren Verhältnismäßigkeit gegenüber der Berufsausübungsfreiheit von Zirkussen. Denn jede Kommune hat in Deutschland ein Recht auf Selbstverwaltung und dazu gehört ein weiter Gestaltungsspielraum bei städtischen Flächen. (vgl. VG München 06.08.2014 Az. M 7 K 13.2449, VG Darmstadt 17.10.2016 Az. 3L 2280/16, HessVGH 19.10.16. Az. 8 B 2611/16). Es ist für uns darüber hinaus klar, dass neben Wildtieren auch Haustiere (dazu gehören z.B. Pferde) nichts im Zirkus verloren haben

 

Die Forderungen sind daher:

  • Ein allgemeines Verbot von Wild- und Haustieren in Zirkussen in Deutschland
  • Solange dies noch nicht erreicht ist sind Kommunen aufgefordert, keine Auftritte von Wildtierzirkussen zulassen.

 

Längerfristig muss es unser Ziel sein, nicht nur Wildtiere, sondern alle Tiere aus Zirkussen zu verbannen.

 

Antrag 247/I/2019 Nicht mehr in die Tonne! Unverkaufte Lebensmittel abgeben

22.02.2019

Ein Drittel aller produzierten Lebensmittel landet nutzlos in der Tonne. Das entspricht insgesamt etwa 1,3 Milliarden Tonnen im Jahr. Bei dieser Menge an weggeworfenen Lebensmitteln werden ca. 30 % der weltweit existierenden Anbauflächen In Deutschland werden jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel vernichtet, das entspricht einem Drittel der Produktion. Das geschieht teilweise auch schon bevor die Lebensmittel überhaupt den Einzelhandel erreichen. Beispielsweise werden 30 % – 35 % der Kartoffeln an verschiedenen Stellen der Prozesskette aussortiert bevor sie in den Laden gelangen. Die Verschwendung stellt ein großes Problem dar. Weltweit müssen über 800 Millionen Menschen hungern. Außerdem wird bei der Herstellung und beim Transport der nicht genutzten Lebensmittel unnötig Energie und Wasser verbraucht, Flächen beansprucht sowie Dünge- und Pflanzenschutzmittel verwendet. Dabei werden Treibhausgasemissionen in Höhe von mehr als drei Gigatonnen verursacht. Dieses vorherrschend imperiale Konsummodell ist für uns nicht hinnehmbar. Wir fordern den weitreichenden Abbau der Lebensmittelverschwendung und fordern eine sozial gerechte Verteilung von Lebensmittel sowie weiteren ökologischen Ressourcen.

 

Die UN hat sich mit den Sustainable Development Goals zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Verschwendung von Nahrungsmitteln zu reduzieren. Deutschland hat diese mitunterzeichnet. Die gesetzliche Pflicht unverkäufliche Lebensmittel zu spenden innen kann einen Teil dazu beitragen und hilft gleichzeitig finanzschwachen Menschen.

 

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sollen sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass Lebensmittelhändler*innen (Groß und Einzelhandel) und Produzent*innen verpflichtet werden noch essbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden, gemeinnützigen Organisationen und Tafeln oder auch Schulen und Kitas vorrangig lokal zur Abholung anzubieten. Als Beispiel können hier die Verfahren in Frankreich und Tschechien dienen.

 

Sie dürfen erst entsorgt werden, wenn innerhalb einer Frist von 24 Stunden keine Abholung durch gemeinnützige Organisationen, Tafeln und Schulen und Kitas erfolgte bzw. ein Bedarf signalisiert wurde und müssen solange sachgerecht gelagert werden. Bei lange haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln oder Reis gilt die Frist von einer Woche. Ergänzend soll ein Konzept entwickelt werden, dass den Zugang auch für Privatpersonen ermöglicht. Bis zur Abholung sind die Lebensmittel selbstverständlich hygienisch zu lagern ohne Unterbrechung der Kühlkette.

 

Kein Mensch darf, insbesondere in einem reichen Land wie diesem, auf Lebensmittel aus Müllcontainern angewiesen sein. Wenn Personen dennoch aufgrund gesellschaftlichen und staatlichen Versagens auf diese Form der Lebensmittelbeschaffung angewiesen sind, darf diese nicht noch gezielt kriminalisiert werden. Das eigentliche Fehlverhalten liegt schließlich keineswegs bei diesen Menschen. Deswegen muss das „Containern“ endlich entkriminalisiert, zumindest jedoch straffrei werden.

 

Darüber hinaus soll sich die SPD auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Regelung europaweit eingeführt wird.